Gesetzlich und privat: Krankenversicherung für Rentner

Krankenversicherung Rentner
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung bieten unterschiedliche Vorteile für Senioren

Insbesondere im Rentenalter ist ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung unbedingt notwendig, da bei den meisten Senioren eine ärztliche Behandlung deutlich öfter notwendig wird, als in jungen Jahren.

Entscheidend für die meisten älteren Versicherten sind zudem günstige Versicherungsbeiträge, denn mit Beginn der Altersrente vermindert sich häufig auch das Einkommen. Eine attraktive Möglichkeit zur Beitragsreduzierung für privat versicherte Rentner bietet der Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenkasse.

Für Rentner gelten in Bezug auf die Krankenversicherung verschiedene Bestimmungen: Senioren, die in einer gesetzlichen Krankenkasse die meiste Zeit ihres Lebens versichert waren, müssen Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) werden. Senioren, die von dieser ausgeschlossen sind oder sich im Laufe des Lebens von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, müssen sich bei einem Unternehmen des privaten Versicherungssystems um die Absicherung bemühen.

Einheitliche Leistungen: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Bei der KvdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung, in der alle Rentner versichert werden, die seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung eine bestimmte Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse (bzw. Sozialversicherung in der DDR) pflichtversichert oder durch pflichtversicherte Personen familienversichert waren.

Die Zeit zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragsstellung wird hierbei in zwei Hälften geteilt. Nur wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Erwerbslebens gesetzlich versichert war, hat die Vorversicherungszeit erfüllt. Die gesetzliche Versicherungspflicht entfällt automatisch, wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird.

Beginn Dauer, Gültigkeit und Beiträge der KvdR

  1. Der Beginn dieser Krankenversicherung: die Rentenantragsstellung.
  2. Krankenversicherung der Rentner - Voraussetzungen: Mitglieder der KvdR bleiben zeitlebens in dieser versichert. Hinterbliebene Angehörige sind in dieser nur pflichtversichert, wenn der Verstorbene selbst in der Rentner Krankenversicherung versichert war.
  3. Versicherungsbeiträge der Krankenversicherung für Rentner: Sie sind zum Teil vom Versicherten sowie von der Rentenversicherung zu tragen. Senioren, die nicht versicherungspflichtig sondern freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenaksse sind, können per Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger für ihre Versicherungsprämien Zuschüsse erhalten. Hinsichtlich der Beiträge werden sie finanziell nicht unterstützt. Sie müssen sämtliche Versicherungsprämien tragen.

Die einzige Bedingung für eine Befreiung von der Pflichtversicherung ist, dass ein entsprechender Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird. Zu beachten: Er ist unwiderruflich und verhindert eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Beitragssatz zur KvdR und beitragspflichtiges Einkommen

  • orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz des gesetzlichen Krankenversicherungssystems
  • Hinzu kommt möglicherweise ein Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dieser ist vom Versicherten allein zu zahlen.
  • Jede Person, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, ist damit auch in der Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Der Satz für den Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner beträgt 1,95 Prozent und wird allein vom Versicherten getragen.
  • Kinderlose Rentner zahlen einen erhöhten Beitrag von 2,2 Prozent, jedoch sind alle vor dem 01. Januar 1940 geborenen von diesem Zuschlag befreit.
  • Zusätzliche Einkünfte: Auch auf Einkommen selbständiger Tätigkeit, Versorgungsbezüge und weitere Einkünfte, sofern diese neben oder anstelle der gesetzlichen Rente bestehen, müssen KV-Beiträge gezahlt werden. Seit dem Jahr 2004 sind die Versicherten auch bei Medikamenten zuzahlungspflichtig.

Interessante Leistungen und Serviceangebote für Rentner

Wer eine Kur in Anspruch nehmen möchte, für den gilt: Sofern eine ärztliche Notwendigkeit nachgewiesen wurde, werden die Kosten von der Krankenkasse vollumfänglich übernommen. Üblicherweise muss aber ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag für die komplette Kurdauer gezahlt werden. Im Grundsatz sind entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung Träger der Kur.

Die Krankenkassen bieten außerdem Wahltarife mit Extraleistungen und verschiedene Gesundheitskurse an, die sich beispielsweise auf die Themen Entspannung und Ernährung als auch auf Bewegung und die Suchtmittelreduktion beziehen. Rentner, die den Leistungsrahmen noch erweitern möchten, können dies mit ergänzenden Versicherungen tun.

