Die Reformen des Systems der Krankenversicherung

Die Gesundheitsreform hat Veränderungen im medizinischen Bereich für Ärzte und Patienten gebracht

Immer wieder wird das deutsche Gesundheitssystem reformiert. Die ersten Reformen gab es in den 1970er Jahren. Zuletzt wurde die unter Gesundheitsminister Philipp Rösler begonnene Reform 2011 durchgesetzt. Von Anfang an gab es Kritik an wachsender Bürokratie, höheren Beiträgen und sinkenden Leistungen. Bis heute steht die Reform in der öffentlichen Diskussion. 

Wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Lange waren Angestellte von der Versicherungspflicht befreit, sobald sie mit ihrem Verdienst über den Zeitraum von drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lagen. Erst dann konnten sie in die private Krankenversicherung wechseln. Das ist ab 2011 schon dann möglich, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze lag.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wurde vereinheitlicht. Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent und die Arbeitnehmer 8,2 Prozent zur Krankenversicherung bei. Der Arbeitgeberbeitrag wird darüber hinaus eingefroren, das heißt, wenn die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, bleibt der Anteil des Arbeitgebers gleich hoch. Zukünftige Beitragserhöhungen müssen gesetzlich Versicherte daher weitesgehend allein tragen.

Seit 2007 müssen Arbeitnehmer für den Lohnersatz bei langer Krankheit zusätzliche 0,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Das entlastet die Arbeitgeberseite. Jedoch sieht die Gesundheitsreform einen Sozialausgleich für Geringverdiener vor. Jene Versicherten bekommen den Zusatzbeitrag teilweise beziehungsweise ganz erstattet, wenn sie diesen finanziell nicht allein tragen könnten. Für den Sozialausgleich müssen Arbeitnehmer keinen Antrag stellen. Er funktioniert automatisch, indem der Arbeitgeber beziehungsweise Rententräger den einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung um den notwendigen Betrag kürzt und die Differenz an den Versicherten auszahlt.

Wichtige Änderungen durch die Reform für Selbstständige

Auch für finanziell gutgestellte Selbständige kann eine schwere Krankheit den existenziellen Ruin und große Schuldenlasten bedeuten. Aus diesen Gründen wurde innerhalb der letzten Gesundheitsreform eine Versicherungspflicht realisiert, die jedem deutschen Bundesbürger eine finanzielle Absicherung im Falle einer Krankheit gewährleistet.

Hierfür wurden folgende Regelungen festgelegt:

  • Wer nie krankenversichert war, konnte sich entscheiden, ob er in eine private Krankenversicherung oder in eine gesetzliche Krankenkasse eintritt.
  • Wer als Selbständiger nicht mehr krankenversichert, aber zuletzt privat versichert war, konnte in die private Krankenversicherung zurück. Dabei hatte er Anspruch auf die Aufnahme in den Basistarif. Dieser orientiert sich in Beitragshöhe und im Leistungsumfang an den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wer während der Selbständigkeit keinen Krankenversicherungsschutz genoss, aber davor gesetzlich krankenversichert war, musste bereits seit April 2007 wieder in seine alte gesetzliche Versicherung zurück.

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds (seit dem 01.01.2009) ist jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet einen einheitlichen Beitragssatz zu zahlen. Selbstständige und Freiberufler müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen, dieser beträgt 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Dafür erhalten diese Berufsgruppen jedoch nur eine eingeschränkte Absicherung ohne Krankengeld. Selbständige und Freiberufler sind somit verpflichtet, sich eigenverantwortlich um eine vollständige Krankentagegeldversicherung zu bemühen. Hierfür bieten die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Wahltarife an. Das ist jedoch mit zusätzlichen Beiträgen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden.

Zeitplan der letzten Gesundheitsreformen im Überblick

Die Gesundheitsreform trat phasenweise in Kraft. Die erste Stufe wurde 2007 realisiert, 2011 folgt die letzte Phase:

Februar 2007

Wechsel von freiwillig GKV-Versicherten in die private Krankenversicherung

  • Stichtag für die Überschreitung der aktuellen Versicherungspflichtgrenze

01.04.2007

Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

Medizinische Versorgung

  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser

  • Ausbau der Palliativversorgung

  • Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen

  • Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen

  • Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen

  • Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus

  • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege

  • Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen

  • Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen

  • Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen

  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

Integrierte Versorgung

  • Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung

  • Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel

  • Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen

  • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung

  • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten

  • Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten

  • Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro

  • Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen

  • Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie

  • Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten

  • Öffnung der Knappschaft

  • Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich

Wahlmöglichkeiten für Versicherte

  • Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung

  • Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

01.07.2007

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

01.01.2008

Chroniker

  • Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung

Spitzenverband Bund der Krankenkassen

  • Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände

  • Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband

Gemeinsamer Bundesausschuss

  • Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

  • Straffung der Entscheidungsstrukturen

01.08.2008

  • Öffnung der Seekrankenkasse

01.11.2008

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

01.01.2009

Versicherungsschutz

  • Pflicht zur Versicherung für alle

  • Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

  • Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)

  • Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif

  • Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen

  • Einführung des einheitlichen Beitragssatzes

  • Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben
  • Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

Wahlmöglichkeiten für Versicherte

  • Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch

01.01.2011

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Einheitsbeitrag steigt von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent

  • Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

  • Zusatzbeiträge dürfen in beliebiger Höhe erhoben werden

  • Einführung des Sozialausgleichs für Geringverdiener (Überforderungsklausel)

  • Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Zusatzbeitrag

Wechsel in die private Krankenversicherung

  • Kürzung der Drei-Jahres-Frist für Arbeitnehmer

Stabilisierung der Ausgaben

  • Novellierung der Zahnärztehonorare

  • Kürzung der extrabudgetären Leistungen für Ärzte

  • Pflicht der Krankenkassen zur Kürzung der Verwaltungskosten

  • Pflicht der Krankenhäuser zur Budgetkürzung

  • Einheitliche Vergütungswerte für alle Ärzte sowie Wiedereinführung des Sicherstellungszuschlages

  • Abschaffung der Nachvergütung eines unvorhersehbaren morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfes

Weitere Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium

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