Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland

- Seit der ersten Einführung durch Bismarck hat sich viel in der Krankenversicherung verändert.
Schon sehr früh begannen Menschen innerhalb ihrer Gesellschaft sich auf Grundlage von Mildtätigkeit und Barmherzigkeit in schwierigen Lebenssituationen gegenseitig wirtschaftlich zu unterstützen. Bereits im antiken Griechenland und Rom gab es soziale Sicherungen, die einige Grundprinzipien der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung aufwiesen.
Im Mittelalter wurde die zum größten Teil von Nonnen übernommene Krankenfürsorge ausschließlich aus Spenden wohlhabender Adliger und Bürger finanziert. Mit dem Aufkommen der Zünfte im späteren Mittelalter sorgten Menschen vor allem innerhalb der Berufsgruppen für soziale und finanzielle Absicherung. Mit hohen Risiken behaftete Berufsgruppen begannen, Abgaben bei den Mitgliedern einzusammeln. Berg- und Minenarbeiter führten beispielsweise den sogenannten „Büchsenpfennig“ ein. Dabei wurden Büchsen aufgestellt, in die zunächst auf freiwilliger Basis für verletzte oder verunglückte Kollegen gespendet werden konnte. Das Prinzip der Freiwilligkeit reichte jedoch nicht immer aus, sodass die Abgabe bald verpflichtend für alle Arbeiter wurde.
Einführung der Krankenversicherung im 19. Jahrhundert
Mit der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gesellschaft massiven sozialen Verschiebungen unterworfen. Durch die massenhafte Beschäftigung in Fabriken sahen sich die Menschen zunehmend dem Risiko von Krankheit, Unfall oder Invalidität ausgesetzt. Zwar gab es Bemühungen zu einer privaten Vorsorge (siehe erste Privatkrankenversicherungen), doch auf breiter Ebene fehlten ausreichende private Vorsorge- und Absicherungsmechanismen. Das war aber nur ein Grund für die Erarbeitung eines breiten Sicherungssystems.
Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883/84
Eine weitere Voraussetzung dafür war die von der Monarchie befürchtete Erstarkung der Sozialdemokratie und die damit verbundene „Revolution von unten“. Als Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung trat am 1. Dezember 1884 das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft, was den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung im modernen Sinne markierte. Schon damals wurden die Krankenkassenbeiträge auf Arbeitgeber (1/3) und Arbeitnehmer (2/3) aufgeteilt.
- Krankengeld ab dem dritten Tag, 60 Prozent des Lohnes bis zu 26 Wochen
- ärztliche Behandlung
- Arznei und Hilfsmittel
- Krankenhausbehandlung
- Sterbegeld
- Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)
Die Krankenkassen übernahmen die Funktion von Versicherungsträgern. Dies waren die
- Ortskrankenkassen (OK),
- Innungskrankenkassen (IKK),
- Gemeindekrankenkassen,
- Betriebskrankenkassen und
- Baukrankenkassen.
Einführung der privaten Krankenversicherung
1843 gründeten Arbeiter einer Nürnberger Tabakfabrik die erste private Krankenversicherung "uniVersa". Es folgte 1875 die “Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur”. 1969 schloss sich diese Versicherung mit der 1936 gegründeten “Die Hanse Krankenversicherung in Hamburg” zur "HanseMerkur Krankenversicherung" zusammen. Weitere Gründungen erfolgten Anfang des 20. Jahrhunderts (z.B. 1904 "Barmenia", 1913 "Central", 1925 "Vereinte" - die heutige Allianz) und in den 1980er- und 1990er-Jahren.
Entwicklung der Krankenversicherung seit 1990
Auch nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zur Bundesrepublik Deutschland hat es natürlich noch Veränderungen und Reformen im Gesundheitswesen gegeben. Im folgenden sind diese kurz zusammengefasst:
| Jahr | Veränderung |
|---|---|
| 1994 | Einführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung |
| [26.Mai] Gesetz zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und Regelung der Pflegeversicherung | |
| 1995 | Einführung der sozialen Pflegeversicherung |
| 1996 | Wahlfreiheit für fast alle Krankenkassen, Öffnungsrecht |
| 1997 | Regelung der Unfallversicherung |
| 2008 | Grundsätzliche Änderung des Gesundheitswesens, Einführung des Gesundheitsfonds, Festschreibung des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens (ermäßigt: 14,9 Prozent) |
| [01. Juli] Senkung des allgemeinen Beitragssatzes auf 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens (ermäßigt: 14,3 Prozent) | |
| 2009 | Unfallmodernisierungsgesetz |







