Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

- Die Beitragsbemessungsgrenze dient zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt als dynamische Einkommensgrenze die maximal zu leistenden Beiträge zur Krankenversicherung. Sie deckelt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist für Angestellte die aktuelle Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Beide Grenzen werden jedes Jahr an die statistische Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bewirkt für Gutverdiener eine Beitragserhöhung zur Krankenkasse, da sich der GKV-Höchstbeitrag in Abhängigkeit zur Grenze berechnet. Eine geringere Bemessungsgrenze bewirkt dagegen eine Absenkung des Maximalbeitrags.
| Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze |
|---|---|
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Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu der Beiträge für die jeweilige Krankenkasse fällig werden. Werte für 2012: |
Einkommensgrenze, deren regelmäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse (PKV) auch für Angestelle ermöglicht. Werte für 2012: |
Das Einkommen über der Bemessungsgrenze bleibt unberücksichtigt bei der Bemessung der Krankenkassenbeiträge. Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze lediglich relevant für den Basistarif und den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze waren bis 2003 identisch. Seitdem existieren zwei Grenzen zur Krankenversicherung.
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Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bis 2012
Jeweils jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie auch andere Rechengrößen und Bezugsgrößen zur Sozialversicherung an das durchschnittliche Bruttolohn-Niveau der Versicherten per Rechtsverordnung angepasst.
| Jahr | jährlich | monatlich | Jahr | jährlich | monatlich | |
|---|---|---|---|---|---|---|
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Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre | ||||||
| 2012 | 45.900 € | 3.825,00 € | 2007 | 42.750 € | 3.562,50 € | |
| 2011 | 44.550 € | 3.712,50 € | 2006 | 42.750 € | 3.562,50 € | |
| 2010 | 45.000 € | 3.750,00 € | 2005 | 42.300 € | 3.525,00 € | |
| 2009 | 44.100 € | 3.675,00 € | 2004 | 41.850 € | 3.487,50 € | |
| 2008 | 43.200 € | 3.600,00 € | 2003 | 41.400 € | 3.450,00 € | |
Einfluss auf den Arbeitgeberanteil
Zudem spielt die Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) bei der Höhe Arbeitgeberzuschusses für Angestellte eine Rolle. Dieser setzt sich u.a. zusammen aus dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag (15,5 Prozent) und der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist.
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Weitere Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Beitragsberechnung im Überblick: Krankenversicherung für Angestellte
Bedeutung der Bemessungsgrenzen für die PKV
Seit 01.01.2009 müssen Privatanbieter einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. In Bezug auf die Kosten und Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Aufnahme von Neukunden in diesem Tarif ist für die PKV-Anbieter verpflichtend und muss zudem ohne vorherige Gesundheitsprüfung erfolgen. Auch der Beitrag im Basistarif ist an die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gekoppelt und damit auch an den GKV-Höchstbeitrag. Maximal zu leistender Beitrag im Basistarif: 592,88 Euro.







