Richtige Krankenversicherung vor der Existenzgründung finden

Private Krankenversicherung Familie und Kinder
Existenzgründer haben viel zu bedenken, auch die richtige Wahl der Krankenversicherung.

Wer den Schritt in die Existenzgründung wagt, muss gerade in der Gründungsphase einiges beachten. Die neue Situation erfordert viel Mut, Fleiß und die nötige Übersicht, um wichtige Entscheidungen richtig zu treffen.

Der Businessplan muss geschrieben, Anträge auf Förderung gestellt sowie Seminare zur Weiterbildung besucht werden. Oft müssen andere Dinge auf ihre Erledigung warten. Die richtige Krankenversicherung auszuwählen, sollte jedoch zu den wichtigen Dingen zählen, die keine Aufschiebung dulden. Hierbei geht es nicht nur um die Frage des Versicherungsanbieters, sondern auch darum, ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung bevorzugt wird. Beides ist für Gründer möglich. Die Entscheidung sollte wohl überlegt sein und ist nicht immer ohne weiteres rückgängig zu machen.

Vorzüge der privaten Krankenversicherung für Gründer

Bei der Krankenversicherung für Existenzgründer gilt gemeinhin: Freiberufler und Unternehmer müssen für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel keine Einkommensgrenzen beachten. Sie können von vielen Vorteilen gegenüber Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse profitieren. Zu diesen Vorteilen gehören

  • einkommensunabhängige Berechnung der Beiträge
  • Kostenerstattung für Naturheilkunde
  • umfassendere Leistungen für Zahnbehandlung
  • Krankentagegeld sowie
  • eine zügige Behandlung beim Arzt

Für PKV-Versicherte besteht eine freie Ärztewahl unter den niedergelassenen Medizinern, wenn es um die ambulante Versorgung geht sowie freie Wahl des Krankenhauses.

 
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Kosten des gesetzlichen Krankenversicherungssystems

Um als Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbleiben oder dorthin zu wechseln, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss innerhalb der vergangenen fünf Jahre für die Dauer von 24 Monaten eine Versicherung bestanden haben oder das Versicherungsverhältnis in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestand für mindestens zwölf Monate direkt vor der Existenzgründung. Die Anmeldefrist von drei Monaten ab Beginn der Existenzgründung muss eingehalten werden. 

Gründer sind grundsätzlich von der gesetzlichen Pflichtversicherung entbunden und zahlen deshalb einen reduzierten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wenn sie jedoch bei Bedarf ein gesetzliches Krankengeld beziehen möchten, beträgt der Beitrag die üblichen 15,5 Prozent. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Existenzgründer diesen Beitrag allerdings allein zahlen. Unabhängig vom Einkommen beträgt der Mindestbeitrag monatlich 285,52 Euro (plus Pflegeversicherung). Bei höherem Einkommen fällt der Beitrag entsprechend höher aus. Leistungen sind einheitlich gestaltet, dennoch lohnt es sich, zusätzliche Wahltarife zu prüfen. Hier werden unterschiedliche Mehrleistungen angeboten.

Antrag auf Beitragsermäßigung möglich

Wenn das Einkommen in der Anfangsphase nach der Existenzgründung noch gering ausfällt und 1.968,75 Euro nicht überschreitet, können Existenzgründer einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen, welcher die Bemessungsgrundlage auf mindestens 1.312,50 Euro vermindert. Diese Ermäßigung ist allerdings ausgeschlossen, wenn:

  • eine Gründerförderung bezogen wird
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden
  • das Vermögen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel der Ehepartner) 10.220 Euro übersteigt
Tipp

Entscheidungskriterien für gesetzlich oder privat

Wer die Wahl hat, hat die Qual: Die Entscheidung für eines der beiden Systeme sollte gut überlegt sein. Beide bieten Vorteile, die aber nur in bestimmten Lebenslagen zum Tragen kommen. Wer jung ist und gut verdient, ist in der privaten Krankenversicherung oft besser aufgehoben. Existenzgründer, die bereits eine Familie und Kinder versorgen, sollten sich den Wechsel überlegen, da die gesetzliche und die private Familienversicherung unterschiedlich organisiert sind. Folgende Punkte sollten deshalb vor der Entscheidung berücksichtigt werden:

