Die Befürworter der solidarischen Bürgerversicherung wollen ein einheitliches Versicherungssystem schaffen. Zielsetzung soll nach Ansicht der Befürworter sein, die Zwei-Klassen-Medizin abzuschaffen, damit künftig alle wieder in gleichem Maße Zugang zum medizinischen Fortschritt erhalten.
Doch in den Fragen, wie der Reformansatz der Bürgerversicherung konkret aufgestellt und finanziert werden soll, unterscheiden sich die Modelle und Präferenzen der Sozialdemokraten, der Grünen, der Linken sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in einzelnen Punkten.
Reformvorschläge der Parteien im Überblick
Die Parteien haben im Laufe der Jahre jeweils ganz eigene Konzepte zur Bürgerversicherung entwickelt. Teilweise unterscheiden sich die Pläne erheblich, so dass selbst im Falle einer rot-grünen Regierungskoalition die Einführung der Bürgerversicherung nicht leicht sein dürfte. Die Unterschiede sind im Einzelnen:
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Finanzierung
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Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag, dynamisierter Steuerbeitrag
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Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag
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Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag
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Belastung
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Arbeitgeber, Steuerzahler
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Gutverdiener
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Mittelstand, Gutverdiener, Arbeitgeber
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Beiträge
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nominale Parität
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nominelle Parität, Verbeitragung aller Einkommensarten
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paritätische Finanzierung (jeweils 5 %), Verbeitragung aller Einkommensarten
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BBG*
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Abschaffung für Arbeitgeber
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Erhöhung auf 5.500 Euro im Monat
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Abschaffung
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PKV
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keine Neukunden, Erhalt der Altersrückstellung
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kein Nebeneinander von GKV und PKV, Altersrückstellungen entfallen
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Abschaffung, Beschränkung auf Zusatzversicherung
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Sonstiges
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Anhebung der Abgeltungssteuer, Abschaffung von Zusatz- und Sonderbeiträgen
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keine Zusatzbeiträge, Praxisgebühren und Sonderzahlungen
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keine Zusatzbeiträge, Praxisgebühren und Sonderzahlungen
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* BBG = Beitragsbemessungsgrenze, 2012: 45.900 Euro jährlich/ 3.825,00 Euro monatlich
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zählt ebenfalls zu den Fürsprechern der Bürgerversicherung als zukünftiges Modell des Gesundheitswesens. Wie die Grünen plädiert der DGB beispielsweise für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.500 Euro im Monat und für einen Solidarbeitrag für Gutverdiener oberhalb dieser Bemessungsgrenze.