Krankenkassen prüfen Regressansprüche bei Winterunfällen
Montag, 22. Feb 2010, 15:17
Unfälle durch Schnee und Eis - wer zahlt die Kosten?
Bein- oder Armbrüche, Platzwunden und Kopfverletzungen – all diese Blessuren haben sich gesetzlich Versicherte durch Stürze auf glattem Schnee oder auf Glatteis zugezogen. Durchschnittlich verursachen solche Verletzungen, ihre Behandlung und die Folgen Kosten von 5.000 Euro. Deshalb wollen gesetzliche Krankenkassen wie die AOK, die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Techniker Krankenkasse (TK) oder die KKH Allianz prüfen, ob diese Unfälle durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind. Das bedeutet im Klartext, dass Grundstückseigentümer und Verantwortliche ihren Streupflichten gar nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Krankenkassen wollen versuchen, die Kosten für die daraus resultierenden Behandlungen von den Eigentümern oder den beauftragten Winterdiensten einzufordern. Wenn Straßen, Bürgersteige oder Wege nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurden, so sind solche Ausfälle auch für die Unfälle und deren Folgekosten verantwortlich.
Harter Winter – Teure Zeiten
Die KKH Allianz hatte allein im Januar diesen Jahres doppelt so viele Fälle von Knochenbrüchen zu verzeichnen wie im Januar des 2009. „Wir prüfen auf jeden Fall, ob bei Glatteisunfällen Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden“, versichert eine Sprecherin. Auch die AOK Berlin-Brandenburg erwarte einen Kostenzuwachs durch die entsprechenden Unfälle. Bereits im vergangenen Jahr war es bei über 300 Fällen möglich, Regressforderungen durchzusetzen. So konnte die Krankenkasse 465.000 Euro an Kosten zurückerhalten. Man rechnet in diesem Winter mit noch mehr Unfällen.
Geteiltes Leid
Die Barmer Ersatzkasse ist besonders aufmerksam und konsequent, wenn es darum geht, die Schuldigen für die Glatteisunfälle auszumachen. „Wir sind unter den Kassen Spitze“, sagt eine Sprecherin. Denn im vergangenen Jahr hat die BEK allein in Berlin drei Millionen Euro an Kosten zurückgefordert und erhalten. Die stammen aus den Haftpflichtversicherungen der Grundstückseigentümer, die durch ihre Versäumnisse zu den Unfällen maßgeblich beigetragen haben. Die Barmer hat inzwischen mit einigen Haftpflichtversicherungen Abkommen abgeschlossen. Bei entsprechenden Unfällen werden die Behandlungskosten aufgeteilt.
Beweislast
Die Schadensersatzansprüche gehen ohnehin an die Krankenkassen über. Bei jedem Unfall soll fremdes Verschulden überprüft werden. Das zehnte Sozialgesetzbuch sagt dazu, dass Schadenersatzansprüche auf den Versicherungsträger übergehen, wenn der auf Grund des Unfalles Leistungen erbringen muss. Die Krankenkasse muss den Anspruch auf Schadenersatz allerdings verifizieren, den jeweiligen Verursacher feststellen und ihn zur Zahlung verpflichten. Das kann aber oft schwierig sein, denn es muss mindestens Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz nachgewiesen werden. Dazu sind Zeugenaussagen, Gutachten oder medizinische Statements bis hin zu Gerichtsverfahren nötig, alles sehr kosten- und zeitaufwendige Maßnahmen.
Hilfe durch Absprachen
Da sind die Rahmenteilungsabkommen, wie die Barmer Ersatzkasse sie mehrfach abgeschlossen hat, schon pflegeleichter und für die Beteiligten sehr viel komfortabler. Es gibt zum Beispiel hier keine Prüfung des Einzelfalles, dafür verzichten die Krankenkassen im Gegenzug auf die Hälfte ihrer Forderungen. Solche Vereinbarungen gelten pauschal für Fälle, bei denen die jeweilige Krankenkasse einerseits und der private Haftpflichtversicherer andererseits betroffen ist. Kritisch könne es trotzdem werden, wenn es bei den Verantwortlichen um die öffentliche Hand geht. Denn Heike Weinert, die Sprecherin der Techniker Krankenkasse, stellt in diesen Fällen kein gutes Zeugnis aus. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass private Hausbesitzer eher bereit sind zu zahlen als die öffentliche Hand. Da wird viel mehr prozessiert.“
GKV
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- 1 Debeka Krankenversicherung
- 2 DKV - Deutsche Krankenversicherung
- 3 Allianz private Krankenversicherung
- 4 AXA Krankenversicherung
- 5 Signal Iduna Krankenversicherung
- 6 Central Krankenversicherung
- 7 Bayerische Beamtenkrankenkasse
- 8 Continentale Krankenversicherung
- 9 Barmenia Krankenversicherung
- 10 Hallesche Krankenversicherung







