Das Reformkonzept der Bürgerversicherung im Überblick

Bürgerversicherung
Bei der Bürgerversicherung sollen alle in das gesetzliche Krankenversicherungssystem einzahlen

Die Bürgerversicherung ist das Modell zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, das von SPD, Grünen, Linkspartei und vielen Arbeitnehmerverbänden favorisiert wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist geprägt von einer weitreichenden Wachstumsschwäche der Finanzierungsgrundlagen. Daher wurden bereits innerhalb der Gesundheitsreform seit 2004 umfassende Veränderungen beschlossen. Dennoch müssen auch weiterhin adäquate Lösungsstrategien gefunden werden, um das Gesundsheitswesen mit den absehbaren Herausforderungen in Einklang zu bringen. Die sogenannte Bürgerversicherung stellt einen solch wegweisenden Reformansatz dar und hat sich in der Schweiz bereits bewährt.

Definition der Bürgerversicherung

Das Konzept der Bürgerversicherung wurde 2003 von der Rürup-Kommission sowie vom Kölner Wirtschaftsprofessor und SPD-Mitglied Karl Lauterbach gestaltet. Grundidee ist, alle Bürger mit allen Einkommen in die solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung miteinzubeziehen. Innerhalb eines einheitlichen Versicherungssystems soll somit ein “lebhafter Wettbewerb aller Versicherer um bestmögliche Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Interesse der Versicherten” erfolgen. Damit werden die Finanzierungsgrundlagen nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig stabilisiert.

Eckpunkte einer Krankenversicherung für alle

Für Befürworter der Bürgerversicherung soll die Volksversicherung in erster Linie gerechter und solidarischer sein. Folgende Kernelemente sind im Konzept der Bürgerversicherung eingeschlossen:

  • Ausweitung des versicherten Personenkreises
  • Prinzip: Belastung nach Leistungsfähigkeit
  • Umlagefinanzierung
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die gleiche Summe in die Krankenversicherung ein
  • Versicherungspflicht auch für Beamte und Selbständige
  • Aufhebung der für die PKV relevanten Versicherungspflichtgrenze
  • Berücksichtigung aller Einkommen beim Einkommensausgleich (Ausnahme: SPD)
  • z.T. Anhebung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (Grüne, Linke)
  • Einbeziehen aller Bürgerversicherungstarife in den Risikostrukturausgleich
  • Kontrahierungszwang: jede Versicherung, ob gesetzlich oder privat muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen
  • Sachleistungsprinzip
  • Familienversicherung für Familien ohne eigenes Einkommen und Kinder
  • Zusatzbeiträge entfallen

Bürgerversicherung und Kopfpauschale - Die Modelle im Überblick

Innerhalb der Debatte um die künftigen Finanzierungsgrundlagen der Krankenversicherung wird insbesondere darüber diskutiert, ob die wegweisende Lösungsstrategie darin besteht, die Krankenversicherung auf eine sogenannte Bürgerversicherung oder auf eine sogenannte Kopfpauschale bzw. Gesundheitsprämie umzustellen. Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge werden bereits als erster Schritt in Richtung Kopfpauschale gewertet.

Beide Finanzierungsarten nehmen für sich in Anspruch, die Einnahmebasis der Krankenversicherung langfristig stabilisieren und damit auch Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sichern zu können. Sie nehmen auch für sich in Anspruch, sozial ausgewogen und damit gerecht zu sein. Für beide Finanzierungsprinzipien existieren allerdings unterschiedliche Modell-Vorschläge:

KonzeptBürgerversicherungKopfpauschale

Grundidee

alle Versicherten zahlen mit allen Einkommen in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung ein

Erhebung einkommensunabhängiger Kopfprämien (Gesundheitsprämien)

Befürworter

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, DGB

FDP, CDU/CSU

Beitragsbemessung

einkommensabhängig

einkommensunabhängig

Berücksichtigtes Einkommen

Gehälter, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Einkommen bleibt unberücksichtigt

Einkommensausgleich

kostenlose Versicherung von Kindern, Unterstützung von Einkommensschwachen, finanziert aus Steuermitteln

vollständige bzw. teilweise Übernahme der Kopfpauschale für Einkommensschwache, kostenlose Versicherung für Kinder

Familienversicherung

vorgesehen

vorgesehen

Probleme/Kritik

Demografischer Wandel wird kaum berücksichtigt, dadurch längerfristig höhere Beiträge

Lohnnebenkosten werden nur kurzfristig gesenkt, Folge: Gefährdung von Arbeitsplätzen

Vorwurf der “Einkommenssteuer”

hohe finanzielle Belastung für den Staat (durch Sozialausgleich)

einseitige Belastung der Versicherungsnehmer

Aufhebung des Solidarprinzips

Vereinbarkeit mit der Gesundheitsprämie

Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie sind entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung durchaus keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert, die Eckpunkte beider Modelle in einem Reformansatz vereint. Lediglich das Konzept der Bürgerversicherung ohne Beitragsbemessungsgrenze ist als Gegensatz zum Kopfprämienmodell zu verstehen.

Die Bürgerversicherung als echte Alternative?

Die solidarische Bürgerversicherung ist insbesondere eine Lösungsstrategie gegen die beginnende Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland. Denn das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist in den Augen der Befürworter der Bürgerversicherung eine Form der Überversorgung für Besserverdienende und sowohl ökonomisch und medizinisch als auch ethisch fragwürdig. Die Bürgerversicherung will nach und nach Anreize dafür schaffen, dass die Versorgungsqualität der Bevölkerung nicht mehr indirekt vom Einkommen der Versicherten abhängt. Medizinische Leistungen sollen daher künftig alle nach dem medizinischen Bedarf in gleich guter Qualität für alle erbracht werden.

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Bürgerversicherung

Im Modell der Bürgerversicherung wird langfristig die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) aufgehoben. Auf lange Sicht bedeutet dies faktisch die Abschaffung der PKV heutigen Bildes. Zwar könnten die privaten Anbieter dennoch ihre Versicherten weiter versorgen, jedoch keine neuen Kunden mehr hinzugewinnen.

Lediglich die Zusatzkrankenversicherungen würden den privaten Unternehmen für solche Leistungen erhalten bleiben, die der Bürgerversicherungstarif nicht abdeckt. Die konkrete Umsetzung der Ziele ist in diesem Bereich jedoch äußerst umstritten. Zentrale Fragen bleiben dabei, inwieweit die PKV-Altersrückstellungen erhalten bleiben und inwiefern die Neuerungen im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) stehen.