Gesetzliche oder private Krankenkasse für Senioren

Gerade im Rentenalter ist ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung unbedingt notwendig, da bei den meisten Senioren eine ärztliche Behandlung deutlich öfter notwendig wird, als in jungen Jahren. Entscheidend für die meisten älteren Versicherten sind zudem günstige Versicherungsbeiträge, denn mit Beginn der Altersrente vermindert sich meist auch das Einkommen.

Für Rentner gelten in Bezug auf die Krankenversicherung verschiedene Bestimmungen: Senioren, die in einer gesetzlichen Krankenkasse die meiste Zeit ihres Lebens versichert waren, müssen Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden. Solche, die von dieser ausgeschlossen sind oder sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, haben sich hingegen um einen eigenen Versicherungsschutz zu bemühen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Versicherungspflichtigen Rentnern wird der Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) gewährleistet. Dies ist eine Pflichtversicherung, in der alle Rentner versichert werden, die seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung eine bestimmte Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse (bzw. Sozialversicherung in der DDR) pflichtversichert oder durch pflichtversicherte Personen familienversichert waren.

Die Zeit zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragsstellung wird hierbei in zwei Hälften geteilt. Nur wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Erwerbslebens gesetzlich versichert war, hat die Vorversicherungszeit erfüllt. Die Versicherungspflicht entfällt automatisch, wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird. 

Beginn dieser Krankenversicherung markiert die Rentenantragsstellung. Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner bleiben zeitlebens in dieser versichert. Hinterbliebene Angehörige sind in dieser nur pflichtversichert, wenn der Verstorbene selbst in der Krankenversicherung der Rentner versichert war. Die Versicherungsbeiträge der Krankenversicherung für Rentner sind zum Teil vom Versicherten selbst sowie von der Rentenversicherung zu tragen. Senioren, die nicht versicherungspflichtig, sondern freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können per Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger für ihre Versicherungsprämien Zuschüsse erhalten. Denn diese werden in Bezug auf die Beiträge finanziell nicht unterstützt, sondern müssen die Gesamtheit der Versicherungsprämien tragen. Wer eine Befreiung von der Pflichtversicherung wünscht, kann diese auf Antragstellung erreichen. Die einzige Bedingung ist dabei, dass er innerhalb von drei Monaten nach Eintritt bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird. Er ist unwiderruflich und verhindert eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Beitragssatz für Rentner

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner orientiert sich mit 15,5 Prozent am allgemeinen Beitragssatz. Davon trägt 7,3 Prozent der Rentenversicherungsträger und 8,2 Prozent der Rentenbezieher. Hinzu kommt eventuell ein Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dieser ist vom Versicherten allein zu zahlen. Jede Person, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, ist damit auch in der Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Der Beitragssatz hierfür beträgt 1,95 Prozent und wird allein vom Versicherten getragen. Kinderlose Rentner zahlen darauf noch einen Zuschlag von 2,2 Prozent, jedoch sind alle vor dem 01. Januar 1940 geborenen von diesem Zuschlag befreit.

Beitragspflichtiges Einkommen

Auch auf Einkommen selbständiger Tätigkeit, Versorgungsbezüge und weitere Einkünfte, sofern die neben oder anstelle der gesetzlichen Rente bestehen, müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Seit 2004 sind die Versicherten auch bei Medikamenten zuzahlungspflichtig. Wer nicht versicherungspflichtig ist und freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen abgesichert ist, kann auf Antragstellung einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger bekommen.

Leben im Ausland

Bei im Ausland lebenden Rentnern besteht in der Regel keine Versicherungspflicht bei der deutschen Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner. Entscheidend ist jedoch, in welches Land eine Person zieht. Befindet sich der neue Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, so kann der Rentner in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung solange versichert bleiben, wie er Rente aus Deutschland bezieht.
Sollte der Betroffene Rente vom Wohnstaat erhalten, so endet die deutsche Pflichtversicherung. Wird der Wohnsitz entweder nach Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei oder Tunesien verlegt, so bleibt die Krankenversicherung erhalten. Die Pflegeversicherung entfällt jedoch. Sollte der Versicherte auch hier nur Rente aus Deutschland beziehen, bleibt die Krankenversicherung der Rentner erhalten. Bei Mehrfachrente entfällt diese jedoch. Dabei ist noch zu beachten, dass die zuständigen deutschen Pflege- oder Krankenversicherungsunternehmen darüber urteilen, ob die Pflichtversicherung Bestand hat.

Private Krankenversicherungen

Versicherungsnehmer im Rentenalter, denen der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verwehrt wurde oder die sich im Laufe des Lebens von der Versicherungspflicht befreit lassen haben, müssen sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern. Das private Krankenversicherungssystem bietet den entscheidenden Vorteil, dass deren Leistungen individuell auf den Versicherten zugeschnitten und deutlich umfangreicher sind als bei einem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung für einen individuellen Tarif ist nur möglich, sofern man das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Die Beiträge der Versicherung richten sich nach dem Alter und Gesundheitszustand sowie dem Geschlecht und dem gewählten Tarif des Kunden.

Zudem bauen die privaten Krankenversicherungen auf dem Prinzip der Altersrückstellung auf, d.h. in jungen Jahren bezahlen die Versicherungsnehmer zunächst höhere Beiträge, als eigentlich notwendig wäre und bauen dadurch gewisse finanzielle Rücklagen auf. Hierdurch reduzieren sich die Beiträge im späteren Rentenalter von 30 bis zu 45 Prozent. Die Übertragung der Altersrückstellung auf eine andere Versicherung ist in bestimmten Fällen, zum Beispiel im Basistarif der PKV, möglich. Ein Übergang in die private Versicherung oder in ein anderes privates Versicherungsunternehmen sollte also so früh wie möglich stattfinden und gut überlegt sein, da sonst die Versicherungsprämien sehr hoch ausfallen können.

Nach Überschreitung der Altersbegrenzung von 55 Jahren besteht nur noch die Möglichkeit in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dieser bietet den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, bei vergleichbaren Prämien einer gesetzlichen Krankenversicherung. Rentner, deren Mittel knapp begrenzt sind, haben die Möglichkeit bei deren Rentenversicherung Zuschüsse zu deren Versicherungsbeiträgen zu beantragen, um eine finanzielle Entlastung zu bewirken.

Zusatzversicherung

Gerade Ältere benötigen einen umfassenden und möglichst vollständigen Krankenversicherungsschutz. Dementsprechend ist eine zusätzliche private Versicherung da sinnvoll, wo der bestehende Schutz den Ansprüchen nicht genügt. Das kann in der gesetzlichen Versicherung der Fall sein, aber auch im Basistarif einer privaten Krankenversicherung. Je nach Gesundheitszustand des Patienten können dann bestimmte Leistungen über eine private Zusatzversicherung „hinzugebucht“ werden. Senioren entscheiden sich häufig für eine Zusatzversicherung für Brillen oder Kurtagegeld oder für eine Zahnersatzversicherung. Im Gegensatz zur privaten Vollversicherung gibt es bei den Zusatzversicherungen kein Höchsteintrittsalter.

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