Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung bei Krankheit

- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist überaus sinnvoll und sichert das Arbeitseinkommen
Etwa jeder vierte Bundesbürger wird aus gesundheitlichen Gründen bereits vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind meist psychische Leiden sowie Schäden am Bewegungsapparat.
Da die staatlichen Leistungen etwa durch Krankengeld oder Krankentagegeld sowohl zeitlich als auch in ihrer Höhe begrenzt sind, kann den schwerwiegenden finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ausreichend vorgebeugt werden. Diese muss allerdings stets privat abgeschlossen werden.
Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
- Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu einer der wichtigsten Versicherungen. Sie sichert den Lebensunterhalt im Falle längerer oder andauernder Berufsunfähigkeit. Dies ersetzt das Einkommen aus dem Beruf.
Garantierter Schutz bei Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitswesen. Sie beschreibt und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung einer Person in der Berufsausübung auf Grund von einer Krankheit, einem Unfall oder der Invalidität. Die Berufsunfähigkeit muss dabei immer ärztlich bestätigt werden.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Gefahren einer Berufsunfähigkeit. Tritt der Versicherungsfall ein, wird schließlich ohne weitere Beitragszahlungen eine Rente - in der Regel bei einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit - in der vereinbarten Höhe gezahlt. Nicht zu verwechseln ist die Berufsunfähigkeit mit der Erwerbsunfähigkeit:
| Berufsunfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit |
|---|---|
|
dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung, Invalidität oder Kräfteverfall |
durch körperliche oder geistige Leiden bedingte Unfähigkeit durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen (Erwerbsminderung) |
|
Berufsunfähige können zwar ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch weiterhin einer anderen Arbeit nachgehen |
als voll erwerbsunfähig gilt, wer dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung steht |
Versicherungstechnische Regelungen zur Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit kann durch bestimmte Versicherungen abgesichert werden. Dabei kommt es zu einem Versicherungsfall, wenn eine Mindestunfähigkeit von 50 Prozent durch den Arzt diagnostiziert wurde. Durch die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit mit versichert. Man spricht dabei aber im Allgemeinen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese entstammt der Gruppe der privaten Versicherungen und ist nicht verpflichtend.
Unter bestimmten Umständen können Personen auch über die gesetzliche Rentenversicherung für die Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Dies gilt seit dem 1. Januar 2001 und gilt lediglich für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese Regelung gilt nach § 240 SGB VI auch nur als Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und wird auch nur als solche abgesichert.
Kosten und Beiträge einer BU
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder als ein selbständiger Vertrag abgeschlossen werden. Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Diese sind beispielsweise:
- das Leistungsspektrum des Versicherers
- die individuellen Vertragsbedingungen
- das persönliche Risiko, tatsächlich vorzeitig berufsunfähig zu werden
Als Grundregel gilt: Je höher die monatliche BU-Rente sein soll, desto höher sind die Beiträge der laufenden Berufsunfähigkeitsversicherung.
Garantierter Schutz bei Berufsunfähigkeit
Wie hoch die Leistungen tatsächlich sein müssen, richtet sich wiederum nach dem Einkommen. Wer in seinem Beruf viel verdient, sollte die Leistungen entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist, dass im Falle der Berufsunfähigkeit der Lebensstandard gehalten werden kann. Mindestens sollte eine BU-Rente aber Lebenshaltungskosten wie Miete, Versicherungen und Ausgaben für Lebensmittel decken.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
1. Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Im Prinzip ist die BU für jeden Erwerbstätigen sinnvoll. So ist sie bespielsweise empfehlenswert für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige, für Beamte, Schüler, Studenten und Auszubildende. Aber auch Hausfrauen und -männer können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Gerade für junge Menschen ohne Vorerkrankungen erscheint der Abschluss einer BU als besonders lohnenswert.
2. Ab wann werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt?
In diesem Fall existieren meist unterschiedliche Handlungsweisen der Versicherer. So leisten manche Gesellschaften ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde, andere ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Gerade bei verspäteten Meldungen kann dies von Vorteil sein. Manche Anbieter arbeiten auch mit leistungsfreien Karenzzeiten.
3. Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest?
In aller Regel werden eine Berufsunfähigkeit und der Grad der Arbeitseinschränkung durch den Hausarzt festgestellt. Nur wenn die Versicherung die ärztliche Entscheidung in Frage stellt, muss sich der Betroffene erneut von einem Ärztegremium untersuchen lassen. Das Gremium besteht in der Regel aus einem Arzt der Versicherung, dem Hausarzt und einem unabhängigen Gutachter.
4. Was ist bei einem Berufswechsel zu beachten?
Die Versicherung versichert in der Regel den vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf. Zum Teil verlangen Versicherungen, über einen Berufswechsel informiert zu werden, insbesondere wenn es sich um eine berufliche Tätigkeit mit erhöhtem Risiko handelt. Damit könnte nämlich ein höherer Beitrag erforderlich sein.
5. Erhalte ich Leistungen, wenn bis zum Ende der Laufzeit keine Berufsunfähigkeit eintritt?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine Risikoversicherung, bei der nach Ende der Laufzeit kein Guthaben anfällt. Manche Versicherungsgesellschaften sparen jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit anfallende Überschüsse an und bringen diese bei Vertragsende zur Auszahlung. Sie ist in aller Regel allerdings recht niedrig und ohne Anspruch auf Garantie.
Versicherungsträger der Berufsunfälle
Die Versicherungsträger von Berufsunfällen sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die zugehörigen Unfallversicherung des Bundes und der Länder. Der Arbeitsunfall muss an beide Instanzen gemeldet werden, es besteht hierbei eine Meldepflicht. Anzuzeigen sind jedoch alleinig Arbeitsunfälle, die einen Arbeitsverlust von mindestens drei Tagen oder den Tod des Verunfallten nach sich ziehen. Kosten für die Praxisgebühr sowie für Zuzahlungen von Arznei- und Heilmitteln entfallen bei der Behandlung von Arbeitsunfällen.
SGB VII
Geregelt und definiert werden Arbeitsunfälle unter § 8 Abs. 1SGB VII. Nach der gesetzlichen Regelung zählen zu einem Arbeitsunfall alle Unfälle, die direkt mit dem Arbeitsplatz und dem Ausüben einer für den Beruf typischen Tätigkeit, die einen betrieblichen Zweck verfolgt, im Zusammenhang stehen.
Unfälle die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, werden nach dem Gesetz unter den so genannten Wegeunfällen eingeordnet. Des Weiteren sind Unfälle versichert, wenn sie Teil einer Geschäftsreise, einer Betriebsfeier, eines -ausfluges oder beim Betriebssport passiert sind.
Nicht versichert
Unfälle können nicht abgesichert werden, wenn diese im Zusammenhang mit einem Alkohol- oder Drogenkonsum entstanden sind. Des Weiteren werden Unfälle auf dem Arbeitsweg nicht versichert, wenn es auf diesem zu einer Abweichung gekommen ist.
Abgesichert wird nur der direkte Weg von der Wohnung bzw. der Schlafstätte bis zur Arbeitsstelle. Unfälle, die bei betrieblichen Wettkämpfen statt gefunden haben, sind außerdem nicht unter einem Berufsunfall versicherungsfähig. Hierfür ist eine Unfallversicherung notwendig.









