Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung bei Krankheit

- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist überaus sinnvoll und sichert das Arbeitseinkommen
Finanzexperten sehen die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen im Bereich der Vorsorge. Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Über zehn Prozent trifft es vor dem 40. Lebensjahr.
Der Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Gefahren einer Berufsunfähigkeit. Da die gesetzlichen und betrieblichen Leistungen meist unzureichend sind, wird der private Schutz immer wichtiger. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht auch dann weiter, wenn der Arbeitsplatz verlorengeht oder sich der Beruf des Versicherten ändert.
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BU-Vergleich bei Stiftung Warentest:
„Der private Schutz ist wichtig, denn weder auf die betriebliche noch auf die gesetzliche Seite ist Verlass.” (Finanztest 07/11)
Berufsunfähigkeitsversicherung im Test bei Focus Money: „Wer ernsthaft erkrankt, dem droht ohne private Invaliditätspolice der soziale Abstieg.” (focus.de)
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Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Höhe der Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich in der Regel nach folgenden Parametern:
- Beruf
- Alter und Gesundheitszustand
- Versicherungsdauer
- Umfang der Berufsunfähigkeitsrente
Das daraus ermittelte Risiko, tatsächlich im Laufe der Erwerbszeit berufsunfähig zu werden, ist letztendlich für die Höhe der Prämien maßgebend. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten Versicherte ohne weitere Beitragszahlungen eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe gezahlt - in der Regel bei einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.
Wie hoch die Leistungen tatsächlich sein müssen, orientiert sich wiederum am jeweiligen Einkommen des Versicherten. Wer in seinem Beruf viel verdient, sollte die Leistungen entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist, dass im Falle der Berufsunfähigkeit der Lebensstandard gehalten werden kann. Mindestens sollte eine BU-Rente aber Lebenshaltungskosten wie Miete, Versicherungen und Ausgaben für Lebensmittel decken.
Garantierter Schutz bei Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitswesen. Sie beschreibt und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung einer Person in der Berufsausübung auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Invalidität. Die BU-Versicherung greift spätestens dann, wenn die bestehende Krankenversicherung nicht mehr zahlt. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich bestätigt werden.
Durch die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit mit versichert. Man spricht dabei aber im Allgemeinen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:
| Berufsunfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit |
|---|---|
|
Dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung, Invalidität oder Kräfteverfall |
Durch körperliche oder geistige Leiden bedingte Unfähigkeit durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen (Erwerbsminderung) |
|
Berufsunfähige können zwar ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch weiterhin einer anderen Arbeit nachgehen |
Als voll erwerbsunfähig gilt, wer dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung steht |
Der richtige Versicherungsschutz in Abhängigkeit zur Berufsgruppe
Angestellte können unter bestimmten Bedingungen auch über die gesetzliche Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Möglich ist dies seit dem 1. Januar 2001 für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese Regelung gilt nach § 240 SGB VI aber nur als Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und wird auch nur als solche abgesichert. Aufgrund strenger Voraussetzungen erhalten heute aber wesentlich weniger Menschen eine Invaliditätsrente als noch vor der Reform 2001. Freiberufler können Ansprüche über die berufständischen Versorgungswerke erwerben.
Auch die betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten sind meist ohne oder mit nur wenigen Fragen zur Gesundheit erhältlich. In den Genuss eines solchen Invaliditätsschutz kommen allerdings meist nur Beschäftigte in der Chemieindustrie, im Baugewerbe oder in Verlagen. Private Versicherungsunternehmen unterteilen ihre Versicherten demgegenüber in bestimmte Risikogruppen:
Einteilung in Risikogruppen
1. geringes Risiko - z.B. Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen, Diplomkaufleute
2. normales Risiko - z.B. Reise- und Bürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker, Verkäufer
3. erhöhtes Risiko - z.B. Krankenpfleger, Industriemechaniker, Gastwirte, Kfz-Mechaniker
4. hohes Risiko - z.B. Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Schornsteinfeger
Quelle: Finanztest Juli/2011
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Im Prinzip ist die BU für jeden Erwerbstätigen sinnvoll. So ist sie beispielsweise empfehlenswert für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige, für Beamte, Schüler, Studenten und Auszubildende. Aber auch Hausfrauen und -männer können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Gerade für junge Menschen ohne Vorerkrankungen erscheint der Abschluss einer BU als besonders lohnenswert.
Ab wann werden Leistungen aus der BU Versicherung gezahlt?
In diesem Fall existieren meist unterschiedliche Handlungsweisen der Versicherer. So leisten manche Gesellschaften ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde, andere ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gerade bei verspäteten Meldungen kann dies von Vorteil sein. Manche Anbieter arbeiten auch mit leistungsfreien Karenzzeiten.
Wer hat die Aufgabe, die Berufsunfähigkeit festzustellen?
In aller Regel werden eine Berufsunfähigkeit und der Grad der Arbeitseinschränkung durch den Hausarzt festgestellt. Nur wenn die Versicherung die ärztliche Entscheidung in Frage stellt, muss sich der Betroffene erneut von einem Ärztegremium untersuchen lassen. Das Gremium besteht in der Regel aus einem Arzt der Versicherung, dem Hausarzt und einem unabhängigen Gutachter.