  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Vorerkrankungen
  • gewünschter Leistungsumfang
  • Möglichkeit der Mitversicherung von Familienmitgliedern
  • Möglichkeit der Selbstbeteiligung

Krankenversicherung bei bestimmten Unternehmens-Rechtsformen

Wesentlichen Einfluss auf die Wahl der richtigen Krankenversicherung hat nicht zuletzt die Rechtsform der gegründeten Firma. Danach entscheidet sich, ob man der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.

Rechtsform FirmaKrankenversicherung

Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG)

  • gesetzlich versicherungspflichtig

  • Wechsel in die PKV nur, wenn die Versicherungspflicht entfällt (z. B. Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze)

Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, Freiberufler)

  • freiwillig gesetzlich versichert oder

  • privat krankenversichert

Beschäftigung von Angestellten

  • Existenzgründer wird damit zum Arbeitgeber und muss Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mit dem Arbeitnehmer paritätisch aufteilen.

Ausnahmen der Wahlfreiheit

  • Selbstständige, die dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen, sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig

  • freiberufliche Lehrer, Hebammen, Pflegepersonal, Handwerker oder andere freie Berufsgruppen unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Rentenversicherung

Versicherung über die Künstlersozialkasse

Gründer, die sich im Bereich der Kunst oder Publizistik selbstständig machen, haben besondere Rechte und Pflichten. Zu ihnen gehören Musik- und Kunstschaffende, Schriftsteller sowie Journalisten. Sie sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gesetzlich pflichtversichert. Ihnen steht also ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze offen.

Dafür genießen sie den Vorteil, Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) zu werden, die die Rolle des Arbeitgebers übernimmt und damit dessen Anteil an den Sozialabgaben. Die KSK ist jedoch keine Versicherung. Es handelt sich vielmehr um eine Organisation, unter deren Dach sich Künstler und Publizisten sammeln und dann Anspruch auf die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen haben. Man sucht sich weiterhin seine Krankenkasse selbst aus, zahlt seine vom Einkommen abhängigen Beiträge (auch die für die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung) aber an die KSK. Diese wiederum überweist diese zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die eigene Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der KSK. Eine Antragsstellung ist für jeden Künstler und Publizisten Pflicht. Die Beteiligung an den Beiträgen gibt es auch für Privatversicherte KSK-Mitglieder.

Versicherungspflicht in allen Sozialkassen

Die allgemeine Versicherungspflicht erstreckt sich für Existenzgründer neben der Krankenversicherung auch auf das Pflegeversicherungssystem, welche automatisch an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Bei einem Wechsel der Krankenkasse im Zuge der Existenzgründung ändert sich also gleichzeitig auch die Pflegeversicherung. Die Leistungen und Beiträge zur Pflegeversicherung variieren innerhalb der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung kaum. Ergänzend zur regulären Pflegeversicherung können auch Existenzgründer bei privaten Anbietern Pflegezusatzversicherungen abschließen (z.B. Pflegekostenversicherung, Pflegerente). Stark verbreitet ist die zusätzliche Pflegetagegeldversicherung.

Sozialabgaben für Existenzgründer

Existenzgründer sind zudem verpflichtet, Beiträge an die Sozialkassen zu leisten. Seit dem 01. Januar 2009 gilt die allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Aber auch für die übrigen Zweige der Sozialversicherung besteht laut Sozialgesetzbuch (SGB) eine Versicherungspflicht. Dazu zählen:

  • die Rentenversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Pflegeversicherung und
  • die Unfallversicherung

Existenzgründer können hier aber, abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Vorsorge wählen. Dabei gelten für die unterschiedlichen Versicherungen unterschiedliche Regelungen.

