Offizielle Reiseinformationen aufgrund der Schweinegrippe

- Bezüglich Schweinegrippe hat das Auswärtige Amt einige Reisehinweise zusammengestellt
Das deutsche Auswärtige Amt hat für Reisende aufgrund der Pandemie H1N1 2009 bestimmte Reisehinweise zusammengestellt. Zu einer Stornierung einer Urlaubsreise wurde prinzipiell nicht geraten.
Das deutsche Auswärtige Amt rät zu diversen Hygienemaßnahmen und bewusstem Verhalten an. Zudem es allen Reisenden nachdrücklich ein gesundheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren und sich situationsangemessen verhalten. Eine Reisewarnung für bestimmte Länder, aufgrund der Schweinegrippe gib es jedoch nicht. Bei Fragen bezüglich der Schweinegrippe stehen den Urlaubern in der Regel auch die Reiseveranstalter zur Verfügung. Insgesamt sollten Reisende eine Fahrt in besonders große Ausbreitungsherde, wie Kanada, die USA oder Australien jedoch genau überdenken.
Hinweise für das Reisegebiet Mallorca
Bereits kurz nach der weltweiten Ausbreitung der Schweinegrippe wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass Mallorca eine Hochburg der Schweinegrippeviren zu sein scheint. Es ist vom Robert Koch-Institut und auch von Gesundheitsämtern bestätigt worden, dass Mallorcaurlauber überdurchschnittlich oft mit diesem Virus in die Heimat zurückkehrten. Gerade bei jüngeren Leuten war die Angst vor der Krankheit anfangs groß, schwand allerdings wenig später während des ausgelassenen Urlaubs.
Achtung: Eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt für Mallorca wurde nie ausgesprochen, dennoch wurde zu Vorsicht und Hygienemaßnahmen geraten. Unter Beachtung einiger Maßnahmen kann der Urlaub trotzdem genossen werden.
Rückerstattung der Reisekosten
Einige große Reiseverantstalter reagierten auf die rasche Ausbreitung der Schweinegrippe und boten den Betroffenen an, die Reise kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Das betraf jedoch vornehmlich Reisen nach Mexiko, von welchen das Deutsche Auswärtige Amt dringend abgeraten hatte.
Juristisch gesehen handelt es sei bei einer Grippeepidemie um “höhere Gewalt”. So bezeichnet werden alle unvorhersehbare Ereignisse, welche die Reise vermutlich wesentlich erschweren, erheblich beeinträchtigen oder zu einem unzumutbaren Sicherheitsrisiko machen können. Grundsätzlich gilt: Die Reiseverantstalter machen es von den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes abhängig, ob “höhere Gewalt” besteht und sie eine Reise kostenlos zur Stornierung oder zur Umbuchung freigeben. Da eine Reisewarnung aber nur für wenige Regionen ausgesprochen wurde, ist eine volle Rückerstattung der Reiskosten unwahrscheinlich. Reisende bleibt daher nur der Gang vor das Gericht, sofern sie auf die Stornierung der Reise bestehen.
Entscheidet sich eine Person, die Reise aufgrund der Schweinegrippe nicht anzutreten, kann er nicht darauf hoffen, dass die Reiserücktrittskosten-Versicherung die Kosten der Reise übernimmt. Solche eine Versicherung tritt in der Regel nur in Kraft, sofern die Reise wegen einer Erkrankung des Reisenden selbst oder ähnlichen Umstände ausfallen muss. Für Reisen, die aus Gründen ausfallen, welche nicht im Versicherungsvertrag beschrieben sind, kommt die Versicherung nicht auf.
Hygiene ist das A & O
Das Meiden größerer Menschenansammlungen war gerade auf Mallorcas Partymeilen von großer Bedeutung. Folgende Maßregeln sollten eingehalten werden;
- Meidung von größeren Menschenansammlungen und übermäßigem Alkoholkonsum
- Bustouren, Inselrundfahrten oder ähnliches bestenfalls umgehen
- regelmäßiges Händewaschen und Durchlüften
- verstärkt Desinfektionsspray benutzen
(Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu medizinischen Inhalten!)







