Gesetzliche Krankenversicherung: Wechsel lückenlos gewährleisten

Gestezliche Krankenversicherung Wechsel
Mit einem Wechsel der Krankenkasse lassen sich bis zu über 100 Euro jährlich sparen

Seit Anfang 2009 wird ein bundesweit einheitlicher und von der Krankenkasse unabhängiger Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben. Dieser beträgt aktuell 15,5 Prozent des Einkommens.

Doch auch nach der Einführung des Einheitsbeitrags kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen. Denn: Die 146 gesetzlichen Krankenkassen bieten teilweise unterschiedliche Zusatzleistungen an, die je nach Kasse nicht immer den persönlichen Ansprüchen aller Patienten gerecht werden. Zudem fordern 8 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, einige schütten eine Prämie aus.

Checkliste für den erfolgreichen, lückenlosen Wechel

1. Fristen prüfen

Gesetzlich Versicherte haben meist zwei Monate Kündigungsfrist, für Wahltarife gelten aber andere Fristen. Zusätzlich gibt in bestimmten Fällen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Erhebung eines Zusatzbeitrags). 

2. Kriterien für eine gute Krankenkasse

  • Welche Zusatzleistungen bietet die Kasse, z.B. Wahltarife mit Beitragserstattung?
  • Für Selbständige: Welche Angebote für Krankengeld gibt es?
  • Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag? Wie hoch ist dieser?
    • Achtung Hartz-IV-Empfänger: Zusatzbeiträge für Arbeitslose regelt jeder Anbieter unterschiedlich.
  • Hat die neue Krankenversicherung eine Filiale vor Ort?
  • Gibt es zusätzliche Leistungen, z.B. für Chroniker oder für besondere Berufsgruppen?

3. Prämienkassen finden

Es gibt neben Zusatzbeitragskassen auch Anbieter, die eine Prämie ausschütten. Dies kann ein Hinweis dafür sein, dass die betreffende Krankenkasse gut gewirtschaftet hat. Liste der Krankenkassen mit Prämie

Hinweis
Eine gesetzliche Versicherung lohnt vor allem in folgenden Fällen
  • Familienmitglieder sollen mitversichert werden
  • Es bestehen (chronische) Vorerkrankungen
  • Selbständige: Das Einkommen ist oft niedrig oder schwankt sehr stark

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4. Alte Krankenkasse kündigen

Bitten Sie bei der Kündigung auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Dabei müssen Sie die übliche Kündigungsfrist beachten. Ein neuer Versicherungsvertrag erhält erst dann Gültigkeit, wenn eine neue Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann.

5. Mitgliedschaft bei neuer Krankenkasse beantragen

Gesetzliche Anbieter sind bei einem Wechsel zur Aufnahme neuer Mitglieder verpflichtet! Niemand darf abgelehnt werden, auch nicht mit Vorerkrankungen. Bei Familienversicherung gilt außerdem: Die neue Mitgliedschaft muss durch den Hauptversicherten beantragt werden.

6. Bestätigung der Mitgliedschaft bei der alten Kasse einreichen

  • Jetzt wird die Kündigung wirksam und der Krankenversicherungswechsel ist abgeschlossen. Leistungen können ab sofort bezogen werden
  • Die alte Krankenkassenkarte behält vorläufig Ihre Gültigkeit, bis sie durch die neue Krankenkasse eine neue Versichertenkarte erhalten.

Fragen und Antworten zum Krankenkassenwechsel

Unter welchen Umständen lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich beispielsweise lohnen, wenn Versicherte von einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag in eine Kasse ohne den Extrabeitrag oder gar mit einer Prämie wechseln. Zudem ist ein Krankenkassenwechsel empfehlenswert, wenn Zusatzleistungen und Bonusprogramme besser auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sind.

Wie finde ich heraus, welche Krankenkasse die Beste für mich ist?

Um die zahlreichen Angebote der Kassen beurteilen zu können, lohnt sich stets ein unabhängiger Krankenkassenvergleich. Dieser kann Interessierten dabei helfen, die individuell beste Krankenkasse zu finden. Auch Testberichte unabhängiger Testagenturen wie beispielsweise “Stiftung Warentest” oder deren Ableger “Finanztest” können bei der Suche hilfreich sein.

Welche Vorteile bietet die gesetzliche Krankenversicherung?

Ein Wechsel der Krankenkasse kann mitunter einige Vorteile mit sich bringen:

  • sichere Grundsicherung auch bei Arbeitslosigkeit oder chronischer Krankheit
  • Krankenkasse darf Versicherte nicht ablehnen
  • Kostenabrechnung mit Leistungserbringern erfolgt durch die Krankenkasse
  • kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen in der Familienversicherung
  • keine Wartezeiten bei Krankenkassenwechsel

Kann ich auch von einer privaten Krankenversicherung in die GKV wechseln?

Nicht ohne Weiteres. Betroffene sollten zunächst prüfen, ob ein Verbleib bei der PKV in einem neuen Tarif unter Umständen nicht kostengünstiger ist. Folgende Voraussetzungen sind jedoch für eine Wechsel von der PKV in die GKV u.a. vom Gesetzgeber vorgesehen:

  • es besteht Versicherungspflicht in der GKV, wenn das Einkommen des Versicherten für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze gesunken ist 
    (2012: 50.850 Euro jährlich/ 4.237,50 Euro monatlich)
  • Selbständige nehmen Angestelltenverhältnis auf, das mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einhergeht
  • Versicherter hat das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten
  • Einhalten entsprechender Kündigungsfristen der PKV-Anbieter

Muss ich meinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren?

Ja. Damit der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wirksam werden kann, muss der Versicherte gegenüber dem Arbeitgeber einen Nachweis über die neue Mitgliedschaft erbringen. Wichtig: Erfolgt die Vorlage der Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet, ist die Kassenwahl unwirksam. In einem solchen Fall wird die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt.

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Fristen

Häufig gelten für die gesetzlichen Waltarife Mindestbindungsfristen. Diese können unter Umständen außer Kraft gesetzt werden, sofern:

  • eine freiwillige Versicherung besteht
  • Anspruch auf eine Familienversicherung besteht
  • der Wechsel innerhalb der gleichen Kassenart erfolgt (Regelung muss in der Satzung der jeweiligen Kasse festgeschrieben sein)