Bezugsgröße der Krankenversicherung 2012

Bezugsgröße Krankenversicherung Rechengröße Sozialversicherung
Die Bezugsgröße in der Krankenversicherung wird jedes Jahr neu vom Bundeskabinett festgesetzt.

Um bei Änderungen des durchschnittlichen Nettoeinkommens oder bei Veränderungen des Preisgefüges Gesetze nicht aufwendig ändern zu müssen, wurde die Bezugsgröße eingeführt. Sie ist ein wichtiger Wert in der Sozialversicherung und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung. Viele Beiträge orientieren sich am Wert der Bezugsgröße.

Der Wert der Bezugsgröße spiegelt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten des vergangenen Kalenderjahres wider. Sie wird auch als dynamische Rechengröße bezeichnet, da sich ihr Wert in der Regel jedes Jahr ändert. Die Festlegung der Höhe erfolgt zu Beginn eines Jahres durch das Bundeskabinett. Diese Verordnung benötigt außerdem die Zustimmung des Bundesrates. Die Bezugsgröße beschreibt also die künftige wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik.

Bezugsgröße für die gesetzliche Krankenversicherung

Bei geringfügig Beschäftigten wird mit Hilfe der Bezugsgröße der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung errechnet. Dabei wird im Normalfall ein Siebtel dieser Größe herangezogen. Desweiteren dient sie zur Berechnung des Mindestbeitragssatzes für Versicherte in der freiwilligen Krankenversicherung und zur Errechnung der Zuzahlungsbefreiung, beispielsweise für Medikamente. Außerdem dient die Bezugsgröße noch zur Berechnung folgender Werte:

  • Höhe des Zuschusses der Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung
  • Höhe des Beitrages des Bundes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz IV-Bezieher
  • Höhe des von der Pflegeversicherung zu tragenden Beitrages einer rentenversicherungspflichtigen Pflegeperson.

Aktuelle Werte in Ost und West

Bei Angabe der Bezugsgröße wird zwischen den alten und den neuen Bundesländern unterschieden. Die derzeitige Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2012 2.625 Euro für die alten und 2.240 Euro für die neuen Länder. Obwohl es für Deutschland zwei unterschiedliche Bezugsgrößen gibt, wird für die Berechnung damit verbundener Größen überwiegend die Bezugsgröße der alten Bundesländer berücksichtigt.

Alte Bundesländer

Jahr

Bezugsgröße

Teilung durch

420

7

5

12

2012

31.500,00 €

75,00 €

4.500,00 €

6.300,00 €

2.625,00 €

2011

30.660,00 €

73,00 €

4.380,00 €

6.132,00 €

2.555,00 €

2010

30.660,00 €

73,00 €

4.380,00 €

6.132,00 €

2.555,00 €

2009

30.240,00 €

72,00 €

4.320,00 €

6.048,00 €

2.520,00 €

2008

29.820,00 €

71,00 €

4.260,00 €

5.964,00 €

2.485,00 €

Neue Bundesländer

Jahr

Bezugsgröße

Teilung durch

420

7

5

12

2012

26.880,00 €

64,00 €

3.840,00 €

5.376,00 €

2.240,00 €

2011

26.880,00 €

64,00 €

3.840,00 €

5.376,00 €

2.240,00 €

2010

26.040,00 €

62,00 €

3.720,00 €

5.208,00 €

2.170,00 €

2009

25.620,00 €

61,00 €

3.660,00 €

5.124,00 €

2.135,00 €

2008

25.200,00 €

60,00 €

3.600,00 €

5.040,00 €

2.100,00 €

Die Berechnung der Bezugsgröße

Für die Berechnung der Bezugsgröße wird das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem vergangenen Jahr herangezogen. Dieses wird auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Für die Errechnung der Bezugsgröße der neuen Bundesländer wird dieser Betrag durch einen bestimmten Umrechnungswert geteilt und dann auch auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Die Teilbarkeit durch 420 ist notwendig, damit sich immer noch ein voller Eurowert ergibt, wenn man die Bezugsgröße durch 7, für jeden Tag in der Woche, durch 5, für die fünf Arbeitstage in der Woche, oder durch 12, für jeden Monat des Jahres, teilt. Siehe Tabellen oben.

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