Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Studenten
Wann besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für mich?
Für Studenten, die in einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, besteht automatisch die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Auch Studenten, die ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben, sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen.
Die Versicherungspflicht besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. In einigen Ausnahmefällen kann sich diese jedoch verlängern.
Darf ich neben dem Studium jobben?
Ja, allerdings gibt es Beschränkungen in Einkommen und Arbeitszeit. Nicht mehr als 20 Stunden pro Woche und 400,00 Euro pro Monat. Andernfalls werden Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig.
Praktika sind dabei nicht eingeschlossen, es sei denn, die monatliche Vergütung übersteigt die 400,00-Euro-Grenze.
Kann ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, Studenten die diese nicht wahrnehmen und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchten, können innerhalb der ersten 3 Monate ab Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule ein Befreiungsformular bei der AOK erhalten und ausfüllen.
Während des gesamten Studiums ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse dann allerdings nicht mehr möglich.
Gibt es Zuschüsse für Bafög- Empfänger?
Ja, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherug belaufen sich auf 73,00 Euro pro Monat. Um seinen Anspruch auf diese Leistung durchzusetzen, muss der erhöhte Bedarf beim Bafög-Amt beantragt werden. Eine Bezuschussung ergibt sich nur für diejenigen, die selber beitragspflichtig versichert sind, also nicht in einem Versicherungsverhältnis über die Familienversicherung stehen.
Wie hoch sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?
Bis zum 25. Lebensjahr ist man kostenfrei familienversichert, sofern ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Ab dem 26. Lebensjahr besteht dann eine Versicherungspflicht für den Studierenden. Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 64,77 Euro. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, die im Monat 11,64 Euro mit Kind und 13,13 Euro ohne Kind mit überschreiten des 23. Lebensjahres kostet. In Ausnahmefällen ist man von der Versicherungspflicht noch länger befreit.
Darf ich während des Studiums von der Privatversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Nein, wenn man sich im Studium einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, ist es nicht möglich während dieser Zeit in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Andersherum ist ein Wechsel von der GKV in die PKV allerdings möglich.
Zählt ein Pflichtpraktikum auch als geringfügige Beschäftigung?
Jein. Normalerweise zählen Praktika nicht dazu. Es gibt keine Beschränkungen der Arbeitszeit in der Woche. Allerdings darf man auch hier nicht mehr als 400,00 Euro/Monat verdienen.
- Liste aller Ansprechpartner für Studenten (948.52 kB)
- Merkblatt zur Krankenversicherung für Studenten (214.01 kB)






