Gesetzliche und private Krankenversicherung für Juristen
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Vergleich für Anwälte und Richter
Anwälte zählen zu den Freiberuflern und haben dadurch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Viele Juristen nutzen diese Art der Krankenversicherung, denn die private Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz
Dieser Versicherungsschutz wird Ansprüchen von selbständig und freiberuflich tätigen Anwälten gerecht. Die Beiträge bleiben auch ohne Arbeitgeberanteil günstig. Anwälte mit dem Status eines Beamten können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln.
Was bietet die private Krankenversicherung für Anwälte?
Eine PKV passt sich den Bedürfnissen und beruflichen Risiken des Versicherungsnehmers an. Im Erkrankungsfall wird eine angemessene Behandlung gewährleistet, die die Versichertenwünsche berücksichtigt. Selbständig und freiberuflich tätige Anwälte nehmen oft die Leistung von Krankentagegeld in Anspruch, um im Falle einer längeren Krankheit wirtschaftliche Einbußen ausreichend abfedern zu können. Anwälte und Juristen mit Beamtenstatus profitieren von speziellen Tarifen, die den Beihilfeanspruch berücksichtigen.











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Gesetzlich versicherte Juristen
Juristen, die sich nicht für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden möchten, können als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Selbständige erhalten nicht, wie in einem Angestelltenverhältnis, finanzielle Unterstützung zu deren Versicherungsprämien, sondern müssen die Beiträge allein tragen. Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestalten sich einkommensabhängig und berücksichtigen nicht den Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungskunden.
Aktuell haben freiwillige Mitglieder der GKV einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze hierfür beträgt 44.550 Euro jährlich. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge identisch, selbst wenn das faktische Einkommen höher ausfällt. Die Leistungen der GKV fallen gegenüber der PKV geringer aus. Im Gegenzug können gesetzlich versicherte Anwälte ihre Kinder kostenlos im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern.
Privat versicherte Juristen
Anwälte haben durch ihren Status als Freiberufler das Sonderrecht, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen, befreien zu lassen und privater Versicherungsnehmer zu werden. Diese Befreiung ist unwiderruflich, sofern das Arbeitsverhältnis und das Einkommen unverändert bleiben.
Die Prämien des privaten Krankenversicherungsschutzes werden einkommensunabhängig berechnet und richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und persönlichen gesundheitlichen Risikofaktoren. Vor der Aufnahme in die Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung abverlangt, welche Risikoaufschläge bis zu 50 Prozent zur Folge haben kann. Private Krankenversicherungen bieten einen umfassenden Leistungskatalog an, der individuell an den Versicherungsnehmer angepasst wird. Je nach Leistungstarif können die Versicherungsprämien stark schwanken.
Zusatzversicherungen für Juristen
Anwälte, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, sind wesentlich von der kontinuierlichen Abnahme bestimmter Leistungen betroffen. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen staatlichen Bestimmungen unterliegt, ist dieser ständigen finanziellen und politischen Einflüssen ausgesetzt, wodurch es in den letzten Jahren zu immer stärkeren Leistungskürzungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kam.
Die betroffenen Versicherungsnehmer sind hierdurch mitunter verpflichtet hohe Eigenleistungen für deren ärztliche Behandlungen zu tragen und erhalten zudem nur einen durchschnittlichen Leistungsumfang, der nicht auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden kann. Aus diesem Grund bieten private Versicherungsunternehmen eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, durch welche der gesetzliche Leistungsstandard erweitert werden kann.

