Richtige Krankenversicherung schon vor Existenzgründung finden

Wer den Schritt in die Existenzgründung wagt, muss gerade in der Gründungsphase einiges beachten. Die neue Situation erfordert viel Mut, Fleiß und die nötige Übersicht, um wichtige Entscheidungen richtig zu treffen. Der Businessplan muss geschrieben, Anträge auf Förderung gestellt sowie Seminare zur Weiterbildung besucht werden.

existenzgründung, Selbständigkeit
Existenzgründer sollten die Wahl ihrer Krankenversicherung sowohl von ihrer aktuellen als auch von ihrer zukünftigen Lebenslage abhängig machen

Oft müssen andere Dinge auf ihre Erledigung warten. Die richtige Krankenversicherung auszuwählen sollte jedoch zu den wichtigen Dingen zählen, denn eine anfangs getroffene Entscheidung kann weitreichende Auswirkungen haben und ist nicht immer ohne weiteres rückgängig zu machen.

Private Krankenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer sind angehende Selbständige und können daher ohne weiteres in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten.

Private Krankenversicherung für Gründer

Beiträge

einkommensunabhängige Berechnung nach Alter, Geschlecht* und Gesundheitszustand

Altersrückstellungen

werden neben den Beiträgen für die Risikoabsicherung gebildet, diese Rücklagen sorgen auch bei steigenden Gesundheitskosten dafür, dass die Beiträge auch im Alter stabil bleiben

Besonderheiten

Neben dem Basistarif bietet die PKV eine Vielzahl von Tarifen an, um den grundlegenden Versicherungsschutz nach den individuellen Bedürfnissen zu erweitern.

Auch das Krankentagegeld sollte als Leistung berücksichtigt werden, denn der Ausgleich des Verdienstausfalles ist bei Krankheit besonders wichtig und sollte deshalb mit einem Tarif für Krankentagegeld abgesichert werden.

* Kalkulation ohne Berücksichtigung des Geschlechts ab Dezember 2012 verpflichtend (sogenannte Unisex-Tarife)

Gesetzliche Krankenkasse für Gründer

Um als Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbleiben oder dorthin zu wechseln, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten fünf Jahre für die Dauer von 24 Monaten versichert gewesen sein
  • oder: das Versicherungsverhältnis in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestand für mindestens zwölf Monate direkt vor der Existenzgründung
  • die Anmeldefrist von drei Monaten ab Beginn der Existenzgründung muss eingehalten werden

Gründer sind grundsätzlich von der gesetzlichen Pflichtversicherung entbunden und zahlen deshalb einen reduzierten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wenn sie jedoch bei Bedarf ein gesetzliches Krankengeld beziehen möchten, beträgt der Beitrag die üblichen 15,5 Prozent. Im Gegensatz zu Angestellten, müssen Existenzgründer diesen Beitrag allerdings allein zahlen.

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