Die Reformen des Systems der Krankenversicherung
Immer wieder wird das deutsche Gesundheitssystem reformiert. Die ersten Reformen gab es in den 1970er Jahren. Zuletzt wurde die unter Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) begonnene Reform 2011 durchgesetzt. Von Anfang an gab es Kritik an wachsender Bürokratie, höheren Beiträgen und sinkenden Leistungen. Bis heute steht die Reform in der öffentlichen Diskussion.
- Reform der Honorare für Ärzte und Mediziner

Ärzte und Zahnärzte mussten sich vor allem auf eine neue Gebührenordnung einstellen. Die Reform des Honorarsystems ist aber nicht abgeschlossen. Schrittweise sollen weitere Veränderungen in Kraft treten.
- Gesundheitsfonds als Ergebnis der Gesundheitsreform 2009

Der Gesundheitsfonds dient als eine Art Sammelstelle für alle Gelder, die im gesetzlichen Kassensystem fließen. Die Verwaltung des Fonds geschieht durch das Bundesversicherungsamt.
- Politikermeinungen zur letzten Gesundheitsreform

Von Anfang an gab die Gesundheitsreform Anlass zur Diskussion. Alle Parteien haben sich zum Thema geäußert, jedoch nicht immer einhellig. Die Meinungen gehen teilweise stark auseinander.
Wichtige Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
| Gesundheitsreform | Neue Regelungen für Arbeitgeber und -nehmer |
|---|---|
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Versicherungspflichtgrenze |
Wechsel in die PKV schon nach einjähriger (statt zuvor dreijähriger) Überscheitung der Versicherungspflichtgrenze möglich |
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GKV-Beitrag |
- Vereinheitlichung - Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent/Arbeitgeber 7,2 Prozent - Einfrieren des Arbeitgeberbeitrag, d.h. Anteil des Arbeitgebers bleibt auch bei Beitragserhöhungen konstant - zukünftige Beitragserhöhungen müssen gesetzlich Versicherte weitestgehend allein tragen |
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Sozialausgleich für Geringverdiener |
- seit 2007 müssen Arbeitnehmer für den Lohnersatz bei langer Krankheit zusätzliche 0,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen - jedoch sieht die Gesundheitsreform einen sogenannten Sozialausgleich für Geringverdiener vor - jene Versicherte bekommen den Zusatzbeitrag teilweise bzw. ganz erstattet, wenn sie diesen finanziell nicht allein tragen könnten |
Wichtige Veränderungen für Selbständige
Auch für finanziell gutgestellte Selbständige kann eine schwere Krankheit den existenziellen Ruin und große Schuldenlasten bedeuten. Aus diesen Gründen wurde innerhalb der letzten Gesundheitsreform eine Versicherungspflicht realisiert, die jedem deutschen Bundesbürger eine finanzielle Absicherung im Falle einer Krankheit gewährleistet.
Hierfür wurden folgende Regelungen festgelegt:
- Wer nie krankenversichert war, konnte sich entscheiden, ob er in eine private Krankenversicherung oder in eine gesetzliche Krankenkasse eintritt.
- Wer als Selbständiger nicht mehr krankenversichert, aber zuletzt privat versichert war, konnte in die private Krankenversicherung zurück. Dabei hatte er Anspruch auf die Aufnahme in den Basistarif. Dieser orientiert sich in Beitragshöhe und im Leistungsumfang an den gesetzlichen Krankenkassen.
- Wer während der Selbständigkeit keinen Krankenversicherungsschutz genoss, aber davor gesetzlich krankenversichert war, musste bereits seit April 2007 wieder in seine alte gesetzliche Versicherung zurück.
Durch die Einführung des Gesundheitsfonds (seit dem 01.01.2009) ist jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet einen einheitlichen Beitragssatz zu zahlen.
Selbständige und Freiberufler müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen, dieser beträgt 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Dafür erhalten diese Berufsgruppen jedoch nur eine eingeschränkte Absicherung ohne Krankengeld. Selbständige und Freiberufler sind somit verpflichtet, sich eigenverantwortlich um eine vollständige Krankentagegeldversicherung zu bemühen. Hierfür bieten die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Wahltarife an. Das ist jedoch mit zusätzlichen Beiträgen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden.
Zeitplan der letzten Gesundheitsreformen im Überblick
Die Gesundheitsreform trat phasenweise in Kraft. Die erste Stufe wurde 2007 realisiert, 2011 folgt die letzte Phase:
Februar 2007
Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung
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Stichtag für die Überschreitung der aktuellen Versicherungspflichtgrenze
01.04.2007
Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
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Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
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Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich
Medizinische Versorgung
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Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
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Ausbau der Palliativversorgung
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Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
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Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
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Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
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Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
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Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
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Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
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Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
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Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
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Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
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Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)
Integrierte Versorgung
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Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
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Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
Arzneimittel
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Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
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Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
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Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
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Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
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Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
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Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
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Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)
Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
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Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
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Öffnung der Knappschaft
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Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
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Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
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Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung
01.07.2007
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
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stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind
01.01.2008
Chroniker
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Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
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Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
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Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband
Gemeinsamer Bundesausschuss
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Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
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Straffung der Entscheidungsstrukturen
01.08.2008
- Öffnung der Seekrankenkasse
01.11.2008
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes
01.01.2009
Versicherungsschutz
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Pflicht zur Versicherung für alle
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Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
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Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
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Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
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Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
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Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben
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Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
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Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch
01.01.2011
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Einheitsbeitrag steigt von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent
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Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen
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Zusatzbeiträge dürfen in beliebiger Höhe erhoben werden
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Einführung des Sozialausgleichs für Geringverdiener (Überforderungsklausel)
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Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Zusatzbeitrag
Wechsel in die private Krankenversicherung
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Kürzung der Drei-Jahres-Frist für Arbeitnehmer
Stabilisierung der Ausgaben
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Novellierung der Zahnärztehonorare
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Kürzung der extrabudgetären Leistungen für Ärzte
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Pflicht der Krankenkassen zur Kürzung der Verwaltungskosten
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Pflicht der Krankenhäuser zur Budgetkürzung
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Einheitliche Vergütungswerte für alle Ärzte sowie Wiedereinführung des Sicherstellungszuschlages
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Abschaffung der Nachvergütung eines unvorhersehbaren morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfes
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium






