Vergleich für Beamte wie Lehrer und Polizisten
Beamte haben Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherren. Ähnlich wie Angestellte erhalten Beamte somit einen Teil der Kosten für die Gesundheitsversorgung vom Arbeitgeber. Der Beihilfeanspruch deckt einen Teil der tatsächlich entstandenen Behandlungskosten ab. In der Regel beträgt die Beihilfe des Dienstherren zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten. Wer verbeamtet ist, muss nur den verbleibenden Kostenanteil des Krankheitsrisikos selbst tragen. Die private Krankenversicherung (PKV) stellt für Beamte oft eine günstige Alternative dar.
Was bietet die private Krankenversicherung für Beamte?
Die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter beinhaltet sämtliche Leistungen einer Vollversicherung, kostet zugleich aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe deutlich weniger. Verschiedene Tarife bieten unterschiedliche Leistungskataloge an. Häufig gewählte Tarife für Beamte sind die volle Kostenerstattung bei Zahnbehandlung oder auch für Heilpraktiker. Vor dem Wechsel raten Experten zu einem umfassenden Vergleich der Angebote. Der PKV-Vergleich kann online über das Formular angefordert werden (kostenlos und unverbindlich).
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert und können unabhängig vom Einkommen frei darüber verfügen, ob sie sich privat krankenversichern lassen wollen. Es besteht aber auch die Möglichkeit freiwilliges Mitglied in einer GKV zu werden. Die Beiträge in der GKV sind einheitlich. Momentan muss jeder Versicherungskunde 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Der Beitragshöchstsatz kann in der GKV maximal 15,5 Prozent von einem bemessenden Einkommen von 44.550 Euro jährlich betragen.
Beamte sind verpflichtet diesen Höchstsatz zu zahlen. Grund dafür ist die Tatsache, dass sich in der GKV die Beiträge nicht nach dem Versicherungsbedarf, sondern nach dem Einkommen richten. Die Beihilfeansprüche und Beihilfebemessungssätze bleiben im wesentlichen unberücksichtigt, da die GKV die meisten Kosten einer medizinischen Leistung erstattet. Des Weiteren haben Beamte durch die Berechtigung zur Beihilfe auch keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu der Krankenversicherung, wie es bei Angestellten üblich ist. Diese Berufsgruppe muss also in der GKV den gesamten Beitrag zahlen, obwohl ihm durch die Beihilfeberechtigung eine finanzielle Unterstützung von mindesten 50 Prozent zu den Behandlungskosten zustehen würde.
Da Beamte Beihilfeberechtigte sind, müssen sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) nur eine Teilversicherung abschließen, denn deren Arbeitgeber trägt einen Teil der anfallenden medizinischen Behandlungskosten. Viele PKV bieten hierfür spezielle Beihilfstarife für Beamte mit günstigen Prämien an. Durch diese Art der Versicherung sind Personen mit Beamtenstatus in der Lage, die zusätzlichen medizinischen Kosten, abzüglich der Beihilfe, zu versichern. Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, muss sich der Beamte von der GKV befreien lassen. Diese Befreiung ist hingegen unwiderruflich.
Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge werden in der privaten Krankenversicherung Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, nicht aber das Einkommen zu Grunde gelegt. Der Versicherungsschutz und die entsprechenden Beiträge werden innerhalb der PKV genau an die Ansprüche des Beamten, unter Berücksichtigung der Beamtenhilfe zugeschnitten. Meist setzt sich die Gewährung der Behandlungskosten zu 50 Prozent aus der Beihilfe und zu 50 Prozent aus der Krankenversicherung zusammen. Die genaue Höhe der Beihilfe legt der Dienstherr fest oder ist durch Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften bestimmt.
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind, wie andere gesetzlich Versicherte auch, immer häufiger von Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. In der vergangenen Zeit ist der Leistungskatalog der Krankenkassen kontinuierlich durch die Bundesregierung beschränkt worden um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken. Folglich werden immer weniger Leistungen für den Versicherungsnehmer gewährt, der dadurch zu hohen eigenen finanziellen Aufwendungen verpflichtet ist. Zudem sind die Leistungen allgemein genormt und kaum an die Berufsrisiken und Ansprüche eines Beamten angepasst.
Um dem gesetzlich Versicherten jedoch einen ähnlichen Versicherungskomfort wie in der privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, bieten sowohl private als auch gesetzliche Anbieter diverse Krankenzusatzversicherungen an, die den grundsätzlichen Versicherungsschutz der GKV maßgeblich erweitern. Die Zusatztarife garantieren die nahezu vollständige Übernahme der Kosten im versicherten Bereich (zum Beispiel im Bereich der Sehhilfe) und schaffen damit für die Betroffenen bei Erkrankung eine umfassende Sicherheit. Zudem können, je nach Tarif, Vorteile genossen werden, die zuvor nur in der PKV vorhanden waren, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder verkürzte Wartezeiten beim Hausarzt.
