Lebenslage als entscheidender Faktor für die Krankenversicherung

Ob sich ein Versicherter für die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung entscheiden sollte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Einen großen Stellenwert nehmen dabei die individuellen Lebensumstände ein.

Lebenslage Krankenversicherung
Lebenslagen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Krankenversicherung

Nicht immer erfüllt ein Versicherter die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung und nicht immer ist ein Wechsel empfehlenswert. Auf der anderen Seite ist die private Krankenversicherung in gewissen Lebenslagen von erheblichem Vorteil. In anderen Situationen kann wiederum die gesetzliche Krankenkasse Vorteile bieten. Welches die passende Krankenversicherung ist, sollte deshalb auch von der Lebenslage abhängig gemacht werden.

Krankenversicherung für Berufstätige und Studierende

Abhängig von Tätigkeit und Berufsfeld besteht Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Besserverdiener, wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte oder Ingenieure zahlen in der PKV andere Beiträge als in der gesetzlichen. Studierende haben dagegen andere Regelungen zu beachten. Es gibt neben der Familienversicherung auch die studentische gesetzliche oder die private Krankenversicherung.

Die passende Absicherung für Familienmitglieder

Familien haben besonders hohe Ausgaben für die Krankenversicherung aufzubringen. Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung gibt es besondere Tarifmodelle. In der gesetzlichen Familienversicherung werden die Kleinen kostenlos mitversichert. In der PKV müssen für den Nachwuchs zwar Beiträge gezahlt werden, dafür gibt es aber auch mehr Leistungen.

Besonders der Nachwuchs benötigt eine umfangreiche Umsorgung, denn besonders Kleinkinder sind oft krank und verletzen sich schnell. Die gesetzliche Krankenkasse bietet für Kinder kostenlosen Versicherungsschutz und standardisierte Leistungen. Auch die private Krankenversicherung hat für Kinder Vorteile. Hier gilt es jedoch besondere Bedingungen zur Elternzeit zu beachten.

Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen
Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung

Eheleute bilden eine Wirtschaftsgemeinschaft, sodass oft eine gemeinsame Absicherung lohnt. Die Entscheidung zwischen gesetzlich und privat hängt von der weiteren Lebensplanung ab. Gehören Kinder zu dieser Planung, ist meist die gesetzliche Krankenkasse ratsam. Sind die Ehegatten selbständige Freiberufler oder Beamte kann sich auch die private Krankenversicherung lohnen.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften haben viel gemein mit der Ehe. Jedoch müssen Betroffene Nachteile in der Krankenversicherung hinnehmen. So ist für Lebensgemeinschaften keine kostenlose Mitversicherung möglich. In der PKV werden Lebensgefährten der Ehe gleichgesetzt. Die meisten Versicherer bieten hierfür besondere Partnertarife mit günstigen Beiträgen.

Krankenversicherung für Arbeitslose

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, fällt nicht mehr automatisch in die gesetzliche Versicherungspflicht zurück. Auch eine private Krankenversicherung ist möglich und unter Umständen sogar verpflichtend. In diesem Fall zahlt die Arbeitsagentur die Kosten für den Basistarif. Gesetzlich Versicherte bekommen die Beiträge vollständig erstattet.

Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Krankenversicherung für Verwitwete und Geschiedene

Stirbt der Ehepartner, müssen Hinterbliebene unter anderem die Verhältnisse in der Krankenversicherung neu ordnen. So endet beispielsweise die gesetzliche Familienversicherung und der Betroffene muss sich eigenständig versichern. Dies gilt auch in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Für privat Versicherte fallen unter Umständen Sonderkonditionen und Rabatte weg. Eheleute, die in Trennung leben oder bereits geschieden sind, müssen ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Oft muss die Krankenversicherung an die neue Situation angepasst werden. So kann zum Beispiel der Anspruch auf Familienversicherung verloren gehen. Für privat Versicherte ist unter Umständen eine Rückkehr von der PKV in die Gesetzliche möglich.

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