Arzneimittelrabatte: PKV-Verband weist Kritik zurück
Freitag, 03. Sep 2010, 10:36
Der PKV-Verband wehrt sich gegen Kritik der Pharmahersteller
Die private Krankenversicherung hat die Kritik des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), bezüglich der Ausdehnung der Arzneimittelrabatte, zurückgewiesen. Anfang des Jahres hatte der PKV-Verband verlangt, die für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehenen Zwangsrabatte für Arzneimittel, auch auf die private Krankenversicherung auszuweiten. Die Bundesregierung war diesen Forderungen nachgekommen, woraufhin die private Krankenversicherung massiv in die Kritik geraten war. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie erklärte, die privaten Krankenversicherung würde ihre eigenen Politik verhöhnen, indem sie ihre eigenen Prinzipien aufgrund der Chance auf Gewinne vernachlässigten. Nun hat der PKV-Verband Stellungnahme zu den Vorwürfen bezogen: Die Kritik des BPI sei ungerechtfertigt und nicht nachvollziehbar, erklärte Volker Leienbach, Vorsitzender des PKV-Verbands. Laut Leienbach habe jeder gesetzlich Versicherte und privat Versicherte ein Recht darauf für das gleiche Medikament den gleichen Preis zu zahlen. Würden die Arzneimittelrabatte hingegen nur für die gesetzliche Krankenversicherung gelten, wäre dies eine Verzerrung der sozialen Marktwirtschaft, so Leienbach in der Stellungnahme.
Arzneimittelrabatte für privat Versicherte gerechtfertigt
Leienbach erklärte, die Übertragung der Arzneimittelrabatte auf die private Krankenversicherung sei verfassungsrechtlich abgesichert. Grund dafür sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008. Damals hatte das Gericht beschlossen, dass die Krankenversicherung zum Existenzminimum eines jeden Bürgers gehören soll, egal ob es sich dabei um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt. Dazu gehöre auch, dass Versicherungsbeiträge bezahlbar blieben, so Leienbach in der Stellungnahme.
Um nun auch die Versicherten der privaten Krankenversicherungen vor den Kostensteigerungen des Gesundheitssystems schützen zu können, sei die Ausweitung der Arzneimittelrabatte folgerichtig und gerechtfertigt. Zudem würde dieser Beschluss verhindern, dass die Pharmaindustrie die fehlenden Preisabschläge der gesetzlichen Krankenversicherung durch Preiserhöhungen bei den privaten Versicherern ausgleichen könnten, so Leienbach.
Pharmahersteller kritisieren private Krankenversicherung
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sieht dies anders: Laut seiner Auffassung würden die privaten Krankenversicherungen ihre eigene Politik hintergehen, um weitere Gewinne einzufahren. Laut Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI, würden die privaten Krankenversicherungen seit Jahren gegen eine Angleichung an die gesetzliche Krankenversicherung kämpfen und mehr Wettbewerb fordern. Aktuell zeige sich jedoch, dass die privaten Versicherer einen Wettbewerb vielfach scheuten. Die Forderung nach einer Ausweitung der Arzneimittelrabatte sei daher ein Offenbarungseid, so Wegener.
Verzerrung der sozialen Marktwirtschaft droht
Volker Leienbach erklärte dazu, es sei eine Fehlinterpretation, zu behaupten, dass durch die Arzneimittelrabatte eine Angleichung der privaten Krankenversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung stattfinde. Es bestehe weiterhin eine Systemwettbewerb, denn die private Krankenversicherung bleibe eine budgetfreie Zone, garantiere eine freie Arzt- sowie Therapiewahl und eine lebenslange Leistungszusage. Zudem sei sie durch die Kapitaldeckung generationsgerecht.
Preisunterschiede für identische Arzneimittel seien hingegen kein Merkmal von Systemwettbewerb, sondern eine Verzerrung der sozialen Marktwirtschaft. Daher dränge man weiterhin darauf auch für die private Krankenversicherung einen gesetzlichen Verhandlungsrahmen zu schaffen. Nur so könnten die Preisverhandlungen mit den Leistungsträgern des Gesundheitswesens schließlich gerecht ablaufen, betonte Leienbach.






