Fakten zum Gesundheitsfonds

- Der Gesundheitsfonds soll die Finanzierungsstruktur der GKV offenlegen.
Der Gesundheitsfonds für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Damit wurde eine Art Geldsammelstelle (Geldpool) für alle Krankenkassen eingeführt. Zukünftig werden Beiträge, die weiterhin zu circa 95 Prozent aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden, direkt in den Gesundheitsfonds fließen.
Aus diesem Finanzpool sollen die Kassen für jeden Versicherten einen Einheitsbetrag plus Zuschläge für Alterstruktur und Risiken ihrer Versicherten erhalten. Finanziert wird dieser Gesundheitsfonds außerdem durch Steuermittel, die stufenweise ansteigen.
Gesundheitsreform - Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist das Medium der Gesundheitsreform, um die finanziellen Strukturen der Krankenkassen transparent und nachvollziehbar zu machen. Durch ihn wird die Finanzierungsseite der gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt und ausgestaltet. Mitgliederbeiträge werden wie bisher vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und setzten sich aus einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
Das Neue daran ist der einheitliche Beitragssatz. Alle gesetzlich Versicherten werden nach dem gleichen Beitragssatz abgerechnet. Die Mitgliedereinnahmen und Steuermittel fließen gemeinsam in den Fonds. Für das Jahr 2009 hat die Bundesregierung einen Steuerzuschuss von vier Milliarden Euro zur Abgeltung versicherungsfremder Leistungen bewilligt. 2010 wurden die Zuschüsse um jeweils 1,5 Milliarden Euro erhöht – bis zum Gesamtbetrag von 14 Milliarden Euro.
Aus dem entstehenden Geldpool beziehen die Kassen ihre Beitragseinnahmen. Jede Kasse erhält abhängig von ihrer Versicherten- und Krankheitsstruktur die finanziellen Mittel, die zur Versorgung notwendig sind. Eine Kasse mit vielen jungen Versicherten erhält demzufolge weniger Mittel aus dem Fonds als eine Kasse mit vielen älteren und chronisch Kranken.
Sonderzahlungen und Auszahlungen
Reichen die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag zu fordern. Ebenso ist die Erstattung einer Prämie vorgesehen wenn die Kasse besonders wirtschaftlich gearbeitet hat. An dieser Stelle wird mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen geschaffen. Fordert eine Krankenkasse von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag, hat der Patient ein Sonderkündigungsrecht und darf zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber stärkere Anreize geschaffen, bestehende Versicherungskunden an sich zu binden. Ab 2011 dürfen die Krankenkassen jedoch unbegrenzt Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen.
Kassen müssen besser wirtschaften
Der Zwang zu mehr Wirtschaftlichkeit ist mit einem erheblichen Abbau von Bürokratie und Verwaltung verbunden. Daher fusionieren immer mehr Krankenkassen – ein Prozess, der schon jetzt die Gesundheitswirtschaft deutlich verändert hat. Von einst 242 Kassen (Anfang 2007) sind derzeit noch 145 übrig. Auch diese Zahl wird weiter sinken. Von der Bundesregierung ist diese Entwicklung durchaus gewollt. 50 bis 80 Kassen hält man dort langfristig für realistisch und sinnvoll. Es komme auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angebot, Leistung und Verwaltungsaufwand an, sagte 2008 die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), gegenüber einer Berliner Zeitung.
Um regionale Unterschiede auf Grundlage des Gesundheitsfonds auszugleichen, wird den Krankenkassen eine finanzielle Belastung von 100 Millionen Euro zugemutet. Ist diese Schwelle erreicht, werden die finanziellen Mittel aus dem Fonds verändert.






