Gesetzliche und private Krankenversicherung für Angestellte

Krankenversicherung Angestellte
Auch Angestellte und Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren Angestellte und Arbeitnehmer von umfassenden Leistungen wie Homöopathie, Kostenerstattung bei Zahnarztleistungen und freier Krankenhauswahl. Kurze Wartezeiten beim Arzt und flexible Beiträge sind weitere Vorteile der PKV.

Durch das Finanzierungsgesetz zur Krankenversicherung ist ein vereinfachter Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer möglich. Für angestellte Berufstätige kommt der Systemwechsel infrage, wenn sie ein Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Eine niedrigere Einkommensgrenze bewirkt, dass die privaten Krankenversicherung seit dem Jahr 2011 für mehr Arbeitnehmer offen steht.

Gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte, deren jährliches Bruttoeinkommen unter dem Betrag von 4.237,50 Euro monatlich liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Pflichtversicherte. Sie haben nicht die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung einzutreten.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro liegt, können sich entweder privat versichern lassen oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden.

  • Die Beiträge für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind einheitlich.
  • Der Beitragsumfang beträgt 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Ab einem Einkommen von 3.825,00 Euro pro Monat werden keine höheren Beiträge mehr berechnet.

Das Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherung ist verglichen mit dem der privaten Krankenversicherungen für Angestellte zwar eingeschränkt. Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet dennoch bestimmte Vorzüge, darunter beispielsweise diese:

  • Kinder und Ehepartner ohne Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.
  • Die Grundsicherung ist auch im Falle von chronischer Krankheit oder Arbeitslosigkeit garantiert.
  • Wartezeiten beim Krankenkassenwechsel sollten im Normalfall nicht aufkommen.
  • Im Falle einer längeren Krankheit besteht Anspruch auf Krankengeld.
  • Versicherte dürfen von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht abgelehnt werden.

Individuell versichert: Die private Krankenversicherung

Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze des Bruttoeinkommens von 50.850 Euro jährlich überschreiten, haben die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Hierfür muss sich die jeweilige Person zunächst von der allgemeinen Versicherungspflicht der GKV befreien lassen.

Es sollte eine solide private Versicherungsgesellschaft ausgewählt werden, da die Absicherung mit der PKV ein dauerhafter Prozess ist. Nur so kann mit dauerhaft stabilen Beiträgen gerechnet werden. Vor einer Entscheidung sollte daher immer ein Vergleich der PKV-Anbieter angestellt werden. Beiträge für privat versicherte Arbeitnehmer werden durch verschiedene Kriterien bestimmt. Diese beinhalten:

  • das Geschlecht, wobei hier ab 2012 neue Regelungen zum Unisex-Tarif gelten
  • den Gesundheitszustand
  • das Alter
  • den gewählten Versicherungstarif

Hieraus ergibt sich folgende Faustregel: Vor allem bei einem frühen Eintrittsalter kann die PKV ein großes Leistungsspektrum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für Angestellte gewähren.

Bei einem geplanten Eintritt in die private Krankenversicherung für Angestellte ist unbedingt zu beachten, dass ein späterer Wiedereintritt in die GKV nicht ohne Weiteres möglich ist. Zu diesem Zweck muss man mindestens ein Jahr lang weniger als 4.237,50 Euro monatlich verdienen.

Gesundheitsschutz durch Zusatzversicherungen erweitern

Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung wird staatlich geregelt und kann somit nicht den speziellen Bedürfnissen angestellter Berufstätiger angepasst werden. Vor allem pflichtversicherte Arbeitnehmer sind Leidtragende der Streichung wesentlicher Leistungselemente, die den Patienten vermehrt hohe Eigenleistungen für medizinische Behandlungen abverlangt.

Für gesetzliche versicherte Angestellte besteht die Möglichkeit, zuzüglich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung für bestimmte gewünschte medizinische Leistungen abzuschließen. Attraktive Optionen gibt es beispielsweise bei dem zusätzlichen Schutz der Zähne oder der Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit.

