Unisex-Tarif: Private Krankenversicherung für Männer und Frauen

- In der Krankenversicherung werden sich Tarife für Männer und Frauen angleichen
Bis Ende 2012 müssen alle privaten Krankenversicherungen auf Unisex-Tarife umstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf. Damit wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprochen. Bisher zahlten Frauen in der Krankenversicherung mehr, weil sie statistisch länger leben und häufiger zum Arzt gehen. In anderen Versicherungen werden Frauen günstiger versichert als Männer.
- Unisex-Tarife und die Umlage der Kosten für Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft geht mit besonderen Untersuchungen und Leistungen einher. Dadurch wurden für Frauen in der lange Zeit höhere Beiträge berechnet. Nun werden die Kosten für Schwangerschaft gerecht aufgeteilt.
- Häufig gestellte Fragen zu Unisex Tarifen (FAQ)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den Unisex-Tarifen hat wesentliche Veränderungen in der privaten Krankenversicherung zur Folge. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
- Tarife und Kosten in der privaten Krankenversicherung

Die Tarife der privaten Krankenversicherung müssen auf Unisex umgestellt werden. Die Beiträge und damit die Gesamtkosten für einige Tarife für Männer und Frauen können sich dadurch verändern.
Das Unisex-Prinzip in der Versicherung
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union. Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF) ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten. Deswegen verlangt die Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife für Versicherungen im Grundsatz schon seit dem 21. Dezember 2007. Die derzeit noch üblichen Abweichungen seien laut der Luxemburger Richter als Ausnahme formuliert worden. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 wird diese Ausnahme deshalb ungültig.
Männer, die in naher Zukunft mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung liebäugeln, sollten sich also sputen. Bis zum 21. Dezember 2012 könnten sie noch von deutlich niedrigeren Beiträgen profitieren, denn bis dahin gelten noch die herkömmlichen PKV-Tarife zu den alten Konditionen, welche für Männer in der Regel günstiger sind!
Unisex Tarife für verschiedene Versicherungen
Diese Versicherungssparten sind betroffen:
- Private Krankenversicherung
- Private Rentenversicherung
- KFZ-Versicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Unfallversicherung
Mögliche Gewinner und Verlierer der neuen Tarife
| Gewinner | Verlierer |
|---|---|
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Frauen allgemein
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Männer allgemein
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Personen außerhalb von Risikogruppen (z.B. Nichtraucher)
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speziell Männer über 55 Jahren
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Private Krankenversicherung bietet Unisex-Tarife ab 2012
Bislang mussten Frauen ohne Unisex-Tarife in der PKV rund 15 bis 20 Prozent höhere Beiträge bezahlen, weil sie:
- statistisch länger leben
- statistisch gesehen häufiger zum Arzt gehen
- daher höhere Kosten verursachen
Nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verursacht eine Frau über 85 Jahren im Schnitt Kosten von 15.000 Euro jährlich. Ein gleichaltriger Mann jedoch Kosten von nur 11.500 Euro. Dieses statistische Risiko floss bislang in die Tarife ein, wird bei Unisex-Tarifen jedoch gleichmäßig zwischen Männdern und Frauen aufgeteilt.
Stimmen zum neuen Unisex-Tarif
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist über die Einführung der Unisex-Tarife wenig begeistert. Denn eine Differenzierung der Geschlechter hat für die Verbraucher bisher zu insgesamt günstigeren Beiträgen geführt. Sie sind nun die Verlierer des EuGH-Urteils. Denn mit seiner Entscheidung hat er die risikogerechte Kalkulation und damit ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft in Frage gestellt, so der GDV. Was ungleich sei, dürfe man in der Versicherungsbranche nicht gleich behandeln. Der EuGH habe die risikogerechte Kalkulation und damit ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungen in Frage gestellt.







