Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten

Krankenversicherung Studenten häufige fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Studenten

Studierende benötigen während ihres Studiums in jedem Fall eine Krankenversicherung, ansonsten erfolgt keine Immatrikulation. Studenten sollten sich daher stets bereits vor dem Studium über rechtliche Vorgaben und Versicherungsmöglichkeiten informieren.

In Bezug auf die Krankenversicherung für Studenten entstehen häufig Fragen. Gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Deutschland? Wie lange bin ich über meine Eltern versichert? Wieviel darf ich neben dem Studium verdienen und was passiert überhaupt am Ende meines Studiums?

Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Fragen mit den passenden Antworten zusammengestellt:

Wann besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für mich?

Für Studenten, die in einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, besteht automatisch die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Auch Studenten, die ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben, sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen.

Die Versicherungspflicht besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. In einigen Ausnahmefällen kann sich diese jedoch verlängern.

Darf ich neben dem Studium jobben?

Ja, allerdings gibt es Beschränkungen in Einkommen und Arbeitszeit:

  • nicht mehr als 20 Stunden pro Woche und
  • 400,00 Euro pro Monat.

Andernfalls werden Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig.

Aber: Praktika sind dabei nicht eingeschlossen, es sei denn, die monatliche Vergütung übersteigt die 400,00-Euro-Grenze.

Kann ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?

Ja, Studenten die diese nicht wahrnehmen und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchten, können innerhalb der ersten drei Monate ab Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule ein Befreiungsformular bei der gesetzlichen Krankenkasse erhalten und ausfüllen.

Vorsicht: Während des gesamten Studiums ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse dann allerdings nicht mehr möglich.

Gibt es Zuschüsse für Bafög- Empfänger?

Ja, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherug belaufen sich auf 73,00 Euro pro Monat. Um seinen Anspruch auf diese Leistung durchzusetzen, muss der erhöhte Bedarf beim Bafög-Amt beantragt werden. Eine Bezuschussung ergibt sich nur für diejenigen, die selber beitragspflichtig versichert sind, also nicht in einem Versicherungsverhältnis über die Familienversicherung stehen.

Liste der zuständigen Ämter

Info
Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bis zum 25. Lebensjahr:

Es besteht die kostenfreie Familienversicherung, sofern ein Elternteil gesetzlich versichert ist.

Ab dem 26. Lebensjahr:

Es besteht eine Versicherungspflicht für den Studierenden.

monatlicher Beitrag:

64,77 Euro

Beiträge zur Pflegeversicherung: 

  • 11,64 Euro pro Monat für Studierende mit Kind
  • 13,13 Euro pro Monat für Studierende ohne Kind (ab 23 Jahren)

Darf ich während des Studiums von der Privatversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Nein, wenn man sich im Studium einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, ist es nicht möglich während dieser Zeit in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Andersherum ist ein Wechsel von der GKV in die PKV allerdings möglich.

Zählt ein Pflichtpraktikum auch als geringfügige Beschäftigung?

Jein. Normalerweise zählen Praktika nicht dazu. Es gibt keine Beschränkungen der Arbeitszeit in der Woche. Allerdings darf man auch hier nicht mehr als 400,00 Euro/Monat verdienen.