Individuelle Gesundheitsleistungen

Patienten sollen zusätzliche Leistungen genau hinterfragen

Dienstag, 08. Feb 2011, 14:18
Den meisten Patienten ist diese Situation bekannt: Arzt oder Sprechstundenhilfe bieten zusätzliche Untersuchungen an. Oft weiß man gar nicht so genau, worum es dabei geht. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Seit 2005 ist der Umfang dieser Leistungen um 50 Prozent gestiegen.
Die genaue Betrachtung der IGeL ist unbedingt erforderlich

Die genaue Betrachtung der IGeL ist unbedingt erforderlich

Experten sprechen bereits von einem zweiten Gesundheitsmarkt. Vor allem Augenärzte und Gynäkologen bieten die zusätzlichen Leistungen an, die der Patient selbst zahlen muss. Nach Schätzungen nehmen die Ärzte in jedem Jahr rund 1,5 Milliarden zusätzlich ein. In den Wartezimmern gibt es oft Broschüren oder Plakate, die für die Leistungen werben. Angeboten werden unter anderem die Messung des Augeninnendrucks, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder diverse Untersuchungen zur Früherkennung. Das Problem dabei ist, dass viele Patienten sich praktisch überrumpelt und sogar genötigt fühlen. Als Nichtmediziner ist es schwer zu beurteilen, ob eine Untersuchung Sinn macht oder nicht. Das sieht Jens Kuschel von der AOK Nordwest ähnlich. "Der tatsächliche Nutzen für Patienten ist bei solchen IGeL-Angeboten auf Privatrechnung keineswegs immer klar," gibt er zu bedenken.

Verbraucherschützer beantworten Fragen

Auch der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen muss immer häufiger auf Anfragen von Patienten antworten, die sich nach den Zusatzleistungen erkundigen. "In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung des Themas bei uns zugenommen," sagt Kai Vogel. Die Patienten sich verunsichert und wissen nicht genau, wie sie mit den Angeboten der Ärzte umgehen sollen. Die Verbraucherzentrale gibt nun grundsätzlich Hinweise, damit unnötige Kosten erst gar nicht entstehen.

Wichtig ist Aufklärung ohne Zeitdruck 

Zunächst einmal muss der Patient vor der Behandlung gründlich aufgeklärt werden. Der Arzt oder sein Personal muss den Nutzen für den Patienten erklären, die Art der Wirkung deutlich machen  und auch auf mögliche Nebenwirkungen hinweisen. Es gehört auch eine Begründung dazu, warum die Leistungen nicht von den Krankenkassen gezahlt werden. Eine sofortige Zustimmung ist auf keinen Fall nötig. Es ist im Gegenteil sehr viel besser, sich Bedenkzeit zu erbitten. In dieser Zeit kann der Patient die Meinung eines anderen Arztes einholen oder sich bei seiner Krankenkasse erkundigen. Eine IGeL ist nie eilig oder dringlich. Man soll sich keinesfalls zu einer sofortigen Entscheidung drängen lassen.   

Kosten müssen im Rahmen bleiben

Ein Kostenvoranschlag gibt zusätzlich Sicherheit und genaue Auskünfte über die anfallenden Kosten. Der Patient muss eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung unterschreiben. Daraus muss ersichtlich sein, dass die Behandlung der ausdrückliche Wunsch des Patienten ist. Auf der Rechnung sollte detailliert aufgeführt sein, welche Untersuchungen ausgeführt wurden. Der Arzt darf höchstens den 3,5 fache Satz der üblichen Gebühren berechnen. Bezahlt der Patient die Rechnung bar, so kann er sich eine Quittung ausstellen lassen. Wird der Arzt nur für eine IGeL-Untersuchung aufgesucht, so muss keine Praxisgebühr entrichtet werden.

Leitlinie ist das Wohl des Patienten 

Auch die Ärzte sollen bestimmte Regeln im Umgang mit den zusätzlichen Behandlungen einhalten, so die Forderung der Verbraucherschützer. Auch Ärztepräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe sieht seine Kollegen in der Verantwortung. Der Deutsche Ärztetag 2006 hat bereits zehn Punkte zum Umgang mit den zusätzlichen Leistungen beschlossen, die vor allem auf sachliche Information, seriöse Beratung und schriftliche Verträge abheben. "Jeder, der mit seinen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten über privat zu zahlende Leistungen spricht, ist gehalten, diese zehn Punkte zum beachten." Er verlangt, dass sich der Arzt immer seiner Verpflichtung dem Patienten gegenüber bewusst ist. Der Arzt darf seinen finanziellen Gewinn nicht in den Vordergrund stellen.

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