Gesetzlich und privat: Krankenversicherung für Richter und Anwälte

Krankenversicherung Anwälte und Richter
Die private Krankenversicherung für Anwälte und Richter bietet ein Mehr an Versicherungsschutz

Anwälte zählen meist zu den Freiberuflern. Dadurch besteht für sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Viele Juristen nutzen diese Art der Absicherung. Sie bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, der sowohl bei den Leistungen als auch bei den Beiträgen auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Auch ohne Arbeitgeberanteil bleiben die Beiträge in der PKV für selbständig und freiberuflich tätige Anwälte preisgünstig. Um im Falle einer längeren Krankheit wirtschaftliche Einbußen ausreichend abfedern zu können, nimmt diese Gruppe häufig die Leistung von Krankentagegeld in Anspruch. Anwälte und andere Juristen mit Beamtenstatus können ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln. Sie profitieren von speziellen Tarifen, die den Beihilfeanspruch berücksichtigen.

Einheitliche Versicherungsleistungen: Die gesetzliche Krankenversicherung

Anwälte und Richter, die sich nicht für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben die Möglichkeit ihre Gesundheit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern. Anders als Juristen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, erhalten selbständig tätige Versicherte keine finanzielle Unterstützung bei den Versicherungsprämien. Für sie gilt daher: Sie müssen die Versicherungsbeiträge komplett eigenständig tragen.

Die Prämien, die für die gesetzliche Krankenversicherung für Juristen fällig werden, sind einkommensabhängig gestaltet. Anders als in der PKV werden etwa der Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungskunden nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Gegenwärtig umfasst der einheitliche allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Anwälte und Richter 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze hierfür beträgt aktuell 45.900 Euro pro Jahr bzw. 3.825,00 Euro monatlich. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge der Krankenkassen identisch, selbst wenn das faktische Einkommen des Juristen höher ausfällt.

Der Leistungsumfang, auf den Anwälte und Richter im gesetzlichen System zurückgreifen können, stellt sich gegenüber der privaten Versicherung geringer dar. Dafür können sowohl gesetzlich versicherte Anwälte wie auch Richter ihre Kinder kostenlos im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern.

Individuell versichert - Private Krankenversicherung für Anwälte und Richter

Selbständig tätige Anwälte haben durch ihren Status als Freiberufler das Sonderrecht, sich von der GKV unabhängig von ihrem Einkommen befreien zu lassen und sich über die private Krankenversicherung für Juristen zu versichern. Auch Richter können meist ohne weiteres in das private System wechseln. Ebenso wie privat versicherte Beamte haben Richter Anspruch auf Beihilfe des Dienstherren.

Die private Krankenversicherung für Richter berücksichtigt den Beihilfeanspruch in verschiedenen Tarifen. Dies kann die Beiträge erheblich senken, zum Beispiel auch im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch angestellte Richter können unter Berücksichtigung der Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung eintreten.

Haben sich Anwälte oder Richter einmal von ihrer gesetzlichen Versicherung befreien lassen, so gilt dies unwiderruflich, sofern das Arbeitsverhältnis und das Einkommen unverändert bleiben. Eine Rückkehr in das gesetzliche Krankenversicherungssystem kann nur dann ermöglicht werden, wenn sich ein selbständig tätiger Anwalt in ein Angestelltenverhältnis begibt. Hier werden die Regeln der Krankenversicherung für Angestellte wirksam.

In der PKV für Juristen können Anwälte und Richter von Komfortleistungen wie der Chefarztbehandlung oder einer vollen Kostenerstattung für ärztliche und zahnärztliche Leistungen profitieren. Ebenso wie sich die Versicherungsprämien je nach Privat-Tarif stark unterscheiden, so trifft dies auch für den Leistungsumfang zu. Ein Test der PKV-Anbieter hilft bei der Auswahl der besten privaten Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse.

Die Prämien für die private Krankenversicherung für Anwälte und Richter werden einkommensunabhängig berechnet. Sie richten sich nach:

  • Eintrittsalter in die private Krankenversicherung.
  • Geschlecht des Versicherten.
    (Mit der Einführung der Unisex-Versicherungstarife soll dieses Kriterium seine Bedeutung verlieren.)
  • Leistungsrahmen, für den sich der Kunde entschieden hat.
  • persönlichen gesundheitlichen Risikofaktoren. Um sie in die Berechnung der PKV-Beiträge mit einbeziehen zu können, wird im Vorfeld des Versicherungsabschlusses die Gesundheit untersucht.

Für gesundheitliche Risikofaktoren sollten drei Dinge berücksichtigt werden:

  1. Je nach Ergebnis der notwendigen Gesundheitsprüfung können Risikoaufschläge bis zu fünfzig Prozent erhoben werden.
  2. Bei dem Vertragsabschluss sollte dringend auf korrekte und eigenständig gemachte Angaben geachtet werden. Vertragsbestandteile sollten auf keinen Fall durch einen Versicherungsvertreter ausgefüllt werden.
  3. Werden dem PKV-Anbieter (hier eine Übersicht aller Unternehmen) aus irgendeinem Grund Informationen über Vorerkrankungen vorenthalten, drohen dem Versicherungsnehmer Konsequenzen.

Zusatzversicherung: Den Versicherungsschutz anheben

Juristen, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, sind wesentlich von der kontinuierlichen Abnahme bestimmter Leistungen betroffen. Richter und Anwälte (egal ob bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert) können das Leistungsniveau ihres Versicherungsschutzes bei Bedarf effektiv und meist recht günstig durch ergänzende Versicherungen verbessern. Der Zusatzversicherungsvergleich gibt über die umfassenden Möglichkeiten in diesem Bereich Aufschluss. Zu den wichtigsten Optionen der Krankenzusatzversicherung gehören etwa:

die ergänzende Versicherung für die Zahnbehandlung
die Zusatzversicherung für den Gesundheitsschutz im Ausland

Interessenvertretungen

Die wirtschaftlichen und beruflichen Interessen der Juristen werden durch eine Reihe von Vereinigungen vertreten. Hierzu gehören zum Beispiel

  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)
  • Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie & Menschenrechte
  • Deutscher Anwalt Verein e.V. (DAV)
  • Deutscher Richterbund