Gesetzliche und private Krankenversicherung für Angestellte
Krankenversicherungen individuell vergleichen
Vergleich für Arbeitnehmer
Auch Angestellte können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Angestellte und Arbeitnehmer profitieren von umfassenden Leistungen wie Homöopathie, Kostenerstattung bei Zahnarztleistungen und freier Krankenhauswahl.
Kurze Wartezeiten beim Arzt und flexible Beiträge sind weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung. Der Vergleich zeigt Ihnen, ob die private Krankenversicherung eine lohnende Alternative ist, denn auch PKV-Beiträge für Angestellte werden zu 50 Prozent vom Arbeitgeber getragen.
Neu 2011 / 2012: PKV Wechsel vereinfacht
Das Finanzierungsgesetz zur Krankenversicherung bewirkt, dass ein vereinfachter Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer möglich ist. Angestellte können in die PKV wechseln, wenn sie ein Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Eine niedrigere Einkommensgrenze bewirkt außerdem, dass die PKV 2011 für mehr Arbeitnehmer offen steht. Vor dem Wechsel empfehlen Experten einen Kosten-Vergleich der PKV für Angestellte. Sie können einen solchen Vergleich online über das Formular anfordern. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich (ohne Verpflichtung).











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Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Angestellte, deren jährliches Bruttoeinkommen unter dem Betrag von 4.237,50 Euro monatlich liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Pflichtversicherte. Sie haben nicht die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung (PKV) einzutreten. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro liegt, können sich entweder privat versichern lassen oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Die Beiträge für freiwillige Mitglieder gestalten sich einheitlich, nämlich 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Ab einem Einkommen von 3.825,00 Euro monatlich werden keine höheren Beiträge mehr berechnet.
Das Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung ist verglichen mit der privaten Krankenversicherung zwar eingeschränkt, eine gesetzliche Krankenversicherung bietet dennoch bestimmte Vorzüge: Beispielsweise den Vorteil, seine Kinder kostenfrei innerhalb der Familienversicherung mitversichern zu lassen.
Angestellte in der privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze des Bruttoeinkommens von 49.500 Euro jährlich überschreiten, haben die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Hierfür muss sich die jeweilige Person zunächst von der allgemeinen Versicherungspflicht der GKV befreien lassen. Man sollte sich für eine solide private Versicherungsgesellschaft entscheiden, da die Absicherung mit der PKV ein dauerhafter Prozess ist. Nur so kann man mit dauerhaft stabilen Beiträgen rechnen.
Beiträge für privat versicherte Arbeitnehmer werden durch das Geschlecht, den Gesundheitszustand, das Alter und den gewählten Versicherungstarif bestimmt. Vor allem bei einem jungen Eintrittsalter kann deshalb die PKV ein großes Leistungsspektrum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen gewähren. Bei einem geplanten Eintritt in die private Krankenversicherung ist vor allem zu beachten, dass eine spätere Rückkehr nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Zu diesem Zweck muss man mindestens ein Jahr lang weniger als 4.237,50 Euro monatlich verdienen.
Zusatzversicherungen als weitere Option für Angestellte
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist in den letzten Jahren weiter gekürzt worden, sodass den Patienten hohe Eigenleistungen für medizinische Behandlungen abverlangt werden. Ferner wird der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung staatlich geregelt und kann nicht den speziellen Bedürfnissen des Angestellten angepasst werden. Vor allem Arbeitnehmer sind Leidtragende der Streichung wesentlicher Leistungselemente, denn sie sind häufig in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und können häufig nicht auf eine PKV zurückgreifen.
Für gesetzliche versicherte Patienten besteht jedoch die Möglichkeit, zuzüglich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung für bestimmte gewünschte medizinische Leistungen abzuschließen. Krankenzusatzversicherungen dienen dazu, eventuelle Leistungsdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen und Leistungen wie ein Privatpatient zu erhalten.

