Krankheitsursache Mobbing - Krankentagegeld wird gezahlt
Donnerstag, 29. Jul 2010, 14:00
Wenn Mobbing krank macht, muss Krankentagegeld gezahlt werden
Das Oberlandesgericht Celle musste über folgenden Fall entscheiden: Der Kläger hatte bei einer privaten Krankenversicherung einen Vertrag über die Zahlung von Krankentagegeld abgeschlossen. Die vereinbarten Zahlungen beliefen sich auf 117 Euro täglich. Der Kläger, ein gelernter Maschinenschlosser, hatte eine weitere Ausbildung als Techniker abgeschlossen. Seit dem Jahr 1973 arbeitete er im Bereich des Anlagenbaus. Mit der Zeit avancierte er zum Team- und Vertriebsleiter. Seine letzte Tätigkeit war in einer Firma, die sich mit Brandschutzanlagen befasste. Dort arbeitete er als Projektleiter und musste den größten Teil seiner Zeit im Büro verbringen. Er betreute die Firmenkunden am Telefon und führte die Projektmitarbeiter. Der Projektleiter musste sich seit längerer Zeit ärztlich behandeln lassen und war arbeitsunfähig.
Krank durch Mobbing am Arbeitplatz
Der Grund für seine Arbeitsunfähigkeit war die Situation an seinem Arbeitsplatz. Sein Vorgesetzter hatte ihn permanent erheblich schikaniert und gemobbt. Durch diese Arbeitssituation hatte der Kläger mit großen körperlichen und psychischen Problemen zu kämpfen. Oft reichte eine ambulante Behandlung nicht aus, so dass er stationär in einer Klinik aufgenommen werden musste. Sein privater Versicherer beauftragte einen Arzt, den Fall des Projektleiters ausführlich zu begutachten.
Gutachter bestätigt prinzipielle Arbeitsfähigkeit
Dieser Arzt konnte die Beschwerden, die bereits der behandelnde Arzt diagnostiziert hatte, in vollem Umfang bestätigen. Doch er konstatierte nur eine Unverträglichkeit mit dem Arbeitsplatz. Auch der behandelnde Arzt war der Ansicht, dass er in einem Arbeitsumfeld, das nicht so ungünstig und belastend ist, sehr wohl wieder arbeiten könne. Also wurde dem Kläger seine Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Bis zu diesem Gutachten, das am 23. Juni 2008 erstellt wurde, hatte der Versicherer den vereinbarten Betrag gezahlt. Doch nach dem Gutachten stellte er die Zahlungen ein. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31. August 2008 mit einem Auflösungsvertrag beendet.
Krankschreibung rechtfertigt Zahlung
Der Versicherer begründete seine Maßnahmen damit, dass eine Unverträglichkeit des Arbeitsplatzes nicht versichert sei. Der Projektleiter klagte gegen den privaten Versicherer und hatte Erfolg. Das Gericht konnte keinerlei Unstimmigkeit mit den Versicherungsbedingungen feststellen. Danach tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn ein Versicherter krankgeschrieben wird und sich einer medizinisch notwendigen Behandlung unterziehen muss. Das war der Fall, denn der Arzt hatte die Probleme durch das Mobbing attestiert.
Ursachen der Krankheit nicht relevant
Eine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit ist auch dann zu verzeichnen, wenn ein Versicherter seiner Arbeit in der konkreten und aktuellen Form nicht mehr bewältigen kann. Der Kläger musste aus gesundheitlichen Gründen seinem Arbeitsplatz fernbleiben. Es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob der Kläger seine Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz hätte fortsetzen können. “Denn die Frage der bedingungsgemäßen Arbeitunfähigkeit durch Krankheit hängt nicht davon ab, welche Umstände beziehungsweise Ursachen zur Krankheit des Versicherungsnehmers geführt haben.” So begründete das Gericht sein Urteil, nach dem der Versicherer dem Kläger das verweigerte Krankentagegeld vom 23. Juni bis zum 31. August 2008 nun nachzahlen muss. (Aktenzeichen 8 U 216/09)
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