Gesetzliche und private Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung Beamte
Beamte werden durch Beihilfe des Dienstherren bei ihrer Gesundheitsversorgung unterstützt

Beamte haben Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherren. Sie erhalten durch Zuschüsse einen gewissen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung vom Arbeitgeber. Der Beihilfeanspruch beläuft sich in der Regel auf zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Wer verbeamtet ist, muss nur den verbleibenden Kostenanteil des Krankheitsrisikos tragen.

Die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter stellt eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie beinhaltet sämtliche Leistungen einer Vollversicherung, kostet aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe aber viel weniger. Häufig gewählte Tarife für Beamte sind die volle Kostenerstattung bei Zahnbehandlung oder auch für heilpraktische Behandlungen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Sie können unabhängig vom Einkommen darüber verfügen, ob sie sich privat krankenversichern lassen wollen. Es besteht aber die Möglichkeit freiwilliges Mitglied in einer GKV zu werden, wobei in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht. In eine entsprechende Entscheidung des Krankenversicherten sollten folgende Kriterien einbezogen werden:

  • Die Beiträge in der GKV sind mit 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens einheitlich.
  • Der Beitragshöchstsatz in der GKV kann maximal 15,5 Prozent bei einem Einkommen von 45.900 Euro jährlich betragen.
  • Beamte sind verpflichtet den Beitragshöchstsatz zu zahlen.
  • Entschließt sich der Versicherte, Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, muss er sich von der GKV befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich

Die Beihilfeansprüche und Beihilfebemessungssätze in der Krankenversicherung für Beamte bleiben im Wesentlichen unberücksichtigt, da die GKV die meisten Kosten einer medizinischen Leistung erstattet. Durch die Berechtigung zur Beihilfe haben Beamte keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. Diese Berufsgruppe muss in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen, obwohl ihm durch die Beihilfeberechtigung eine finanzielle Unterstützung von mindestens 50 Prozent zu den Behandlungskosten zustehen würde.

Private Krankenversicherung: Beihilfe durch den Dienstherren

Tipp
Besonderheiten in der PKV
  • Nur in Verbindung mit einer PKV kann die Beihilfe wirksam werden.
  • Durch die Beihilfeberechtigung ist der Abschluss einer Teilversicherung ausreichend.
  • Die Beihilfepflicht des Dienstherren heißt Alimentationspflicht.
  • Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Beihilfstarife an.
  • Personen mit Beamtenstatus können so zusätzliche medizinische Kosten abzüglich der Beihilfe versichern.
  • Die Beihilfstarife in der PKV sind häufig mit günstigen Prämien verbunden.

Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge für Beamte werden in der privaten Krankenversicherung ausschließlich Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand zu Grunde gelegt. Versicherungsschutz und Beiträge werden in der PKV unter Berücksichtigung der Beamtenhilfe auf die Ansprüche des Versicherten zugeschnitten. Meist werden die Behandlungskosten zu je 50 Prozent durch die private Krankenversicherung für Beamte und die Beihilfe gewährt.

Die Beihilfe, die der Privatversicherte von seinem Dienstherren erhalten kann, ist mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer vergleichbar und muss schriftlich in Form einer Beihilfebescheinigung festgehalten werden. Diese wird in der Regel bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt.

Das Abrechnungsverfahren der Beihilfe

Das Abrechnungsverfahren gestaltet sich ähnlich wie bei privaten Krankenversicherungen und wird in folgender Reihenfolge umgesetzt:

  1. Die ärzliche Rechnung muss zunächst vom Versicherungsnehmer selbst beglichen werden.
  2. Arztrechnungen können bei der Beihilfe eingeschickt werden. Kopien sind in der Regel ausreichend.
  3. Die umgehende Erstattung des Rechnungsbetrags für die ärztlichen Leistungen erfolgt nach einem festgelegten Prozentsatz. Dieser ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) der Länder bzw. in der BVO des Bundes aufgeführt.
  4. In den BVO sind zusätzlich die Leistungen aufgeführt, für die ein Recht auf Beihilfe besteht. Im Normalfall sind dies medizinisch notwendige Behandlungen.
  5. Die Höhe des Beihilfesatzes orientiert sich am Beihilfebemessungssatz.
  6. Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden die bei der Beihilfe eingesandten Rechnungsdokumente vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch und bei Übernahme der Portokosten können die Unterlagen zurückgesandt werden.

Wichtige Kriterien zur Berechnung des Beihilfeanspruchs

  • Beihilfeempfänger müssen sich nur noch zu dem Prozentsatz selbst versichern müssen, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Hier ein Beispiel: Ist eine Person zu 70 Prozent beihilfeberechtigt, so muss sie sich nur noch zu 30 Prozent bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
  • Wohnsituation: Die Bundesländer verfügen über verschiedene Beihilfebemessungssätze.
  • Individuelle Merkmale: Krankheiten, Berufsleben, Kinder, Beruf des Ehepartners

Beihilfe für Kinder und Familien von Beamten

Neben den Versicherten selbst haben auch engste Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder das Recht auf Beihilfe. Von diesem Recht kann jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind und der Ehepartner eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so sind das die Kinder unter bestimmten Umständen auch. So lange Kindergeld bezogen wird, kann das Recht auf Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahr 2007 erhielten die Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für ihre Kinder Beihilfe. Dies änderte sich mit einer Neuerung im Steuergesetzbuch im Jahr 2007.

