Häufige Fragen zur Beitragserhöhung in der Krankenversicherung

- Auch 2012 sind weitere Beitragserhöhungen nicht auszuschließen
Viele Versicherte sind aufgrund stetiger Beitragsanpassungen ihrer Krankenversicherung verunsichert. Auch 2012 müssen viele in der GKV und in der PKV tiefer in die Tasche greifen.
Dauerhaft steigende Behandlungskosten sowie demographische Entwicklungen zwingen gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung (PKV) zur Anpassung ihrer Tarife.
Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema der steigenden Beiträge für Versicherte der privaten und gesetzlichen Krankenkassen zusammengestellt:
1. Ab wann muss ich höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen?
Die allgemeine Beitragserhöhung ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Seither beträgt der Beitragssatz 15,5 statt 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens.
2. Wie verteilt sich die allgemeine Beitragserhöhung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Bisher zahlten Arbeitgeber 7,0 Prozent und Arbeitnehmer 7,9 Prozent des Bruttogehalts an die gesetzliche Krankenversicherung. Die Erhöhung wird zwar zu gleichen Teilen von je 0,3 Prozent auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt, allerdings wurden die Arbeitgeberanteile gleichzeitig bei 7,3 Prozent eingefroren, sodass weitere Beitragserhöhungen allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen sollen.
3. Wer bestimmt die Höhe der Zusatzbeiträge?
Grundsätzlich kann eine Krankenkasse innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmen, wie hoch der Zusatzbeitrag sein soll und in welchen Intervallen er gezahlt werden muss. Trotzdem muss die Höhe und die Notwendigkeit des Zusatzbeitrags erst von Aufsichtbehörden wie dem Bundesversicherungsamt (z.B. im Fall der BKK) oder den Landesgesundheitsministerien (z.B. im Fall der AOK) bestätigt werden.
4. Für wen gilt der Sozialausgleich?
Grundsätzlich für jeden, der als Zusatzbeitrag eine Summe zahlen soll, die zwei Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommens übersteigt. Diese Zwei-Prozent-Hürde ist die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze und betrifft vor allem Geringverdiener. Sollten Zusatzbeiträge oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze erhoben werden, greift für den Differenzbetrag der sogenannte Sozialausgleich. Hartz-IV-Empfänger sind ab 2011 von den Zusatzbeiträgen befreit.
5. Ändern sich die Einkommensgrenzen 2012?
Ja. Sowohl die für die PKV relevante Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse wird jedes Jahr neu per Rechtsverordnung angepasst. Beide Einkommensgrenzen werden zum 1. Januar 2012 angehoben.
6. Für wen lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?
Besonders für junge, gesunde und gut verdienende Versicherte kann sich ein Wechsel lohnen, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze von 4.237,50 Euro pro Monat erreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung kostet ab einem Verdienst von 3.825,00 Euro pro Monat häufig mehr als eine private Krankenversicherung. Auch für Singles und kinderlose Paare lohnt sich ein Vergleich der privaten Krankenversicherung.
zum private Krankenversicherung Vergleich
7. Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
- Befreiung von der Versicherungspflicht: Nachweis bei der privaten Krankenversicherung, dass die Versicherungsfristgrenze voraussichtlich auch weiterhin überschritten wird.
- Antrag auf Vollversicherung bei der PKV: Gesundheitsprüfung und Vertragsabschluss mit der PKV abwarten, dann die gesetzliche Krankenversicherung kündigen.
- Kündigungsfrist einhalten: Nach Bestätigung der Versicherungsfreiheit gilt eine Frist von zwei Wochen, in der der Austritt aus der Krankenkasse schriftlich erklärt werden muss.
- Vor Kündigung PKV-Vertrag abschließen: der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist erst möglich, wenn Sie den Vertragsabschluss mit der privaten Krankenversicherung nachweisen können. So ist ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet.
- Kündigung: Üblicher Weise zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.
- Versicherungsnachweis anfordern: Lassen Sie sich von ihrer bisherigen Krankenkassen bescheinigen wie lange Sie dort versichert waren.
8. Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig, aber möglich. Die Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Betroffenen wieder unter die PKV-Einkommensgrenze fällt oder er seinen beruflichen Status ändert, z.B. von der Selbstständigkeit zurück in ein Angestelltenverhältnis.
9. Wann lohnt sich ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung?
Ein Wechsel des Tarifs innerhalb einer privaten Krankenversicherung kann eine Erhöhung im Alttarif vermeiden. Hierbei müssen die Altersrückstellungen beachtet werden. Der Wechsel lohnt nur dann, wenn die Beitragsersparnis im neuen Tarif die zurückgelassenen Rückstellungen im Alttarif kompensieren kann. Hierbei sollten verschiedene Angebote eingeholt werden, auch von anderen Versicherungsunternehmen.







