Gesetzlich oder Privat? Krankenversicherung für Berufsgruppen

Für eine erfolgreiche Berufslaufbahn ist ein optimaler Krankenversicherungsschutz unerlässlich

Ein guter Krankenversicherungsschutz ist vor allem für Berufstätige von großer Wichtigkeit. Nur in einem einwandfreien Gesundheitszustand ist es möglich gute Arbeit zu leisten und den Erwartungen des Berufslebens gerecht zu werden.

Berufstätige sollten sich gut überlegen, welche Standards ihre Krankenversicherung erfüllen sollte, damit sie auch im schwersten Krankheitsfall ausreichend abgesichert sind. Passende Versicherungsmöglichkeiten für verschiedene Berufsgruppen finden Sie in der Übersicht.

Die richtige Krankenversicherung für jeden Beruf

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt allen Mitgliedern, unabhängig von deren Berufsstand, die gleichen Leistungen. Gesetzlich Versicherte müssen, verglichen mit der privaten Krankenversicherung, daher in bestimmten Fällen eine eingeschränkte Versorgung in Kauf nehmen. Dagegen bietet die gesetzliche Krankenkasse aber auch gewisse Vorteile, wie die Möglichkeit, Kinder und Ehepartner kostenlos in der Familienversicherung zu versichern. In der privaten Krankenversicherung werden Leistungen hingegen individuell auf den Versicherten zugeschnitten.

Wann eine neue Krankenversicherung lohnt

Nicht jeder Berufstätige hat die Berechtigung Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. Lediglich folgende Berufsgruppen können sich ohne Weiteres von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien und privat versichern lassen

  • Beamte
  • Selbstständige
  • Freiberufler und Künstler

Arbeitnehmer müssen mit ihrem Bruttoeinkommen ein Jahr lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Hat man sich einmal für die Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung entschieden, so ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht einfach. Angestellte müssen mindestens ein Jahr lang ein Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze nachweisen. Noch schwieriger ist es für Selbständige, Beamte und Freiberufler: Sie haben erst dann die Möglichkeit sich wieder gesetzlich zu versichern, sofern sie sich in ein Angestelltenverhältnis begeben.

Weitere Informationen zum Krankenversicherungswechsel

Krankenversicherung für Akademiker

Krakenversicherung Akademiker
Akademiker sollten auf Grundlage der Verdienstsituation eine Krankenversicherung wählen

Akademiker, die als Angestellte weniger als 50.850 Euro jährlich verdienen, sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, d.h. sie können sich nicht privat versichern lassen. Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen die Summe von 50.850 Euro übersteigt, haben zwar die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen, können aber auch freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist und die Tarife kaum individuell auf den Versicherten zugeschnitten sind, wie es bei einer privaten Krankenversicherung oft der Fall ist. Für selbständig tätige und verbeamtete Akademiker besteht die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen in die Private einzutreten.

Krankenzusatzversicherungen schließen die größer werdenden Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung und gewähren die nahezu vollständige Zahlung aller ärztlichen Behandlungen, z.B. für alternative Heilmethoden oder den Zahnersatz. 

Schüler in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung

Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können sich durch eine gesetzliche Familienversicherung kostenlos ebenso in dieser Krankenkasse mitversichern lassen. Sollte sich der Versicherte nach dem 25. Lebensjahr noch für eine schulische Ausbildung entscheiden (z.B. Erzieher-Ausbildung, Abitur nachholen) so kann er nicht mehr kostenlos bei seinen Eltern mitversichert werden, sondern muss eine eigenständige Krankenversicherung abschließen. Haben sich beide Elternteile durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen versichern lassen, so kann der Schüler über seine Eltern bei demselben Unternehmen Mitglied werden. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Familien.

Passende Krankenversicherung für Auszubildende

Auszubildende sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die betroffene Person hat 14 Tage nach Ausbildungsbeginn Zeit, die Wahl einer Krankenkasse zu treffen. Wird diese Frist nicht eingehalten so wird der Auszubildende automatisch bei der bisherigen Krankenversicherung weiterversichert. Bei einem Gehalt von weniger als 325,00 Euro brutto ist der Arbeitgeber verpflichtet den vollständigen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für den Auszubildenden zu tragen.

Verdient der Azubi hingegen mehr als 325,00 Euro monatlich, so werden die Versicherungsprämien zu 50 Prozent vom Arbeitgeber und zu 50 Prozent vom Auszubildenden gezahlt. Die allgemeinen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind staatlich festgelegt und betragen 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens jedes Versicherten. Für die private Krankenversicherung müssen Azubis bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die sie in der Regel nicht erfüllen, sodass ihnen die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung in fast allen Fällen verwehrt bleibt. Für Auszubildende, die zuvor durch die Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert waren, besteht die Möglichkeit die Krankenversicherung nicht zu kündigen, sondern eine Anwartschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Zusatzversicherungen für Azubis

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren immer mehr gekürzt, sodass für den Auszubildenden mitunter große finanzielle Eigenleistungen bei einer medizinischen Behandlung notwendig werden können. Krankenzusatzversicherung in Kombination mit dem grundlegenden gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bieten den Komfort einer privaten Krankenvollversicherung und können nahezu alle Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung füllen.

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