Welchen Einfluss hat mein Gesundheitszustand auf den Vertrag?
Mögliche Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers beeinflussen die Höhe der Beiträge für den Versicherten. Diese werden in den meisten Fällen durch eine Gesundheitsprüfung abgefragt. Verträge ohne vorherige Gesundheitsfragen sind eher eine Seltenheit und nur bei bestimmten Berufsgruppen prinzipiell möglich. Werden Vorerkrankungen oder chronische Leiden festgestellt, reagieren Versicherer mit Risikozuschlägen und der Versicherte muss dementsprechend höhere Prämien leisten.
Was passiert, wenn ich schon einmal abgelehnt wurde?
In diesem Fall werden Sie als "schlechtes Risiko" gespeichert und haben es wesentlich schwerer eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Daher sollten gerade Personen mit Vorerkrankungen sich gleich mehrere Angebote für passende Tarife einholen, um so die Chance zu vergrößern, einen guten Versicherungsvertrag abschließen zu können.
Wie lange sollte ich die Laufzeit dieser Versicherung ansetzen?
Empfehlenswert ist eine Laufzeit möglichst bis zum 67. Lebensjahr. Schließlich erhalten Erwerbstätige, die ab 1964 geboren sind, auch erst mit diesem Eintrittsalter ihre gesetzliche Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Inwieweit die Versicherer dies beherzigen, hängt wiederum von der Berufsgruppe ab.
Was bedeutet die sogenannte "Nachversicherungsgarantie"?
Mit dieser Garantie verpflichtet sich Ihr Anbieter die anfängliche BU-Rente bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Unter Umständen hält sich der Versicherer aber bestimmte Höchstgrenzen in Bezug auf Alter und Rentenhöhe vor.
Was muss ich im Falle eines Berufswechsels beachten?
Die Versicherung versichert in der Regel den vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf. Zum Teil verlangen Versicherungen, über einen Berufswechsel informiert zu werden, insbesondere wenn es sich um eine berufliche Tätigkeit mit erhöhtem Risiko handelt. Damit könnte nämlich ein höherer Beitrag erforderlich sein.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "abstrakte Verweisung"?
Der Begriff der "abstrakten Verweisung" ist eine mögliche Klausel im Versicherungsvertrag. In diesem Fall verweisen Versicherer auf eine gleichwertige Erwerbstätigkeit, die der Versicherte theoretisch trotz Krankheit ausüben könnte und zahlen dementsprechend keine BU-Rente. Bei den meisten Gesellschaften ist die abstrakte Verweisung allerdings kein Thema mehr.
Was geschieht, wenn bis zum Ende der Laufzeit keine BU eintritt?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine Risikoversicherung, bei der nach Ende der Laufzeit kein Guthaben anfällt. Manche Versicherungsgesellschaften sparen jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit anfallende Überschüsse an und bringen diese bei Vertragsende zur Auszahlung. Sie ist in aller Regel allerdings recht niedrig und ohne Anspruch auf Garantie.
Mögliche Policen
Es gibt mehrere Varianten, das Risiko einer plötzlichen Berufsunfähigkeit zu versichern. Sehr häufig entscheiden sich Versicherte für Kombi-Policen wie beispielsweise Risikolebensversicherungen mit integriertem BU-Schutz.
Preiswerter sind dagegen meist Policen, die allein das Risiko der Berufsunfähigkeit direkt finanziell absichern. Solche Versicherungen sind vor allem für Personen geeignet, die keine Familie zu versorgen haben oder deren Angehörige schon auf andere Weise gegen einen möglichen Todesfall abgesichert sind.
Weitere auf dem Markt erhältliche Arten der Absicherung von Erwerbslosigkeit:
- BU-Zusatzversicherungen zu einer Riester- oder Rürup-Rente oder zu Renten- bzw. Lebensversicherungen
- BU-Versicherungen mit Fondsanlage
- BU-Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung
- BU-Versicherungen mit Beitragsberechnungen
Nicht versichert
Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sind nicht versichert. Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg nimmt, hat ebenfalls keinen Anspruch auf BU-Leistungen. Dies gilt auch für Unfälle auf Betriebswettkämpfen. Hierfür ist eine Unfallversicherung notwendig.
SGB VII
Geregelt werden Arbeitsunfälle unter § 8 Abs. 1SGB VII. Nach der gesetzlichen Regelung zählen zu einem Arbeitsunfall alle Unfälle, die direkt mit dem Ausüben des Berufs im Zusammenhang stehen. Auch Unfälle bei Betriebsveranstaltungen sind versichert.
Ursachen
Häufigste Gründe für eine Berufsunfähigkeit:
1. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (24,35 %)
2. Nervenerkrankungen (23,45 %)
3. Krebs und bösartige Geschwulste (14 %)
4. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems (10 %)
5. Unfälle (10 %)
6. Sonstiges (18,2 %)
Quelle: MORGEN & MORGEN GmbH, Februar 2010
Risiko
Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden:
| Alter | Männer | Frauen |
|---|---|---|
|
20-Jährige |
43 Prozent |
38 Prozent |
|
30-Jährige |
41 Prozent |
37 Prozent |
|
40-Jährige |
39 Prozent |
36 Prozent |
|
50-Jährige |
34 Prozent |
29 Prozent |
Quelle: Focus 2009









