Integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Integrierte Versorgung ist ein spezielles Versorgungsmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den ambulanten und stationären Bereichen des Gesundheitssystems zu verbessern, um so Behandlungen effizienter gestalten und Kosten sparen zu können.

- Mit der Integrierten Versorgung werden Behandlungen effektiver koordiniert
Versicherte werden über die Integrierte Versorgung in fachübergreifenden, vernetzen Strukturen behandelt. Verschiedene Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Kliniken oder Vorsorgezentren kooperieren miteinander und befinden sich in einem ständigen Wissensaustausch. Die Ursprünge der Integrierten Versorgung gehen auf die Mitte der 1970er Jahre in den USA zurück. Damals entstand die sogenannte Managed-Care-Bewegung, welche eine Ablösung von den starren Strukturen des amerikanischen Gesundheitswesens erwirken wollte. Die Mitglieder der Initiative setzten sich deshalb für eine medizinische Versorgung ein, die eine Verzahnung der verschiedenen Versorgungsbereiche im Gesundheitssystem aufweist. So sollte eine höhere Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualitätsorientierung erreicht werden. Die Managed-Care-Bewegung hatte wesentlichen Einfluss auf die deutschen Entwicklungen hinsichtlich der Integrierten Versorgung.
Integrierte Versorgung in Deutschland
Bevor eine ambulante oder stationäre Einrichtung am Programm der Integrierten Versorgung teilnehmen darf, muss diese einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sonst üblich, wird die Vergütung der Integrierten Versorgung individuell und ohne gesetzliche Vorgaben ausgehandelt. Dementsprechend sind auch unterschiedliche Vergütungsformen möglich. So kann die Krankenkasse beispielsweise eine Einzelleistungsvergütung zahlen. Denkbar sind aber auch Kopfpauschalen, Fallpauschalen oder Komplexpauschalen.
Die Vertragspartner können zudem selbstständig vereinbaren, wer die Verantwortung für das Budget oder für Teilbereiche der Versorgung übernimmt und wie die Mittel auf die Teilbereiche der Integrierten Versorgung verteilt werden. Da eine flächendeckende Versorgungsstruktur aufgebaut werden soll, gelten Versorgungsverträge stets für eine größere Region, beispielsweise für einen Stadt- oder Landkreis. Nur in diesem Raum kann der Patient das integrierte Versorgungsprogramm seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Vertragspartner der Integrierten Versorgung
Folgende Institutionen und Personen können in die Integrierte Versorgung eingebunden werden:
- einzelne Vertragsärzte und -psychotherapeuten
- Träger zugelassener Krankenhäuser
- Träger stationärer und ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Medizinische Versorgungszentren
- Pflegekassen und zugelassene Pflegeeinrichtungen
- Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
- Logopäden
- Sanitätshäuser und Apotheken
- Gemeinschaften der vorgenannten Leistungserbringer und deren Gemeinschaften
- Managementgesellschaften
Teilnahme und Vertrag der Integrierten Versorgung
Die Teilnahme an dem Programm der Integrierten Versorgung steht allen gesetzlich Versicherten offen und ist grundsätzlich freiwillig. Dabei können die Angebote und die Vertragsbedingungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark variieren. Einige Kassen bieten integrierte Versorgungsmodelle ganz unverbindlich an. Dabei muss der Versicherte in der Regel lediglich eine Einverständniserklärung beim zuständigen Hausarzt unterzeichnen, welche er aber jederzeit widerrufen kann. Andere Krankenkassen bieten die Integrierte Versorgung als zusätzliche Leistungen über Wahltarife an, so dass eine besondere Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist gilt.
Interessenten sollten sich zunächst detailliert über die Vertragsangebote der Krankenkasse informieren. Diese Punkte sollten Versicherte dabei erfragen:
- Welche besseren medizinischen Leistungen bzw. welchen besonderen Service bekomme ich?
- Wozu muss ich mich wie lange verpflichten?
- Welche Ärzte, Therapeuten und stationären Einrichtungen kann ich nutzen?
- Welche Ziele und welche Qualitätsstandards enthält das Programm?
- Welchen Therapieplan gibt es?
- Kann ich die Teilnahme am Programm jederzeit widerrufen?
- Muss ich bei vorzeitigem Ausstieg bereits erhaltene Prämien zurückzahlen?
Integrierte Versorgungsmodelle werden für zahlreiche Krankheitsbilder angeboten. Jedoch ist das Programm besonders gut für komplexe Behandlungs- undBetreuungsverläufe geeignet:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Adipositas (Fettleibigkeit)
- Depressionen
- Bandscheibenerkrankungen
- Diabetis Mellitus
- Operationen mit anschließendem Krankenhausaufenthalt
- Schwangerschaft und Versorgung des Neugeborenen
- Chronische Schmerzen
- Komplexe Kinderkrankheiten (z.B. Asthma, ADHS, Operative Eingriffe)
Vorteile und Nachteile der Integrierten Versorgung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Optimale Abstimmung der Behandlungsschritte/Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen | Integrierte Versorgungsmodelle werden nicht von jeder Krankenkasse angeboten |
| Kürzere Behandlungszeiten | Es müssen mehrere Vertragspartner in der nahen Umgebung vorhanden sein |
| Zahlung von Prämien/Befreiung von Zuzahlungen/Gewährung von Sonderleistungen (vertragsabhängig) | Unter Umständen besteht eine Mindestvertragsdauer, in der Behandlungen von Nicht-Vertragsärzten nicht möglich sind |
| Schnelle Terminvergabe/Einsatz von modernsten Behandlungsmethoden | Ärzte, bei denen eine langjährige Betreuung erfolgte, müssen evt. aufgegeben werden, sofern diese nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen |
Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
Um die medizinische und pflegerische Gesamtsituation von älteren, gebrechlichen und pflegebedürftigen Patienten zu verbessern, ist auch die deutsche Pflegeversicherung teilweise in die Integrierte Versorgung eingebunden. So soll die Koordination zwischen stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und weiteren Behandlungsinstanzen gesteigert werden.