Vergleichen Sie spezielle PKV-Tarife für Beamte
Die private Krankenversicherung für Beamte bietet für folgende Personen besondere Tarife an, die die Beihilfe ideal ergänzen:
- verbeamtete Personen
- Beamte auf Probe
- Beamtenanwärter
- Beamte auf Widerruf
Die Frage, welches die beste Krankenversicherung ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn es gibt zwischen den Tarifen der einzelnen Anbieter einige Unterschiede. Der detaillierte Internet-Vergleich (online über das Formular anzufordern) der privaten Krankenkassen erlaubt einen einfachen Überblick über Testsieger und deren Top-Tarife. Eine individuell abgestimmte günstige private Krankenversicherung sorgt für optimalen Gesundheitsschutz und stabile Kosten.
Leistungen und Testsieger im Vergleich
Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland das Recht, sich unabhängig vom Einkommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ein frühzeitiger Wechsel in die private Krankenversicherung stellt sicher, dass die Beiträge langfristig günstig bleiben. Denn je niedriger das Eintrittsalter bei Vertragsbeginn, desto niedriger fallen die monatlichen Prämien aus. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung gestalten sich in vielen Tarifen bei gutem Gesundheitszustand für Beamte vielfach günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung für Beamte zeichnet sich dadurch aus, dass der Leistungskatalog individuell an die Wünsche des Versicherten angepasst werden kann. Beiträge werden nur für die Leistungen gezahlt, die tatsächlich im Versicherungsumfang enthalten sind. So kann die medizinische Behandlung auf modernem Niveau bei gleichzeitig stabilen Beiträgen erfolgen.
Was bietet die private Krankenversicherung für Lehrer?
Lehrer können in die private Krankenversicherung wechseln. Als Beamte haben Lehrer in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn. Spezielle Beihilfetarife machen die private Krankenversicherung für Lehrer besonders interessant. Angestellte im öffentlichen Dienst können sich mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze privat versichern. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse teilweise deutlich umfangreicher. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Lehrer sind dagegen häufig niedriger.
Lehrer profitieren nicht nur als Beamte von den Kostenvorteilen in der privaten Krankenversicherung. Auch Angestellte zahlen häufig niedrigere Beiträge. Die Leistungen sind gleichzeitig sehr umfangreich und übertreffen in vielen Tarifen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Eine erstklassige Behandlung beim Hausarzt oder auch im Krankenhaus ist durch viele Top-Tarife abgesichert. Prüfen Sie jetzt mit dem kostenlosen Vergleich der Tarife im Test von Stiftung Warentest und weitere Kosten und Leistungen namhafter Anbieter.
Was bietet die private Krankenversicherung für Polizisten?
Polizisten können sich in der privaten Krankenversicherung absichern. Für Beamte halten fast alle Anbieter der privaten Krankenversicherung sogenannte Beihilfetarife bereit. Diese können in Preis und Leistung besonders auf die Anforderungen von Polizisten mit Beamtenstatus zugeschnitten werden. Polizisten als Angestellte im öffentlichen Dienst können unter Berücksichtigung der Versicherungspflichtgrenze ebenfalls in die private Krankenversicherung wechseln.
In der privaten Krankenversicherung können Polizisten von einigen Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Dazu zählt insbesondere der umfangreichere Leistungskatalog. Je nach Tarif sind neben der Grundabsicherung weitere Komfortleistungen möglich, die eine erstklassige Behandlung, kurze Wartezeiten und eine kurzfristige Terminvergabe ermöglichen können. Viele Tarifkombinationen sind für Polizisten möglich. Ein Internet-Vergleich bereitet die Tarife der privaten Krankenversicherung für Polizisten übersichtlich auf und berücksichtigt aktuelle Testsieger namhafter Anbieter.
Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Genauso wie es bei fertig ausgebildeten Beamten der Fall ist, steht es ebenso den Beamtenanwärtern frei, in welcher Krankenversicherung sie sich versichern. Viele private Krankenversicherungen (PKV) bieten relativ günstige Beamtenanwärtertarife an. Die dafür zu entrichtenden Beiträge sind in der Regel niedriger als die Beiträge, die für eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgewendet werden müssen. Es handelt sich dabei jedoch um Tarife, die häufig bis auf ein gewisses Alter beschränkt sind. Hat man dieses Alter überschritten, so gelangt man automatisch in den Normaltarif, der wesentlich höher ist als der spezielle Beamtenanwärtertarif. Warum Versicherungstarife für Beamtenanwärter derart günstig sein können, ergibt sich daraus, dass dabei keine Altersrückstellungen gebildet werden. Beamtenanwärtertarife sind Lösungen, die zeitlich auf die Ausbildungsdauer begrenzt sind.