Individuell geschützt - Private Krankenversicherung für Rentner

Die Bedürfnisse im Bereich des Versicherungsschutzes können sich mit dem Alter zum Teil deutlich verändern. Im privaten Krankenversicherungssystem können Rentner den Leistungsumfang flexibel an ihre aktuelle Lebenssituation anpassen. Im Falle eines Krankenhausaufenthalts können entsprechend der Tarifwahl zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung Anspruch genommen werden.

Alternative Behandlungen für Senioren

Auch für Senioren, die im Krankheitsfall hauptsächlich Homöopathen oder Heilpraktiker konsultieren möchten, ist die private Krankenversicherung mit alternativen Heilmethoden sehr geeignet. Nebem der Homöopathie gehören beispielsweise auch verschiedene Körpertherapie- und Entspannungsverfahren zu den angewandten Behandlungsmethoden. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker.

 
Unser Tipp

Auf Beitragserhöhungen im Alter effektiv reagieren

Um auf teurer werdende PKV-Beiträge angemessen reagieren zu können, gibt es die Möglichkeit, den Tarif innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Weitere Vorteile gegenüber dem Wechsel zu einem anderen Anbieter: Die Altersrückstellungen gehen nicht verloren und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Auf die Option, in einen preisgünstigeren Tarif mit dem gleichen Leistungsumfang zu wechseln, hat jeder Versicherungsnehmer ein gesetzliches Recht.

Die Alternative: Der Wechsel der privaten Krankenversicherung

Werden die Voraussetzungen für einen Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers nicht erfüllt, können Rentner auch von ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung zu einer anderen wechseln.Dies ist unabhängig vom Alter auch für Senioren möglich. Für den Wechsel innerhalb des PKV-Systems sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Allerdings sollten Sie sich vorher genau überlegen, ob dies wirklich sinnvoll ist. Denn: Allein durch das hohe Einstiegsalter werden höhere Beiträge anfallen. Außerdem gibt es eine neue Gesundheitsprüfung.

Weitere Alternativen sind der Basistarif oder Standardtarif für Rentner

Welche Krankenzusatzversicherung für Rentner geeignet ist

Ein zusätzlicher privater Versicherungsschutz ist dort sinnvoll, wo die bestehende Krankenversicherung den Ansprüchen nicht genügt. Je nach Gesundheitszustand des Patienten können bestimmte Leistungen über eine private Zusatzversicherung hinzugefügt werden. Für Zusatzversicherungen gilt generell: Es besteht kein Höchsteintrittsalter.

Senioren entscheiden sich häufig für eine Zusatzversicherung für Brillen oder Kurtagegeld oder für eine Versicherung für Zahnersatz. Auch die große Bedeutung der privaten Pflegezusatzversicherung wird von immer mehr Menschen wahrgenommen, denn der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung ist im Pflegefall nicht ausreichend. Da es nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht länger notwendig ist, Verdienstausfälle abzusichern, können Rentner etwa darauf verzichten, Tagegelder wie das Krankentagegeld zusätzlich abzusichern. Sie sollten daher prüfen, ob derartige bestehende Policen kündbar sind.

Länderkriterien

Für Personen, Rente vom Staat des Wohnsitzes beziehen, endet die deutsche Pflichtversicherung. Bei einer Wohnsitzverlegung in diese Länder bleibt sie erhalten: Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei & Tunesien.

Die Pflegeversicherung entfällt dann. Sofern der Versicherte nur Rente aus Deutschland bezieht, bleibt die KvdR erhalten. Bei Mehrfachrente entfällt sie. Die deutschen Pflege- oder Krankenversicherungsunternehmen urteilen über den Bestand der Pflichtversicherung.

Neuer Wohnsitz

Bei Rentnern, die sich für ein Leben im Ausland entschieden haben, besteht in der Regel keine Versicherungspflicht bei der deutschen Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner. Entscheidend ist, in welches Land der Senior seinen neuen Wohnsitz verlegt.  

Befindet sich der Wohnsitz innerhalb der EU oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, kann der Senior solange in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung versichert bleiben, wie er Rente aus Deutschland bezieht.

Interessensgemeinschaften

In der BRD gibt es eine Vielzahl von Organisationen, Verbänden & Vereinen, die sich den Interessen der Rentner und Senioren widmen, etwa in politischer & kultureller Hinsicht. Hierzu gehören etwa:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV)
  • Weitere Interessensgemeinschaften

Wer im Anschluss an die Berufstätigkeit seine Erfahrungen weitergeben und sich für die Gesellschaft engagieren möchte, der kann ein Ehrenamt bekleiden. Weitere Informationen bieten z.B. die Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder Familienbotschaften.