Antworten auf häufige Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz

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Das Bürgerentlastungsgesetz wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie die passenden Antworten

Ab 1. Januar 2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz. Dadurch werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für alle Versicherten steuerlich absetzbar.

Ab diesem Zeitraum werden alle abzugsfähigen Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Doch nicht Angestellte profitieren von der neuen Regelung: Auch bei Selbständigen werden die neuen Bestimmungen durch das Finanzamt berücksichtigt.

Was das neue Gesetz im Einzelnen bedeutet und was sich nun für die Versicherten konkret geändert hat:

1. Für wen hat das Bürgerentlastungsgesetz Vorteile?

Das Bürgerentlastungsgesetz bringt für die Bürger und Bürgerinnen Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Es profitieren vor allem Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Selbständige. Das Gesetz bezieht sich auf Steuerpflichtige in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

2. Welche Änderungen bringt das Gesetz?

Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird der Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung verändert. Zum einen wurden die Höchstgrenzen für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner auf 1.900 Euro und für Selbständige auf 2.800 Euro erhöht. Neu ist vor allem, dass die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung vollständig steuerlich zu berücksichtigen sind, sofern sie einer Basisabsicherung entsprechen.

3. Werden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgesetzt?

Die Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung können seit dem Veranlagungszeitraum 2010 in voller Höhe abgesetzt werden, also auch über die jeweilige Höchstgrenze der sonstigen Vorsorgeaufwendungen hinaus. Allerdings müssen sie dann der Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

4. Was ändert sich für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen?

Die Höchstgrenzen für die Berücksichtigung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen wurden durch das Bürgerentlastungsgesetz erhöht. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro anstatt vorher 1.500 Euro und Selbständige können bis zu 2.800 Euro von der Steuer absetzen anstatt vorher nur 2.400 Euro.

5. Kann die Krankenversicherung vollständig steuerlich berücksichtigt werden?

Der Krankenversicherungsbeitrag kann insoweit vollständig von der Steuer abgesetzt werden, als dass der Beitrag einer Basisabsicherung entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Krankenversicherungsbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag nicht über den Höchstbetrag abgesetzt werden. Zusatzleistungen, Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung und ein Anspruch auf Krankengeld können z.B. nicht steuerlich berücksichtigt werden.

6. Was gilt für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden von der Versicherungsgesellschaft in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Beiträge aufgeteilt. Nur abziehbare Versicherungsleistungen können über die Höchstgrenze hinaus steuerlich berücksichtigt werden. Die Chefarztbehandlung oder das Einzelbettzimmer gehören z.B. nicht dazu.

7. Können Beitragsrückerstattungen berücksichtigt werden?

Nein. Beitragsrückerstattungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden, da es Beiträge sind, die der Steuerpflichtige letztendlich nicht finanziell zu tragen hatte.

8. Kann ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen steuerlich berücksichtigt werden?

Ja, ein eventuell zu leistender Zusatzbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden, da er zum     Krankenversicherungsbeitrag hinzugerechnet wird.

9. Kann die Neuregelung zu einer Schlechterstellung führen?

Nein, denn das Finanzamt nimmt bei jeder Steuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Diese prüft, ob das neue Bürgerentlastungsgesetz für den Steuerpflichtigen von Vorteil ist oder ob die Regelung von 2004 für ihn günstiger ist.

10. Ab wann können die Bürger die Entlastungen spüren?

Die Bürger und Bürgerinnen werden die Entlastungen des Bürgerentlastungsgesetzes sofort ab Januar 2010 zu spüren bekommen, da in der Lohnsteuerabrechnung weiterhin eine Vorsorgepauschale angerechnet wird.