Antworten auf häufige Fragen zur Bürgerversicherung (FAQ)

Bürgerversicherung FAQ
Die Bürgerversicherung sieht einige Veränderungen vor. Daher entstehen immer wieder Fragen

Setzt sich die Bürgerversicherung durch, müssten alle Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat, einen einheitlichen Bürgerversicherungstarif anbieten. Auf diese Weise sollen die Krankenkassen die medizinische Versorgung langfristig qualitativ hochwertiger machen und für mehr Wettbewerb sorgen als es derzeit in Deutschland der Fall ist.

Da die Befürworter der Bürgerversicherung weitreichende Veränderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in ihrer Zielsetzung verankert haben, entstehen vermehrt Fragen in Bezug auf Inhalt und Umsetzung der Bürgervollversicherung. Die häufigsten Fragen und die passenden Antworten im Überblick:

1. Was ist die Bürgerversicherung?

Die Bürgerversicherung ist ein Reformansatz zur Umgestaltung der Krankenversicherung in Deutschland. Nach dem Vorbild eines Versicherungsmodells, das sich in der Schweiz bereits bewährt hat, soll die Bürgerversicherung sowohl von gesetzlichen, als auch von privaten Krankenkassen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen angeboten werden. Ziel ist eine gerechtere und solidarische Finanzierung des Gesundheitswesen unter Einbeziehung aller Bürger.

2. Welche Parteien befürworten das Modell?

Die Idee einer solidarischen Bürgerversicherung wird von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, von den Linken sowie von den Gewerkschaften befürwortet. Die Befürworter beziehen sich in ihrer Argumentation weitestgehend auf die Vorschläge des Gesundheitsökonomen Karl Lauterbach (SPD). In der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Eckpunkte zur Bürgerversicherung unterscheiden sich die Präferenzen jedoch zum Teil erheblich voneinander.

3. Was unterscheidet das Modell der SPD vom Modell der Grünen?

Die SPD hat sich in der Konkretisierung ihres Entwurfs zur solidarischen Bürgerversicherung darauf geeinigt, die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer konstant zu halten und keine weiteren Einkommensarten zur Beitragsbemessung hinzuzuziehen. Bündnis 90/Die Grünen fordern dagegen eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Rentenversicherungsniveau sowie die Verbeitragung aller Einkommensarten. Unterschiede bestehen ebenso im Finanzierungsprinzip sowie in der Ausgestaltung der Familienversicherung.

4. Was bedeutet die Einführung für die medizinische Versorgung?

Innerhalb der Bürgervollversicherung, tragen alle Bürger mit allen Einkommen zur Finanzierung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems bei. Jeder, der neu krankenversichert wird, würde der Bürgerversicherung zugeordnet. Dabei kann er frei zwischen allen Krankenkassen wählen - egal ob gesetzlich oder private Krankenversicherung.

Die Versicherungen nehmen jeden auf, eine vorherige Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Die Beitragsbemessung soll einkommensabhängig erfolgen und es herrscht durchweg das Sachleistungsprinzip. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass jeder den gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen erhält und am medizinischen Fortschritt teilnimmt.

5. Wer profitiert von der Bürgerversicherung?

Laut den Befürwortern der solidarischen Bürgerversicherung würden in erster Linie Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkommen sowie Familien von den Neuerungen profitieren. Auf lange Sicht versprechen die Initiatoren durch das neuartige Konzept einen Zugewinn für die gesamte Versichertengemeinschaft, da künftig alle den gleichen Zugang an medizinischen Leistungen erhalten sollen.

6. Wer wird durch die Bürgerversicherung belastet?

Belastet werden insbesondere Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Arbeitgeber sowie Steuerzahler. Auch Beamte und Selbständige werden benachteiligt, weil sie sich nicht mehr privat versichern können und der Bürgerversicherungstarif wahrscheinlich höhere Kosten als zuvor für sie bereithält.

7. Welche Auswirkungen hat das Konzept auf die private Krankenversicherung (PKV)?

Auf lange Sicht wird sich das Nebeneinander zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufheben. Zwar kann die PKV selber Bürgerversicherungstarife anbieten, allerdings ohne Risikodifferenzierung und Einkommensunabhängigkeit. Lediglich der Markt der privaten Zusatzversicherungen bleibt für die privaten Unternehmen attraktiv.

8. Wie soll die “Verbeitragung aller Einkommen” konkret erfolgen?

Wie genau die Einkommen aus Miet-, Zins- und Kapitaleinkommen administrativ einbezogen werden sollen, ist umstritten. Nach Meinung Karl Lauterbachs sollten dies die Finanzämter auf Grundlage ihrer Daten übernehmen. Welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dies nach sich ziehen würde, ist derzeit noch kaum absehbar.

9. Sind die Pläne der Opposition mit dem Grundgesetz vereinbar?

Auch dies ist bisher stark umstritten. In den Augen einiger Verfassungsrichter verstoße die Bürgerversicherung allerdings gleich in mehreren Punkten gegen das Deutsche Grundgesetz (GG).

Insbesondere die Verdrängung der privaten Krankenversicherung (PKV) in das ausschließliche Zusatzversicherungsgeschäft verstoße zum einen gegen das Recht der freien Berufsausübung und der Wahlfreiheit des Versicherungsträgers sowie gegen europarechtliche Vorschriften. Auch die Gewerbefreiheit nach Artikel 13 Abs. 1 GG ist nach Ansicht einiger Experten durch die Inhalte der Bürgerversicherung in Gefahr.

10. Was unterscheidet die Bürgerversicherung von der Kopfpauschale?

In beiden Reformansätzen ist eine Ausweitung des Versicherungskreises sowie des Beitragssatzes vorgesehen, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft sicherstellen zu können.

Der Kernunterschied besteht in der Beitragsbemessung beider Konzepte: Während bei der Bürgerversicherung die Beiträge einkommensabhängig unter Einbeziehung aller Einkünfte fällig würden, zahlen innerhalb des Gesundheitsprämien-Modells alle Bürger den gleichen Euro-Beitrag. Hier erfolgt die Bemessung also einkommensunabhängig.