Seitdem wird das Kindergeld nur noch bis zu einem Alter von 25 gewährt, wobei auch das beihilfeberechtigte Alter von Kindern auf 25 Jahre sinkt. Sind beide Eltern Beamte im öffentlichen Dienst und somit beihilfeberechtigt, so werden Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das monatliche Kindergeld bezieht.

Ergänzender Schutz durch Zusatzversicherungen

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind immer häufiger von Leistungskürzungen der GKV betroffen. Folglich werden immer weniger Leistungen gewährt, die dadurch zu hohen eigenen finanziellen Aufwendungen verpflichtet sind. Die Leistungen sind zudem allgemein genormt und kaum an die Ansprüche und Berufsrisiken dieser Berufsgruppe angepasst. Um gesetzlich Versicherten einen ähnlichen Gesundheitsschutz wie in der PKV zu ermöglichen, bieten sowohl private als auch gesetzliche Anbieter diverse Krankenzusatzversicherungen für die Versicherten an. Den ergänzenden Schutz gibt es beispielsweise im Bereich der Sehhilfe.

Zusatztarife garantieren die nahezu vollständige Übernahme der Kosten im versicherten Bereich und schaffen damit bei Erkrankung eine umfassende Sicherheit der Betroffenen. Zu den Vorteilen, die sich daraus ergeben gehören beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder verkürzte Wartezeiten beim Hausarzt.

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Tipp
Zielgruppen

Die private Krankenversicherung für Beamte bietet für folgende Gruppen spezielle Tarife an, die die Beihilfe ideal ergänzen:

  • verbeamtete Personen
  • Beamte auf Probe oder Widerruf
  • Beamtenanwärter

Laut Angaben des PKV-Verbandes sind knapp 50 Prozent der Menschen, die eine private Krankenvollversicherung beanspruchen, Staatsdiener.

Zu der betreffenden Gruppe gehören demnach eine Vielzahl Beschäftigte im einfachen und mittleren Dienst.

Im Allgemeinen gilt die Regel: Je niedriger das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn ist, desto niedriger fallen die monatlichen Prämien aus, die für die Krankenversicherung aufgewendet werden müssen. Bei Beamtenanwärtern gilt dieses Prinzip allerdings nicht. Ob Anwärter für eine Beamtenlaufbahn oder bereits seit Jahren in diesem Beruf tätig: Um die beste Krankenversicherung für Beamte zu finden, sollte sich jeder Verbraucher genügend Zeit für einen Vergleich der Anbieter lassen.

Ein rechtszeitiger Wechsel in die private Krankenversicherung stellt sicher, dass die PKV-Beiträge langfristig günstig bleiben. Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung können durch die Öffnungsaktion (Infos als PDF) leichter in die PKV eintreten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dem PKV-Verband zufolge wird etwa kein Mitgliedsantrag aus Risikogründen abgelehnt.

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Lehrer

Als Beamte können Lehrer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln und haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe des Dienstherren.

Lehrer profitieren aber nicht ausschließlich als Beamte von den Kostenvorteilen in der PKV. Auch Lehrer, die sich im Angestelltenverhältnis befinden, zahlen häufig niedrigere Beiträge.

Die private Krankenversicherung für Lehrer und ihre Leistungen und Services werden im Krankenversicherungstest transparent.

Polizisten

Für Polizisten mit Beamtenstatus gilt: Sie können sich durch die private Krankenversicherung für Polizisten absichern und Vorteilen gegenüber der GKV nutzen.

Beihilfetarife für Polizisten werden von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Sie können in Preis und Leistung individuell zugeschnitten werden.

Für Polizisten als Angestellte im öffentlichen Dienst ist ein PKV-Wechsel nach der Versicherungspflichtgrenze möglich.

Information

Beamteanwärter bzw. Beamte auf Widerruf haben ein Recht auf Beihilfe. Dies gilt auch für Ruheständler. Viele PKV bieten günstige Beamtenanwärtertarife.

Die Beihilfe-Beiträge sind in der Regel niedriger als für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Haken daran: Diese Tarife in der PKV sind häufig bis auf ein gewisses Alter beschränkt.

  • Nach der Überschreitung der Altersgrenze erfolgt die automatische Einstufung in den Normaltarif der PKV
  • Der normale Tarif kostet mehr als spezielle Beamtenanwärtertarife.

Die PKV für Beamtenanwärter kann hier sehr günstige Konditionen bieten. Der Grund: Es werden keine Altersrückstellungen gebildet. Das Eintrittsalter wird ab der Versicherung im Normaltarif gerechnet. Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist nach der Anwärterzeit ohne Nachteile möglich.