BeitragssatzAnmerkung
Gesetzliche Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz 15,5 %

  • Für freiwillig gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld

  • Für gesetzlich Pflichtversicherte

Ermäßigter Beitragssatz 14,9 %

  • Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige

    Mindestbeitrag 285,52 Euro/Monat

Gesetzliche Pflegeversicherung

Allgemeiner Beitragssatz 1,95 %

  • Für alle gesetzlich Versicherten mit Kindern

    (Familienangehörige sind kostenfrei mitversichert)

Beitragssatz für Kinderlose 2,2 %

  • Für kinderlose gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Rentenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz 19,6 %

  • Für alle gesetzlich Versicherten

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz 3,0 %

  • Für alle gesetzlich Versicherten

Gesetzliche Unfallversicherung Unternehmer unterliegen nicht der Versicherungspflicht

Die Beitragsberechnung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Bezugsgrößen und Bemessungsgrenzen, die für jeden Versicherungszweig unterschiedlich sind. Entscheidend ist hier die jährlich aktualisierte Beitragsbemessungsgrenze, nicht die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze).

Die 7 häufigsten Fragen zur Existenzgründung – FAQ

Wie muss ich mich krankenversichern, wenn ich mich selbstständig mache?

Das hängt von einigen Faktoren ab. Wenn sie vorher pflichtversichert waren, steht Ihnen in der Regel frei, ob sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Ausnahmen gibt es, wenn Sie dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen oder eine Kapitalgesellschaft gründen.

Wovon soll ich die Entscheidung für gesetzlich oder privat abhängig machen?

Vor allem von Ihren aktuellen Lebensumständen. Sind Sie jung, gesund und gut verdienend, spricht vieles für eine private Krankenversicherung, weil Ihr Eintrittsalter gering ist, Sie keine Vorerkrankungen haben und die Beiträge nicht von Ihrem hohen Einkommen abhängen. Planen oder haben Sie bereits eine Familie, sollten Sie sich über die unterschiedlichen Formen der gesetzlichen und privaten Familienversicherung informieren.

Kann ich als Privatpatient wieder zurück in die gesetzliche?

Die Entscheidung für die private Versicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben und schwer rückgängig zu machen. Die Möglichkeit zur Rückkehr besteht nur dann, wenn der Versicherte jünger als 55 Jahre ist und versicherungspflichtig wird, weil er entweder die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet oder sich sein beruflichen Status wieder ändert.

Kann ich mich als Publizist ohne weiteres privat krankenversichern?

Nein. Denn als Künstler oder Publizist fallen Sie unter das Künstlersozialversicherungsgesetz, nach dem Sie wiederum gesetzlich pflichtversichert sind. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Dann können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern.

Welche Vorteile hat die Versicherung über die Künstlersozialkasse?

Als Mitglied der Künstlersozialkasse sind Sie zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie für die Pflegeversicherung und Rentenversicherung pflichtversichert. Dafür übernimmt die KSK aber annähernd den Arbeitgeberanteil der anfallenden Beiträge, der bei Ihnen als Selbstständiger wegfallen würde.

Brauche ich noch eine Krankenkasse, wenn ich bei der KSK Mitglied bin?

Ja, denn die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung an sich. Es handelt sich vielmehr um eine Organisation, unter deren Dach sich Künstler und Publizisten sammeln und dann Anspruch auf die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen haben. Ihre Krankenkasse suchen Sie sich weiterhin selbst aus. Sie zahlen dann Ihren Beitragsanteil an die KSK, die dann den gesamten Beitrag an Ihre Kasse überweist. Sie müssen Ihre Krankenkasse darüber informieren, dass sie künstlersozialversicherungspflichtig sind.