Ist man während seiner Beamtenanwärterzeit in einer privaten Versicherung versichert, so heißt das nicht gleichzeitig, dass man sich dort auf Lebenszeit versichern sollte. Die Annahme, dass die Beiträge bei jüngerem Eintrittsalter günstiger ausfallen, ist zwar theoretisch richtig, jedoch trifft diese Regelung nicht zu, wenn man als Beamtenanwärter versichert ist. Da während dieser Zeit keinerlei Altersrückstellungen entstehen, wird das Eintrittsalter erst ab dem Zeitpunkt gerechnet, ab dem man sich im Normaltarif befindet. Aus diesem Grund ist ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung nach der Anwärterzeit problemlos möglich und es entstehen keinerlei Nachteile.
Beihilfe für Beamte
Die Beihilfe für Beamte kann mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer verglichen werden. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung seitens des Dienstherren zu den Krankenversicherungskosten. Die entsprechende Pflicht des Dienstherren wird als Alimentationspflicht bezeichnet. Auch Beamte auf Widerruf oder Beamtenanwärter haben ein Recht auf Beihilfe. Ehemalige Beamte, die sich schon im Ruhestand befinden, haben nach Beendigung ihres Berufslebens weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe. Die Leistungen der Beihilfe müssen schriftlich, in Form einer Beihilfebescheinigung, festgehalten werden. Diese Bescheinigung wird in der Regel bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt.
Eine Beihilfe kann stets nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Anwendung kommen. Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und deren Leistungen können nicht mit der Beihilfe kombiniert werden. Der Prozentsatz der ärztlichen Leistungen, die von der Beihilfe übernommen werden, ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) festgelegt. Dort sind zusätzlich die Leistungen aufgeführt, für die ein Recht auf Beihilfe besteht. Im Normalfall sind dies medizinisch notwendige Behandlungen. Die Höhe des Beihilfesatzes orientiert sich stets am Beihilfebemessungssatz. Das eigene Berufsleben, Kinder und der Beruf des Ehepartners sind wichtige Kriterien zur Berechnung des Beihilfeanspruchs. Auch persönliche Umstände, wie z.B. Krankheiten, können den Beihilfesatz beeinflussen. Neben den individuellen Merkmalen kommt es zudem darauf an, in welchem Bundesland man wohnhaft ist, denn die Länder unterscheiden sich ebenfalls und verfügen über verschiedene Beihilfebemessungssätze. Beihilfeempfänger haben den Vorteil, dass sie sich nur noch zu dem Prozentsatz selbst versichern müssen, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Ist eine Person beispielsweise zu 70% beihilfeberechtigt, so muss sie sich nur noch zu 30% bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Beihilfe für Kinder und Familien von Beamten
Neben dem Beamten selbst haben auch engste Familienmitglieder, wie Ehepartner und Kinder, das Recht auf Beihilfe. Von diesem Recht kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, sofern die Familienmitglieder von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind und der Ehepartner eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so sind das die Kinder unter bestimmten Umständen auch. So lange Kindergeld bezogen wird, kann das Recht auf Beihilfe für die Kinder in Anspruch genommen werden. Bis zum Jahr 2007 erhielten die Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für ihre Kinder Beihilfe. Dies änderte sich mit einer Neuerung im Steuergesetzbuch im Jahr 2007. Seit diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld nur noch bis zu einem Alter von 25 gewährt, wobei auch das beihilfeberechtigte Alter von Kindern auf 25 Jahre sinkt. Sind beide Eltern Beamte im öffentlichen Dienst und somit beihilfeberechtigt, so wird das Kind bei dem Elternteil mitversichert, der das monatliche Kindergeld bezieht.
Das Abrechnungsverfahren der Beihilfe gestaltet sich ähnlich wie bei privaten Krankenversicherungen. Zunächst muss die ärztliche Rechnung vom Versicherungsnehmer selbst beglichen werden. Anschließend können Arztrechnungen bei der Beihilfe eingeschickt werden und werden umgehend zum festgesetzten Prozentsatz erstattet. In der Regel ist es ausreichend, die Rechnungen in Form einer Kopie beizufügen. Sie werden von der Beihilfe einbehalten und nach dem Ablauf einer bestimmten Frist, vernichtet. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und unter Bezahlung der Portokosten können diese Unterlagen zurückgesandt werden.