Rechengrößen Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze 2011 soll laut Ministerium sinken

Donnerstag, 09. Sep 2010, 15:23
Erstmals seit 1949 wird die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich sinken, das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Grund ist die Wirtschaftskrise, wodurch die Bruttolöhne 2010 sanken. Von der niedrigen Bemessungsgrenze profitieren die Versicherten dennoch wenig.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2011 niedriger als 2010

Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2011 niedriger als 2010

Nachdem die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung 61 Jahre lang stetig gewachsen war, wird dieser Trend 2011 erstmalig unterbrochen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zu den Rechengrößen der Sozialversicherung veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass die Beitragsbemessungsgrenze (GKV) für die Krankenkassen im kommenden Jahr nach unten korrigiert werden soll. Grund dafür ist die Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr. Durch die schlechte wirtschaftliche Lage waren die Löhne und Gehälter im Durchschnitt um 0,24 Prozent gesunken. Zudem verzeichnete das Ministerium 2009 und 2010 deutlich mehr Kurzarbeit als in den Jahren zuvor. Zum Vorteil der gut verdienenden gesetzlich Versicherten: Sie müssen im kommenden Jahr weniger Beiträge an ihre Krankenkasse abführen. Für viele ist dies jedoch ein schwacher Trost. Durch den Anstieg des Arbeitnehmeranteils auf 8,2 Prozent wird es für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze im Schnitt trotzdem teurer als im Vorjahr.

Beitragsbemessungsgrenze sinkt 2011 erstmalig 

Seit 1945 ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung stetig gewachsen. Das zeigt auch die Entwicklung der letzten drei Jahre. Von 2008 bis 2010 legte das Ministerium für Arbeit und Soziales folgende Beitragsbemessungsgrenzen fest:

JahrBBG MonatVeränderung zum VorjahrBBG JahrVeränderung zum Vorjahr
2011*3.712,50 Euro
- 37,50 €44.550,00 Euro
- 450,00 €
2010:3.750,00 Euro + 75,00 €45.000,00 Euro+ 900,00 €
2009:3.675,00 Euro+ 75,00 €44.100,00 Euro+ 900,00 €
2008:3.600,00 Euro+ 37,50 €43.200,00 Euro+ 450,00 €

 * voraussichtlich laut BMAS

In diesem Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze jedoch niedriger Ausfallen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelte für 2011 eine Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro monatlich. Das ist ein Minus von 37,50 Euro im Vergleich zu 2010. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze wird dann bei 44.550,00 Euro liegen und somit um 450 Euro niedriger ausfallen, als noch im Vorjahr. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird ab 2011 voraussichtlich unter dem Wert von 2010 liegen.

Bundesrat muss Beitragsbemessungsgrenze bestätigen

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Beitrag, der maximal von einer gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden darf. So dürfen für die Beitragsberechnung nur Gehälter bis zu der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze einbezogen werden, auch wenn sich das tatsächliche Einkommen über dieser Berechnungsgrenze befindet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu an die durchschnittliche Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Dabei wird als Rechengrundlage immer das Lohnniveau des Vorjahres genutzt.

Auch wenn die neue Beitragsbemessungsgrenze schon frühzeitig vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt wird, muss die neue Bemessungsgrenze zunächst durch den Bundesrat rechtsgültig verordnet werden. Gültig wird die beschlossene Beitragsbemessungsgrenze dann erst zum 01. Januar des Folgejahres. Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales rechnet aber damit, dass die Rechengrößen in der Entwurfsfassung gültig werden, wie ein Sprecher gegenüber 1A Krankenversicherung bestätigte.

Gesetzliche Krankenversicherung wird trotzdem teurer

Auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, müssen gut verdienende gesetzlich Versicherte künftig mehr zahlen. Ab 2011 steigt der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte auf 8,2 Prozent. Der Arbeitgeber soll künftig hingegen 7,3 Prozent der Beiträge tragen. Insgesamt wird sich die gesetzliche Krankenversicherung für ihre Mitglieder daher verteuern.

Auch für die private Krankenversicherung (PKV) hat die Anpassung der Rechengrößen einige Auswirkungen. Die betrifft vor allem den Basistarif. Nach der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (PKV) berechnen sich die Beiträge im Basistarif, der für die Branche einheitlich gestaltet ist. Eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze dürfte auch die durchschnittlichen Beiträge im Basistarif senken.

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