Statistik: Am meisten Behandlungsfehler in der Chirurgie
Mittwoch, 22. Jun 2011, 11:03
1.800 Schadensfälle wurden 2010 bestätigt
Die Bundesärztekammer hat die Behandlungsfehler-Statistik für das vergangene Jahr am Dienstag in Berlin vorgestellt, das Fazit: 72 Prozent der etwa 2.200 bestätigten Behandlungsfehler passieren im stationären Bereich. Angesichts der 480 Millionen Arztbesuche und 18 Millionen Klinikaufenthalte pro Jahr fällt die Fehlerquote insgesamt jedoch gering aus. Bei niedergelassenen Ärzten schleichen sich die Fehler schon bei der Diagnose ein, etwa wenn kein bildgebendes Verfahren, z.B. MRT oder Ultraschall, veranlasst wird oder der Arzt die falsche Untersuchungsmethode wählt, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Weitere Fehlerquellen liegen demnach auch in der Auswertung und Interpretation von Untersuchungsergebnissen.
Im Krankenhaus passieren die meisten Fehler
Im Gegensatz zu niedergelassenen Ärzten, verursacht in Krankenhäusern eine falsche Medikation die häufigsten Beschwerden. So kommt es vor, dass falsche Medikamente verabreicht werden, der Patient die Arzneien zum falschen Zeitpunkt oder gar nicht bekommt. Mehr als 70 Prozent der beschuldigten Ärzte arbeiten in Kliniken, beinahe die Hälfte von ihnen ist in der Unfall- und Allgemeinchirurgie oder der Orthopädie tätig.
Ärztliche Fehler können tödlich enden
Im Jahr 2010 wurden in 1.800 Fällen ärztliche Fehler und Schadensersatzansprüche von den unabhängigen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bestätigt. Dem Bericht der Bundesärztekammer zufolge litten rund 500 Patienten infolge medizinischer Fehler an leichten oder mittelschweren Dauerschäden, 170 Personen sind von schweren Dauerschäden betroffen und in 87 Fällen führte die falsche Behandlung gar zum Tod. Die Zahlen der Bundesärztekammer belegen allerdings nur etwa ein Viertel der tatsächlichen Behandlungsfehler, der Rest würde von Gerichten, Krankenkassen oder Versicherungen festgestellt werden, so Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Schlichtungsverfahren haben hohe Akzeptanz
Seit Mitte der 1970er Jahre haben die Ärztekammern der Bundesländer unabhängige Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, wo Betroffene die Überprüfung ihrer Behandlung kostenlos beantragen können. In rund 90 Prozent der Fälle akzeptieren sowohl die beschuldigten Ärzte als auch die Patienten die Gutachten und einigen sich außergerichtlich. Während die Kommissionen in einigen Bundesländern nur über den Anspruch auf Schadensersatz entscheiden, können sie in anderen Bundesländern parallel auch den finanziellen Schadensersatz festlegen. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, will diese Kompetenzen der Nachrichtenagentur Reuters zufolge vereinheitlichen und den Patienten so schneller zu ihrem Recht verhelfen.