Krankenzusatzversicherungen dienen dazu, eventuelle Leistungsdefizite der bestehenden Krankenversicherung auszugleichen und Leistungen wie ein Privatpatient zu erhalten. Welche Leistungen für gesetzlich versicherte Angestellte sinnvoll sind, zeigt der Zusatzversicherungsvergleich.

Krankenversicherung für Arbeitnehmer vergleichen

Tipp
Einige Vorteile der PKV
  • Der Gesundheitsschutz kann je nach PKV-Tarif individuell abgestimmt werden.
  • Wünsche, Bedürfnisse und Ansprüche können Berücksichtigung finden.
  • Bei Erkrankung steht eine spezialisierte medizinische Betreuung zur Verfügung.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Nach Angaben des PKV-Verbandes sind ein Achtel der privat versicherten Kunden Angestellte. Diese Berufsgruppe müsste in der gesetzlichen Krankenversicherung den höchsten Beitrag bezahlen. Um die beste Krankenversicherung für Angestellte zu finden, sollten diese folgendes berücksichtigen:

Ein hoher PKV-Beitrag ist nicht gleichbedeutend mit ausgezeichneten Leistungen. Auch günstige Tarife für Angestellte mit niedrigen Beiträgen können Komfortbehandlungen beinhalten. Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte ist ein Testsieger-Vergleich zu empfehlen, um gute Tarife zu günstigen Konditionen zu finden.

Krankenversicherung für Geschäftsführer: Gutverdiener profitieren

GmbH-Geschäftsführer können in die PKV oder in die GKV wechseln. Angestellte Geschäftsführer, sogenannte Fremdgeschäftsführer, müssen dabei die Versicherungspflichtgrenze berücksichtigen. Für Geschäftsführer, die als Gesellschafter in der GmbH fungieren, gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht. Ihnen steht es jederzeit frei, in die gesetzliche oder die private Krankenversicherung zu wechseln.

Besonders Gutverdiener profitieren von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung, da die Beiträge nur das individuelle Krankheitsrisiko abdecken müssen. Kosten fallen genau für die Leistungen an, die tatsächlich benötigt werden. GmbH-Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis haben Anspruch auf den Arbeitgeberanteil wie in der gesetzlichen Krankenkasse.

Gewerkschaften als Interessesvertretungen

Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmern, die deren Interessen gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat vertreten. Hierzu gehören etwa verbesserte Lebensbedingungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.

Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der siebzehn Einzelgewerkschaften unter seinem Dach vereint, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland drei weitere große Interessensvertretungen der Arbeitnehmer. Hierzu gehören der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion.

Akademiker

Angestellte Akademiker, deren Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro pro Jahr liegt, sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Übersteigt das jährliches Bruttoeinkommen diese Summe, können sich Akademiker privat versichern lassen oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Für selbständig tätige Akademiker und verbeamtete Akademiker besteht die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung einzutreten.

Auszubildende

Auszubildende sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert. Nach Ausbildungsbeginn gibt es eine Frist von 14 Tagen, um sich für eine Krankenkasse zu entscheiden.

Ansonsten erfolgt die Versicherung beim bisherigen Anbieter. Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei privaten Anbietern werden von Auszubildenden meist nicht erfüllt. 

Für Auszubildende, die zuvor durch die Eltern in der PKV versichert waren, besteht die Möglichkeit, eine Anwartschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Schüler

Schüler, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können sich durch eine gesetzliche Familienversicherung kostenlos in dieser Krankenkasse mitversichern lassen.

Sollte sich der Versicherte nach dem 25. Lebensjahr noch für eine schulische Ausbildung entscheiden, kann er nicht mehr kostenlos bei seinen Eltern mitversichert werden.

Er muss sich dann eigenständig krankenversichern. Sind beide Elternteile Kunde einer PKV, kann der Schüler über sie bei demselben Unternehmen Mitglied werden.