Häufige Fragen (FAQ) zu den gesetzlichen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick

1. Warum gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen allgemeinen Beitragsatz?

Zum 1. Januar 2009 wurden die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geändert. Seitdem erhalten die Krankenkassen die Beiträge ihrer Versicherten nicht mehr direkt, sondern aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen. In diesen zahlen alle Versicherten im gesetzlichen Krankenversicherungssystem gleichermaßen, mit derzeit 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens, ein. Die Zuweisung an die Kasse erfolgt dann pauschal pro Versicherten inklusive Risikozuschläge.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gesundheitsfonds setzt sich zusammen aus:

  • Beitragszahlungen aller Versicherten
  • Steuerzuschüssen des Bundes

Die Krankenkassen erhalten dann Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

  • pauschal pro Versicherten
  • abhängig von der Altersstruktur und den Krankheitsbildern ihrer Versicherten

Erwirtschaften die Krankenkassen mit den zugewiesenen Mitteln einen Überschuss, müssen sie Prämien an ihre Versicherten ausschütten. Werden ihre Ausgaben nicht aus dem Gesundheitsfonds gedeckt, zahlen die Versicherten einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse.

Weitere Infos zu Kosten in der GKV und einen Krankenkassenrechner finden Sie hier.

2. Stimmt es, dass Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen?

Ja. Die gesetzlichen Kassen bekommen ihre finanziellen Mittel je nach Anzahl und Kranken- bzw. Altersstruktur ihrer Versicherten aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen. Kassen, die mit diesen Mitteln nicht auskommen, müssen ihren Mehrbedarf über zusätzliche Beiträge ausgleichen. Seit 2011 sind diese Zusatzbeiträge ohne Obergrenze. Für einkommensschwache Versicherte gilt jedoch ein Sozialausgleich.

3. Darf ich meine Versicherung kündigen, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?

Ja, die Kasse muss Sie sogar auf dieses Sonderkündigungsrecht explizit hinweisen. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss allerdings einiges beachten. Sie müssen spätestens bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages die Kündigung einreichen und bereits die Zusage einer neuen Versicherung vorweisen können.

4. Können die gesetzlichen Kassen auch Prämien an die Versicherten ausschütten?

Grundsätzlich ja, unter folgenden Bedingungen:

  • Kasse erwirtschaftet Plus aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds
  • Erfüllung der Pflicht zur Auffüllung der gesetzlichen Rücklagen

5. Woran sollte ich mich bei der Wahl der Krankenkasse orientieren; schließlich haben alle den gleichen Beitragssatz?

Mit der Vereinheitlichung des Beitragssatzes unterscheiden sich die Kassen hauptsächlich im Umfang des Zusatzangebots. Dieses kann stark variieren, sodass der Krankenkassenmarkt mit einer Vielzahl von möglichen Zusatztarifen für den Verbraucher oft schwer überschaubar ist. Es kommt bei der Wahl der Krankenkasse vor allem auf die individuelle Lebenssituation an, weshalb Information und Beratung unabdingbar geworden sind.

6. Ist es richtig, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss?

Ja, seit 1. Januar 2009 muss jede Person krankenversichert sein. Dabei ist es egal, ob man eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung hat. Wer keine Versicherung hat, wird der Gesellschaft zugeordnet, bei der er zuletzt versichert war. Private Versicherungsgesellschaften dürfen deshalb niemanden mehr abweisen.

7. Wie lange kann ich als Student Mitglied in der studentischen Krankenversicherung sein?

In der Regel endet die studentische Krankenversicherung mit der Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem 14. Fachsemester. Allerdings ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn „studienverlängernde“ Umstände nachgewiesen werden können. Das kann der Wehrdienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder auch Elternzeit sein. Die studentische Versicherung verlängert sich dann um den entsprechenden Zeitraum.

8. Kann ich mich von der Zahlung der Praxisgebühr befreien lassen?

Die Praxisgebühr ist eine Form der Zuzahlung und ist grundsätzlich von jedem Versicherten zu leisten. Allerdings sind Zuzahlungen auf maximal zwei Prozent (ein Prozent für chronisch Kranke) des Bruttoeinkommens begrenzt. Wird diese Grenze überschritten, ist eine Befreiung möglich.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell befreit. Ausnahmen gelten zudem in der Schwangerschaft, bei Schutzimpfungen oder beim Zahnarzt, wenn danach keine Behandlung nötig ist.

9. Wann ist es sinnvoll eine private Zusatzversicherung abzuschließen?

Auch für gesetzlich Versicherte kann es sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Das gilt vor allem dann, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr als ausreichend eingeschätzt wird. Vor allem die Zahnersatzversicherung oder die Krankenhauszusatzversicherung machen auch für gesetzlich Versicherte Sinn.

10. Seit der Gesundheitsreform liest man häufig, dass sich gesetzliche Kassen nur noch durch die angebotenen Leistungen unterscheiden. Anderswo liest man, dass der gesetzliche Leistungskatalog einheitlich ist. Was stimmt denn nun?

Beides ist richtig. Der Leistungskatalog der Pflichtleistungen ist gesetzlich verankert und daher für alle Krankenkassen verbindlich. Hier besteht etwa 90-prozentige Übereinstimmung zwischen den Kassen.

Seit mit der Gesundheitsreform der Beitrag vereinheitlicht wurde, können die Krankenkassen allerdings nur noch über zusätzliche Leistungen konkurrenzfähig sein. Das Angebot dieser Zusatzleistungen kann sich stark unterscheiden, weshalb viele Wahltarife angeboten werden.

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