Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland

- Auch im Ausland gibt es Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden
Nach dem Territorialprinzip zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur im Inland. Im Ausland werden nur Teilleistungen übernommen. Allerdings existieren auch einige Ausnahmen.
Für die Inanspruchnahme dieser Auslands-Leistungen ist die European Health Insurance Card (EHIC) jedoch Voraussetzung. Diese löste zum 1. Juli 2004 den bis dahin weit verbreiteten Auslandskrankenschein ab und befindet sich meist auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte oder wird separat zugesandt. Es ist jedoch zu beachten, dass die EHIC nicht überall auf der Welt gilt.
Gültigkeit der European Health Insurance Card (EHIC)
- in Mitgliedsländern der Europäischen Union
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Die Karte wird nur einmal bei der Krankenkasse beantragt. Mit ihr kann man sich problemlos von Ärzten im Ausland behandeln lassen und den bürokratischen Aufwand meiden. Sobald die EHIC abgelaufen ist, wird automatisch eine neue zugesandt. Bei Verlust der Karte oder kurzfristigem Kassenwechsel erhält man eine provisorische Ersatzbescheinigung. Auslandskrankenscheine existieren weiterhin für Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen; ist das nicht der Fall, benötigt man eine private Auslandskrankenversicherung.
Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet.
Um die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland abzudecken, ist eine Krankenzusatzversicherung notwendig. Tarife für Zusatzversicherungen vergleichen
Leistungsübernahme der GKV
- Medizinische Behandlungen können nicht erst in Deutschland unternommen werden.
- Begibt sich der Versicherte auf eine private Auslandsreise und benötigt dort unverzüglich eine Behandlung, werden die Kosten unter bestimmten Vorraussetzungen übernommen.
- In der Europäischen Union besteht ein Sonderabkommen, das eine Leistungsinanspruchnahme ermöglicht.
- Besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Ausland, werden die Kosten in dem Umfang übernommen, wie sie auch bei einer Behandlung in der Bundesrepublik entstanden wären (ambulante und die stationäre Behandlung sowie die Kosten für Medikamente und Heilmittel).
- Hat der Versicherungsnehmer eine Beschäftigung im Ausland, erhalten er und seine begleitenden oder besuchenden Familienangehörigen die Leistungen, die das Sozialgesetzbuch vorsieht, vom Arbeitgeber.
Maximale Kostenerstattung
In Deutschland werden die Kosten der Behandlung maximal in der Höhe der deutschen Vertragssätze zurückerstattet. Überschreitet die Rechnung 1.000 Euro, so gelten bei der Rückerstattung die Vertragssätze des ausländischen Aufenthaltslandes. Lässt sich der Versicherte aber beispielsweise in einer privaten Einrichtung behandeln, gilt die EHIC nicht und die Kosten sind selbst zu tragen.
Weitere Leistungen im Ausland
Da die Leistungen von Land zu Land variieren, sollten sich gesetzlich Versicherte vor Reiseantritt unbedingt über die Gesetze und Regelungen im jeweiligen Reiseziel informieren. Um den Kosten für einen Rücktransport oder der medizinischen Behandlung entgegen zu wirken, empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese kann entweder ganzjährig oder nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes vertraglich vereinbart werden. Die Auslandskrankenversicherung bietet insgesamt einen günstigen Schutz, der über die gesetzlichen Leistungen hinaus reicht.







