Aktuelle Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

- Wahltarife sind Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht verpflichtend.
Seit Bestehen der Gesundheitsreform 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten, die aber nicht verpflichtend sind. Entscheidet man sich für einen solchen Wahltarif, gibt es einige Dinge zu beachten, denn der Versicherte ist mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre an den Wahltarif gebunden.
Während dieser Zeit besteht dennoch Sonderkündigungsrecht, aber keine Möglichkeit regulär zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Wenn die Krankenkassen einen Wahltarif abschafft, können die Leistungen gestrichen werden.
- Kostenersparnis
- Auszahlung von Prämien
- bessere Leistungen
- eher Anspruch auf Krankengeld
Im Januar 2009 wurde der einheitliche Krankenbeitragssatz eingeführt. Wahltarife sind eine Möglichkeit, den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung effektiv zu senken. Es gibt Wahltarife, die eine Krankenkasse anbieten muss, wobei der Versicherte nicht an eine Frist gebunden ist. Andere Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten können, ziehen wiederum eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren nach sich.
Wahltarif für Hausarzt-Behandlungen
Der sogenannte Hausarzttarif beinhaltet, dass Patienten bei Beschwerden und Krankheiten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen. Abgesehen vom Frauen– und Augenarzt dürfen andere Fachärzte nur durch die Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Dieser kennt so die gesamte Behandlungsgeschichte seines Patienten und kann ihn angemessen beraten. Der finanzielle Vorteil liegt in Prämienzahlungen oder Zahlungsermäßigungen für den Patienten (z.b. Wegfall der Praxisgebühr).
Wahltarife für Disease Management Programme
Ein sogenanntes Disease Management Programme (DMP) ist ein Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme. Dieses Programm soll die Behandlung von chronisch Kranken durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen, qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen deutlich verbessern. Folgende Krankheiten beinhaltet das DMP:
- Diabetes mellitus Typ I + II
- koronare Herzerkrankung
- Asthma
- chronische Lungenerkrankung (COPD)
- Brustkrebs
Tarif für ambulante Versorgung
Bei der ambulanten Versorgung schließen Ärzte direkt Verträge mit Krankenkassen ab und bieten beispielsweise bestimmte Angebote für ein spezifisches Krankheitsbild an. Zur ambulanten Behandlung gehören die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.
Wahltarif für Krankengeld
Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.
Mit einem Krankengeldtarif haben Selbständige und nur kurzzeitig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld. Im Januar 2009 wurde das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige gestrichen. Ab August 2009 wurde diese Regelung wieder aufgehoben und die alten Wahltarife verloren ihre Gültigkeit. Nun gibt es ein Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit, welches 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens ausmacht. Die vorherigen 6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn.
Freiwillige Wahltarife
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern zahlreiche freiwillige Tarife an. Entscheidet man sich für einen Tarif, ist man für mindestens drei Jahre an diesen gebunden. Dazu zählt beispielsweise der Selbstbehalttarif. Gesetzlich Versicherte können den Tarif der Selbstbeteiligung wählen und sich somit verpflichten, einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er eine Prämie von der Krankenkasse.
Wahlleistungen für Kassenpatienten
Nicht zu verwechseln sind die Wahltarife mit den sogenannten Wahlleistungen, die über die herkömmlichen Leistungen der GKV hinausgehen. Wahlleistungen sind besondere Behandlungen, die in den meisten Fällen nur Privatpatienten vorbehalten sind. Will ein gesetzlich Versicherter von gewissen Wahlleistungen Gebrauch machen, so benötigt er entweder eine entsprechende Zusatzversicherung oder muss die Mehrkosten selbst tragen.
| Wahlleistungen | Regelungen |
|---|---|
|
Beispiele |
Wahl zwischen Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung |
|
Abrechnungen |
gesonderte Abrechnung bzw. Selbstzahlung |
|
Zusatzversicherung |
private Zusatzversicherungen ermöglichen zusätzliche Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs |
Kostenerstattungstarif der Krankenkasse
Entscheidet man sich für den Kostenerstattungstarif, werden auch Privatleistungen erstattet, ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung. Der Arzt stellt nach der Behandlung eine Rechnung aus, die der Versicherte dann bei der Krankenkasse einreicht. Diese erstattet die Kosten nur teilweise! Des weiteren kann eine Krankenkasse Wahltarife für alternative Heilmittel, wie zum Beispiel Homöopathie anbieten.






