Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
Über die gesetzliche Krankenversicherung werden medizinische Leistungen abgesichert

Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf dieselben Versicherungsleistungen. Doch seit der Gesundheitsreform 2009 bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell zu gestalten.

Dafür bieten die Krankenkassen Wahltarife an, womit zusätzliche Leistungen separat mit der Kasse vereinbart werden. Dazu zählen z.B. Hausarzttarife, Tarife zur Integrierten Versorgung und mit Beitragsrückerstattungen. Lesen Sie, worauf beim Abschluss eines Tarifes zu achten ist und welche Möglichkeiten die Krankenkassen bieten.

Nachrichten zur Gesetzlichen Krankenversicherung

 

Wichtige Begriffe zum System

Weitere Themen zur GKV

Solidarsystem in Deutschland 2012

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, in dem alle gesetzlich Versicherten unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand die gleichen Beitragssätze zahlen und dementsprechend auch die gleichen Leistungen erhalten. In Bezug auf den Beitragssatz gelten folgende Regelungen:

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen:

  • Arbeitsentgelt
  • die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsbezüge
  • das Arbeitseinkommen
Aktuelle Zahlen zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Anzahl der Versicherten: 69,8 Millionen
  • Anzahl der beitragspflichtigen Mitglieder: 51,3 Millionen
  • Anzahl der Krankenkassen: 146
  • allgemeiner Beitragssatz: 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens
    • davon vom Arbeitnehmer getragen: 8,2 Prozent
    • davon vom Arbeitgeber getragen: 7,3 Prozent

Finanzierungsgrundlage der GKV

Seit 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den staatlichen Gesundheitsfonds und den Risikostrukturausgleich durch das Bundesversicherungsamt überwacht und geregelt. Die Beiträge der Versicherten werden zwar an die jeweilige Krankenkasse abgeführt, werden dann jedoch weitergeleitet und gelangen in den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt betreut wird. Im Anschluss erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus diesem Fonds, mit denen sie ihre Gesundheitsleistungen und Verwaltungskosten decken können.

Krankenkassen, die mit diesen Zuweisungen dennoch nicht auskommen und alle finanziellen Reserven ausgeschöpft haben, können einen Zusatzbeitrag erheben. Die betroffenen Versicherten haben jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln.

Private Krankenversicherung Vergleich - jetzt kostenlos berechnen

Träger der GKV

Gegenwärtig existieren 146 Krankenkassen (aktuelle Liste), die unter dem Sammelbegriff gesetzliche Krankenversicherung zusammengefasst werden.

Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Innungskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Seekrankenkassen
  • Bundesknappschaft
  • Ersatzkrankenkassen 

Begriffe

Der Begriff "Krankenkassen" wird für nahezu jede Art von Krankenversicherung verwendet. Will man die Bezeichnung jedoch exakt verwenden, benutzt man sie nur, wenn man von einem oder mehreren gesetzlichen Anbietern spricht.

Ist dagegen die Rege von dem gesamten gesetzlichen System, wäre "Krankenversicherung" der korrekte Begriff.

Pflichtversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Damit gibt es eine verpflichtende Mitgliedschaft im GKV-System für:

  • Arbeitnehmer (EK unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
  • Studenten
  • Menschen mit Behinderung
  • Praktikanten und Auszubildende des zweiten Bildungsweges
  • Arbeitslose
  • Künstler und Publizisten

Jeder Versicherungsnehmer hat in der Regel die Möglichkeit, frei zu entscheiden, bei welcher Krankenkasse er sich versichern lassen möchte. Andere Personengruppen, wie z.B. erstmalig Beschäftigte, können der GKV auf Antrag freiwillig beitreten.