Krankenversicherung für Steuerberater und Unternehmensberater

- Die private Krankenversicherung steht sowohl freiberuflichen als auch angestellten Beratern offen.
Sowohl selbständige Steuerberater als auch Unternehmensberater können sich unabhängig von ihrem Einkommen frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Der Wechsel in die private Krankenversicherung bringt vor allem für diejenigen Berater Kostenvorteile, die über ein hohes Einkommen verfügen.
Weitere Vorteile, die Steuer- und auch Unternehmensberater in der PKV gegenüber ihren Kollegen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben, zeichnen sich vor allem durch eine deutlich größere Flexibilität aus. Dies betrifft sowohl die Beiträge, als auch die Leistungen im Erkrankungsfall bzw. im Falle eines Unfalls mit damit einhergehendem Krankenhausaufenthalt.
Das Leistungspaket im privaten Krankenversicherungssystem kann - je nach Tarifauswahl - an den persönlichen Bedürfnissen und beruflichen Anforderungen der Berufsgruppe ausgerichtet werden. Zu beachten ist: Für einen Eintritt in diese Krankenversicherung für Berater muss eine Befreiuung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorliegen.
Gesundheitsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung
Selbstständige Unternehmensberater und Steuerberater, die gesetzlich versichert sind, gelten als freiwillig versichert, da sie nicht zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen. Generell besteht keine Pflicht, sich bei der GKV versichern zu lassen. Die Beiträge von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens sind einheitlich und werden nach dem Einkommen bemessen.
Das bedeutet: Wächst das Einkommen, das der Berater zur Verfügung hat, steigt auch sein Krankenversicherungsbeitrag. Die Grenze zur Einkommensbemessung, die der Gesetzgeber vorsieht, beträgt gegenwärtig 3.825,00 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro pro Jahr und wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet.
Da die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso staatlich festgelegt sind, bieten sie ohne eine ergänzende Police nicht die Möglichkeit, individuell erweitert zu werden. Wer eine selbstständige Berufstätigkeit erst anstrebt, muss mindestens in den vergangenen fünf Jahren für 24 Monate oder kurz vor dem Ausstieg ohne Unterbrechung zwölf Monate versichert gewesen sein, um in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten zu können.
Private Krankenversicherung für beratende Berufe
- Ein erweiterbarer Leistungskatalog trägt für einen individuell gestaltbaren Behandlungskomfort Sorge.
- Die PKV bietet einen europaweiten Gesundheitsschutz & weltweiten Schutz für die Dauer von zwei Monaten.
- Der Tarifwechsel innerhalb des Krankenversicherungsunternehmens bietet attraktive Sparmöglichkeiten.
Die private Krankenversicherung für Unternehmens- und Steuerberater bietet nicht nur eine große Tarifvielfalt sondern auch ein umfassendes Leistungspaket an. Privatversicherte profitieren zum Beispiel von einer erstklassigen medizinischen Behandlung beim Arzt und im Krankenhaus.
Hierzu zählen etwa kurze Wartezeiten beim Besuch des Arztes, eine kurzfristige Terminvergabe beim Mediziner des Vertrauens und verschiedene Angebote einiger Privatversicherer über Gruppentarife (Übersicht der privaten Krankenkassen).
Hier empfiehlt sich jeweils eine genaue Prüfung durchzuführen, die darüber Auskunft gibt, ob sich dieser Tarif auch lohnt. Des Weiteren stehen den Privatversicherten optionale Komfortleistungen zur Verfügung, die den Umfang ihrer Absicherung entsprechend individueller Wünsche noch erweitern. Zu diesen gehören:
- die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthalts,
- die Wunsch die Behandlung durch den Chefarzt. Die Arztwahl ist ebenso frei wie die Krankenhauswahl.
- eine Auswahl an Behandlungsangeboten alternativer medizinischer Heilmethoden, für die verschiedene Kostenerstattungen möglich sind.
Steuerberater und Unternehmensberater, die keine Komfortleistungen wünschen, zahlen niedrigere Beiträge. Selbst in den Komfort-Tarifen können sich allerdings Einsparungen gegenüber der gesetzlichen Versicherung in Höhe von mehreren Hundert Euro jährlich ergeben. Unser privater Tarifvergleich hilft bei der Auswahl.
Die Berechnung der Beiträge in der privaten Berater Krankenversicherung erfolgt sowohl bei angestellten Berufstätigen als auch bei Selbstständigen dieses Berufszweigs auf Grundlage verschiedener Kriterien. Das Einkommen hat keinerlei Bedeutung für die Berechnung. Nachfolgende Faktoren finden Berücksichtigung:
- die Gesundheit des Versicherungsnehmers,
- das Alter des Versicherten bei Eintritt in die Krankenversicherung für Berater,
- das Geschlecht des PKV-Kunden (Die geschlechtergerechten Unisex-Krankenversicherungstarife sollen dieses Kriterium überflüssig machen.)
- den gewählten Leistungsumfang des Versicherungsnehmers.
Zu beachten ist: Bei angestellten Unternehmensberatern und Steuerberatern gilt: Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung muss ihr Einkommen die Grenze zur Versicherungspflicht überschreiten.
Versicherungslücken nachhaltig schließen: mit der Zusatzversicherung
Steuer- und Unternehmensberater, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind und ihren Gesundheitsschutz effektiv und unabhängig von ihrem Alter erweitern möchten, können dies über eine private Krankenzusatzversicherung tun.
Natürlich können auch Privatversicherte auf diese Möglichkeit zurückgreifen und zusätzliche Leistungen erhalten. Auf diese Weise kann der gesundheitliche Schutz relativ kostengünstig auf das Niveau einer privaten Vollversicherung angehoben werden. In vielen Fällen ist dies sogar günstiger als die Leistungen über die private Vollversicherung abzusichern.
Der Zusatzversicherungsvergleich macht die vielfältigen Möglichkeiten der optionalen Absicherung transparent. Hierzu gehört auch der zusätzliche Schutz für die Gesundheit bei Auslandsaufenthalten.
Interessensvertretungen
Die Interessen von Steuerberatern und Unternehmensberatern werden durch eine Reihe von Vereinigungen vertreten.
Unternehmensberater:
- Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
- Bundesverband der Wirtschaftsberater BVW e.V.
- Die KMU-Berater - Verband freier Berater e.V.
Steuerberater:
- Bundessteuerberaterkammer
- Deutscher Steuerberaterverband e.V.
- DASV - Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.







