Gesetzliche und private Krankenversicherung für Juristen

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Vergleich für Anwälte und Richter

Anwälte zählen zu den Freiberuflern und haben dadurch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Viele Juristen nutzen diese Art der Krankenversicherung, denn die private Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz

Dieser Versicherungsschutz wird Ansprüchen von selbständig und freiberuflich tätigen Anwälten gerecht. Die Beiträge bleiben auch ohne Arbeitgeberanteil günstig. Anwälte mit dem Status eines Beamten können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln.

Was bietet die private Krankenversicherung für Anwälte?

Eine PKV passt sich den Bedürfnissen und beruflichen Risiken des Versicherungsnehmers an. Im Erkrankungsfall wird eine angemessene Behandlung gewährleistet, die die Versichertenwünsche berücksichtigt. Selbständig und freiberuflich tätige Anwälte nehmen oft die Leistung von Krankentagegeld in Anspruch, um im Falle einer längeren Krankheit wirtschaftliche Einbußen ausreichend abfedern zu können. Anwälte und Juristen mit Beamtenstatus profitieren von speziellen Tarifen, die den Beihilfeanspruch berücksichtigen.

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Gesetzlich versicherte Juristen

Juristen, die sich nicht für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden möchten, können als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Selbständige erhalten nicht, wie in einem Angestelltenverhältnis, finanzielle Unterstützung zu deren Versicherungsprämien, sondern müssen die Beiträge allein tragen. Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestalten sich einkommensabhängig und berücksichtigen nicht den Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungskunden.

Aktuell haben freiwillige Mitglieder der GKV einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze hierfür beträgt 44.550 Euro jährlich. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge identisch, selbst wenn das faktische Einkommen höher ausfällt. Die Leistungen der GKV fallen gegenüber der PKV geringer aus. Im Gegenzug können gesetzlich versicherte Anwälte ihre Kinder kostenlos im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern.

Privat versicherte Juristen

Anwälte haben durch ihren Status als Freiberufler das Sonderrecht, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen, befreien zu lassen und privater Versicherungsnehmer zu werden. Diese Befreiung ist unwiderruflich, sofern das Arbeitsverhältnis und das Einkommen unverändert bleiben.

Die Prämien des privaten Krankenversicherungsschutzes werden einkommensunabhängig berechnet und richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und persönlichen gesundheitlichen Risikofaktoren. Vor der Aufnahme in die Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung abverlangt, welche Risikoaufschläge bis zu 50 Prozent zur Folge haben kann. Private Krankenversicherungen bieten einen umfassenden Leistungskatalog an, der individuell an den Versicherungsnehmer angepasst wird. Je nach Leistungstarif können die Versicherungsprämien stark schwanken.

 

Zusatzversicherungen für Juristen

Anwälte, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, sind wesentlich von der kontinuierlichen Abnahme bestimmter Leistungen betroffen. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen staatlichen Bestimmungen unterliegt, ist dieser ständigen finanziellen und politischen Einflüssen ausgesetzt, wodurch es in den letzten Jahren zu immer stärkeren Leistungskürzungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kam.

Die betroffenen Versicherungsnehmer sind hierdurch mitunter verpflichtet hohe Eigenleistungen für deren ärztliche Behandlungen zu tragen und erhalten zudem nur einen durchschnittlichen Leistungsumfang, der nicht auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden kann. Aus diesem Grund bieten private Versicherungsunternehmen eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, durch welche der gesetzliche Leistungsstandard erweitert werden kann.


Vergleichen Sie die Angebote für Anwälte

Selbständig tätige Anwälte können ohne berufliche Vorbedingungen Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden, unabhängig vom Einkommen. Je jünger der Versicherungsnehmer bei Eintritt in die Versicherung ist, desto geringer fallen langfristig die Beiträge aus. Zudem halten die Versicherungsunternehmen gerade für Berufsanfänger viele günstige Sondertarife bereit.

Mit dem Internet-Vergleich erhalten Sie einen Überblick über die zahlreichen Anbieter und deren Tarife und stellen sicher, dass Sie die für Ihre persönliche Situation passende Krankenversicherung finden. Der Vergleich berücksichtigt speziell Ihre persönliche Lebenssituation. Dieser Service ist kostenfrei und unverbindlich. Im Test bei Stiftung Warentest und Finanztest sind regelmäßig Tarife der privaten Krankenversicherung. Testberichte helfen, die beste Krankenversicherung zu finden. Wichtig sind hierbei gute Leistungen, langfristig stabile Beiträge und ein guter Service. Aktuelle Testurteile namhafter Anbieter werden beim Vergleich ebenfalls berücksichtigt.

Ausgezeichnete Leistungen für Anwälte

Für Anwälte bieten die privaten Krankenversicherungsunternehmen eine Vielzahl von Spezialtarifen an, deren Leistungen und Beiträge sich deutlich unterscheiden können. Wer weniger Leistungen in Anspruch nimmt, zahlt entsprechend geringere Prämien. Damit wird die Eigenverantwortung der gesamten Versichertengemeinschaft gestärkt und der Beitrag jedes Einzelnen möglichst stabil gehalten. Der Vergleich zeigt wie, hoch das Einsparpotenzial gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen kann und welches Leistungsspektrum die verschiedenen Anbieter für Sie bereit halten.

Was bietet die private Krankenversicherung für Richter?

Richter können meist ohne weiteres in die private Krankenversicherung wechseln. Vorteile ergeben sich insbesondere durch den umfangreichen Leistungskatalog und die häufig niedrigeren Beiträge als in der gesetzlichen Krankenkasse. Beamte und Richter in der privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf Beihilfe des Dienstherren. Dafür stehen spezielle Tarife für Richter in der privaten Krankenversicherung bereit, die den Anspruch auf Beihilfe berücksichtigen. Dies senkt die Beiträge erheblich. Auch angestellte Richter können unter Berücksichtigung der Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung eintreten.

Richter profitieren in der privaten Krankenversicherung von dem flexiblen Leistungskatalog. Neben der Grundversorgung bietet die private Krankenversicherung für Richter Komfortleistungen wie die Chefarztbehandlung oder eine volle Kostenerstattung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen. Der Vergleich zeigt dabei verschiedene Tarifkombinationen für Richter auf und berücksichtigt gezielt auch aktuelle Top-Tarife im Test von Stiftung Warentest und anderen Testagenturen.