Kann ich als Existenzgründer meine Beiträge in der GKV senken?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Selbstständige, die in der Gründungsphase und in den ersten Monaten und Jahren ein geringes Einkommen erzielen, können eine Beitragsermäßigung beantragen. Für sie wird dann die Beitragsbemessungsgrundlage auf minimal 1.312,50 Euro herabgesetzt. Diese Ermäßigung wird allerdings nicht gewährt, sofern eine Gründerförderung bezogen wird, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden oder wenn das Vermögen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft, beispielsweise des Ehepartners, 10.220 Euro übersteigt.

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Krankentagegeld

Existenzgründer sind angehende Selbständige und können daher ohne weiteres in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Die Beiträge sind hier abhängig von Alter, Geschlecht (nur noch bis Dezember 2012, dann Unisex-Tarife) und Gesundheitszustand. Neben den Beiträgen für die Risikoabsicherung werden Altersrückstellungen gebildet, die dafür sorgen, dass die Beiträge trotz steigender Gesundheitskosten im Alter stabil bleiben.

Lesen Sie alles über Altersrückstellungen

Neben dem Basistarif bietet die PKV eine Vielzahl von Tarifen an, um den grundlegenden Versicherungsschutz nach den individuellen Bedürfnissen zu erweitern. Auch das Krankentagegeld sollte als Leistung berücksichtigt werden, denn der Ausgleich des Verdienstausfalles ist bei Krankheit besonders wichtig und sollte deshalb mit einem Tarif für Krankentagegeld abgesichert werden.

Sofort beantragen

Existenzgründer sind zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit nicht automatisch versichert. Sie müssen selbst daran denken, bei ihrer GKV die freiwillige Mitgliedschaft zu beantragen oder einen Antrag bei einem PKV-Anbieter zu stellen. Wer sich nicht sofort entscheiden will, kann bis zu drei Monate lang praktisch noch auf dem Weg zum Krankenhaus seine Mitgliedschaft in der GKV erklären (bei vorhandenen zwölf Monaten Vorversicherungszeit). Das spart allerdings keine Beiträge. Diese müssen dann einfach nachgezahlt werden.

Existenzgründung

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) hat herausgefunden, dass die Zahl der Existenzgründungen in Deutschland wieder sinkt:

Jahr

Gründungen

Pleiten

Saldo

2007

425.600

415.000

10.600

2008

398.800

411.900

-13.100

2009

412.600

393.400

19.200

2010

417.600

394.200

23.400

2011

400.000

380.000

20.000

Weitere Zahlen:

  • Nach der Definition des IfM gilt knapp die Hälfte (49,2%) der 418.427 Gewerbeanmeldungen im ersten Halbjahr 2011 als Existenzgründung.
  • Knapp 80 Prozent der Existenzgründungen erfolgen in der Form des Einzelunternehmens.
  • 38,2 Prozent davon wurden von Personen vollzogen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Anteil nimmt seit Jahren zu. Im ersten Halbjahr 2006 lag der Ausländeranteil bei 22,4%.
  • Der Anteil der Frauen ist mit 30,0 Prozent etwas niedriger als im ersten Halbjahr 2010 (30,8%).
  • Die Unternehmensinsolvenzen sind im ersten Halbjahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent auf 15.247 zurückgegangen.

Finanzierung der KSK

Die Finanzierung der KSK funktioniert über zwei Wege: Zum einen beteiligt sich der Bund aus Steuermitteln, zum anderen über die Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Dienstleistungen verwerten. Letzteres macht den größten Teil der Mittel der KSK aus, nämlich rund 60 Prozent. Solche Unternehmen können beispielsweise Verlage, Werbeagenturen oder Galerien sein. Bei der Verwertung einer solchen Dienstleistung muss das Unternehmen einen gewissen Anteil des Rechnungsbetrages an die KSK abführen.

Versicherungspflicht

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Folgende Personen unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, auch wenn sie freiberuflich oder selbständig berufstätig sind:

  • Lehrer und Erzieher, die selbst regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
  • Pflegepersonen, die ebenfalls keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
  • Künstler und Publizisten
  • Hausgewerbetreibende

Eine vollständige Liste ist im Sozialgesetzbuch enthalten (SGB VI § 2).