Elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst Versichertenkarte ab

Elektronische Geunsdheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst die alte Versichertenkarte nach und nach ab

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte die Versichertenkarte in Deutschland kontinuierlich ersetzen. Durch politische Auseinandersetzungen verschob sich die Einführung jedoch stetig. Trotz der Kritik wurde die Ausgabe der umstrittenen Karte am 1. Oktober 2009 in der Region Nordrhein begonnen. Ab Oktober 2011 folgte schließlich die schrittweise flächendeckende Einführung.

Datenspeicherung und eGK-Foto

Nach und nach werden alle rund 69,8 Millionen gesetzlich Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet, um mit ihr die Krankenkassenleistungen in der Praxis in Anspruch nehmen zu können. Die eGK umfasst folgende Merkmale:

  • Schlüssel zu den Patienteninformationen rund um die jeweiligen Behandlungen eines Versicherten, nicht Speicher selbst
  • Foto des Versicherten auf der Karte
  • Möglichkeit der Einrichtung einer persönlichen PIN

Vorteile und Nachteile der Gesundheitskarte

Die Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte ist bereits seit vielen Jahren Anlass und Ausgangspunkt für zahlreiche gesundheitspolitische Debatten. Folgende Argumente werden dabei meist gegenübergestellt:

Argumente für die eGKKritik an der eGK
  • Verbesserung der medizinischen Versorgung

  • Speicherung von Notfalldaten

  • Dokumentation von Arzneimitteln

  • Rückgang des Kartenmissbrauchs

  • schnellere und kostengünstigere Verfügbarkeit der medizinischen Daten

  • kaum Veränderung zur vorherigen Versichertenkarte

  • datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken in Bezug auf die ärztliche Schweigepflicht

  • potentielle Weitergabe von Patienteninformationen an die Pharmaindustrie

  • keine Überprüfung der Fotos

  • Kosten für zusätzliche Software und Geräte sowie eine Mehrarbeit durch das Pflegen der Patientendaten

Die neue Gesundheitskarte enthält neben einem Foto zunächst die gleichen Verwaltungsdaten und den gleichen Funktionsumfang wie die bisherige Versichertenkarte. Allerdings sind bereits weitere Aufbaustufen der Karte in Planung:

  • Aufnahme von Notfalldaten
  • Hinweise auf Patientenverfügungen und Organspendeerklärungen (auf Wunsch des Patienten)
  • elektronischer Arztbrief zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Leistungserbringern

Die alte Versichertenkarte - ein Auslaufmodell

Die Versichertenkarte, auch Krankenversicherungskarte genannt, wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Konkret bezeichnet sie eine Speicherkarte mit eingebautem Chip. Die Karte dient einerseits als Nachweis zur Berechtigung der Inanspruchnahme der Kassenleistungen, andererseits stellt sie die Grundlage zur Abrechnung der Leistungen dar. Bei gesetzlich versicherten Patienten besteht jedoch nicht die Möglichkeit jeden beliebigen Arzt aufzusuchen und mit der Versichertenkarte behandelt zu werden, wie dies bei Privatversicherten der Fall ist.

Abrechnung GKVAbrechnung PKV

Versicherungskarte stets notwendig

Keine Versicherungskarte notwendig

Arztpraxis rechnet direkt mit Krankenkasse ab

Patient zahlt zunächst die Rechnung

Sämtliche relevante Nummern und Daten sind auf der Chipkarte gespeichert

Private Krankenversicherung erstattet im Normalfall komplette Kosten

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