Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung

- Über die gesetzliche Krankenversicherung werden medizinische Leistungen abgesichert
Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf dieselben Versicherungsleistungen. Doch seit der Gesundheitsreform 2009 bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell zu gestalten.
Dafür bieten die Krankenkassen Wahltarife an, womit zusätzliche Leistungen separat mit der Kasse vereinbart werden. Dazu zählen z.B. Hausarzttarife, Tarife zur Integrierten Versorgung und mit Beitragsrückerstattungen. Lesen Sie, worauf beim Abschluss eines Tarifes zu achten ist und welche Möglichkeiten die Krankenkassen bieten.
- Der gesetzliche Krankenkassenvergleich - Beiträge und Kosten

Trotz des einheitlichen Beitrages kann man durch einen Wechsel der Krankenkasse Geld einsparen. Wahltarife, Prämienmodelle und Beitragsrückzahlungen werden von allen Kassen unterschiedlich gestaltet.
Nachrichten zur Gesetzlichen Krankenversicherung
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Kooperation von KKH-Allianz und Allianz ist gescheitert

Zusammenarbeit zwischen GKV und PKV
Dienstag - 31.01.2012Mit großen Hoffnungen und Erwartungen wurde die Kooperation zwischen der KKH-Allianz und der Allianz Private Krankenversicherung begonnen. Nach nur drei Jahren steht die Zusammenarbeit vor dem Aus.
- Fr, 27.01.2012
Parteienstreit um Kopfpauschale und Bürgerversicherung
- Do, 26.01.2012
IGel-Monitor macht Leistungen für Patienten transparent
- Di, 17.01.2012
Regierung will die Rechte der Patienten stärken
Wichtige Begriffe zum System
- Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Niemand darf ohne einen Versicherungsschutz leben. Dabei ist unerheblich ob man dem privaten oder gesetzlichen Versicherungssystem zugeordnet ist.
- Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur Krankenversicherung. Diese wird jährlich durch den Schätzerkreis angepasst und ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze.
- Leistungen und Zusatzleistungen der Krankenkassen

Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich geregelt und daher weitgehend identisch. Allerdings gibt es einige Zusatzleistungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können, wie z.B. Prämienmodelle.
- Aktuelle Krankenkassenliste - Alle GKV-Anbieter

Die aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gibt einen Überblick über die Anbieter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch häufige Fusionen schwankt die Anzahl der Krankenkassen stark.
- Krankenkassenwechsel - Vorteile durch einen GKV-Wechsel

Seit der Gesundheitsreform gibt es wichtige Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Ein neuer Anbieter kann lohnen und im Einzelfall bis zu mehreren hundert Euro im Jahr sparen.
- Gesetzliche Familienversicherung
Die Familienversicherung versichert den Nachwuchs bis zu einer bestimmten Altersgrenze kostenfrei mit.
- Häufige Fragen zur GKV
Wir beantworten häufige Fragen zum Gesundheitsmarkt und zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Weitere Themen zur GKV
Solidarsystem in Deutschland 2012
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, in dem alle gesetzlich Versicherten unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand die gleichen Beitragssätze zahlen und dementsprechend auch die gleichen Leistungen erhalten. In Bezug auf den Beitragssatz gelten folgende Regelungen:
- Berechnung in Abhängigkeit vom Einkommen
- für jede Krankenkasse einheitlich von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt
- Ausnahme: Kinder und Ehepartner in der gesetzlichen Familienversicherung sind u.U. kostenlos über einen Elternteil oder Ehepartner mitversichert und zahlen daher keine Beiträge
Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen:
- Arbeitsentgelt
- die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Versorgungsbezüge
- das Arbeitseinkommen
- Anzahl der Versicherten: 69,8 Millionen
- Anzahl der beitragspflichtigen Mitglieder: 51,3 Millionen
- Anzahl der Krankenkassen: 146
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens
- davon vom Arbeitnehmer getragen: 8,2 Prozent
- davon vom Arbeitgeber getragen: 7,3 Prozent
- Anzahl der Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag: 8
- Festgelegter durschnittlicher Zusatzbeitrag: 0 Euro
Finanzierungsgrundlage der GKV
Seit 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den staatlichen Gesundheitsfonds und den Risikostrukturausgleich durch das Bundesversicherungsamt überwacht und geregelt. Die Beiträge der Versicherten werden zwar an die jeweilige Krankenkasse abgeführt, werden dann jedoch weitergeleitet und gelangen in den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt betreut wird. Im Anschluss erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus diesem Fonds, mit denen sie ihre Gesundheitsleistungen und Verwaltungskosten decken können.
Krankenkassen, die mit diesen Zuweisungen dennoch nicht auskommen und alle finanziellen Reserven ausgeschöpft haben, können einen Zusatzbeitrag erheben. Die betroffenen Versicherten haben jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln.
Träger der GKV
Gegenwärtig existieren 146 Krankenkassen (aktuelle Liste), die unter dem Sammelbegriff gesetzliche Krankenversicherung zusammengefasst werden.
Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind:
- Allgemeine Ortskrankenkassen
- Innungskrankenkassen
- Betriebskrankenkassen
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- Seekrankenkassen
- Bundesknappschaft
- Ersatzkrankenkassen
Begriffe
Der Begriff "Krankenkassen" wird für nahezu jede Art von Krankenversicherung verwendet. Will man die Bezeichnung jedoch exakt verwenden, benutzt man sie nur, wenn man von einem oder mehreren gesetzlichen Anbietern spricht.
Ist dagegen die Rege von dem gesamten gesetzlichen System, wäre "Krankenversicherung" der korrekte Begriff.
Pflichtversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Damit gibt es eine verpflichtende Mitgliedschaft im GKV-System für:
- Arbeitnehmer (EK unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- Studenten
- Menschen mit Behinderung
- Praktikanten und Auszubildende des zweiten Bildungsweges
- Arbeitslose
- Künstler und Publizisten
Jeder Versicherungsnehmer hat in der Regel die Möglichkeit, frei zu entscheiden, bei welcher Krankenkasse er sich versichern lassen möchte. Andere Personengruppen, wie z.B. erstmalig Beschäftigte, können der GKV auf Antrag freiwillig beitreten.








