Lebensmittelkennzeichnung beachten - Bewusst einkaufen
Angaben auf den Verpackungen sollen helfen, die Kaufentscheidung des Verbrauchers zu unterstützen aber auch bei Problemen den Herstellungsprozess nachvollziehen zu können.
Das Angebot der Lebensmittel ist heute enorm groß und kann bereits einen Experten überfordern, wenn es heißt das richtige Produkt zu finden. Um die Entscheidung des Käufers zu erleichtern, werden EU weit, einheitliche Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Diese sollen auf den ersten Blick, dem Verbraucher Qualitätsmerkmale, Inhaltsstoffe aber auch Eigenschaften eines Produktes kenntlich machen.
Angaben auf den Lebensmitteln
Die Kennzeichnungsvorschriften gelten EU weit und sind einheitlich. Dabei wird zwischen allgemeingültigen sowie produktbezogenen Kennzeichnungsvorschriften unterschieden. Erstere sind Pflicht und müssen auf allen Lebensmittelverpackungen zu finden sein. Produktbezogene Kennzeichnungsvorschriften gelten nur für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Eier, Mineralwasser, Eis, Milchprodukte oder Diätprodukte. Darüber hinaus können freiwillige Angaben gemacht werden, welche ebenfalls die Kaufentscheidung eines Verbrauchers beeinflussen können.
Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften
Diese Angaben müssen auf allen Lebensmitteln bzw. deren Verpackungen zu finden sein:
Verkehrsbezeichnung
Diese dient der Identifizierung des Produktes. Sie muss dem Verbraucher auf dem ersten Blick klar machen, um was es sich bei diesem Produkt handelt.
Herstellerangaben
Herstellerangaben sind wichtig, um z.B. Reklamationen tätigen zu können, falls es Beanstandungen zu einem Produkt gibt. Hierzu müssen Angaben über die Firma auf der Verpackung zu finden sein, d.h. Name und Adresse.
Preisangaben und Füllmengen
Nicht jede Verpackung macht es auf den ersten Blick ersichtlich, wie viel von dem gewählten Lebensmittel tatsächlich enthalten ist. So sind Angaben zum Inhalt, dem Volumen, des Abtropfgewichtes sowie der Stückzahl bei der Kaufentscheidung sehr hilfreich.
Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum
Dies sind Daten, bis zu welchen die Qualität eines Lebensmittels sicher gestellt werden kann, sofern sich an die Lagervorschriften für das jeweilige Produkt gehalten wird. Leicht verderbliche Lebensmittel, wie zum Beispiel Hackfleisch, besitzen ein Verbrauchsdatum. D.h. bis zum angegebenen Datum muss das jeweilige Produkt verzehrt werden, denn danach kann nicht mehr sicher gestellt werden, ob es vielleicht bereits verdorben ist und die Gesundheit damit aufs Spiel gesetzt wird.
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, kann das Lebensmittel auch noch eine Woche danach verzehrt werden, wenn es entsprechend gelagert wurde. Lediglich der Hersteller schließt hier eine Qualitätssicherung spätestens aus.
Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis soll alle Zutaten aufzeigen, welche bei der Herstellung des Produktes verwendet wurden. Dies geschieht durch ihre Auflistung in absteigender Reihenfolge. Dies bedeutet, dass Zutaten, welche in großen Mengen enthalten sind, auch entsprechend an erster Stelle gelistet werden.
Zutaten mit allergenem Potential
Falls in den Endprodukten Spuren von Lebensmitteln enthalten sein können, welches ein hohes allergenes Potential besitzen, müssen auch hierzu Angaben gemacht werden. Dies betrifft vor allem glutenhaltiges Getreide, Fisch, Weich- und Krebstiere, Eier, Nüsse, Soja, Milch, Sellerie, Senfsamen oder auch Lupine.
Los bzw. Chargennummer
Diese Nummer umfasst sämtliche Lebensmittel, welche unter gleichen Bedingungen hergestellt wurden. Dies kann zum Beispiel bei Reklamationen sehr hilfreich sein.
(Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu medizinischen Inhalten!)







