Die private Auslandskrankenversicherung sichert umfassende Leistungen

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Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, sollte jeder eine Auslandskrankenversicherung haben.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Funktion der heimatlichen Vollversicherung während sich der Versicherte im Ausland aufhält. Vor allem Menschen, die für einen längeren Zeitraum oder sogar für unbestimmte Zeit (jedoch maximal fünf Jahre) ins Ausland gehen, müssen eine solche Versicherung abschließen.

Die Beitragshöhe berechnet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsanwärters, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Aufenthaltsland.

Beiträge und Vertragslaufzeit

Als Grundregel gilt, dass Versicherungen für Reisen in die USA und Kanada mit den höchsten Beiträgen verbunden sind. Begründet wird dieses mit den hohen Behandlungskosten in diesen Ländern. Zum Vergleich: Die Behandlungskosten für einen Herzinfarkt betragen in Deutschland rund 3.700 Euro, in den USA dagegen rund 14.600 Euro.

Wie lange dauert der Aufenthalt?

Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man die Aufenthaltsdauer und damit die Vertragslaufzeit bereits im Vorfeld genau festlegen. So kann man zu hohe Beiträge und zu kurze Laufzeiten vermeiden. Besonders letztere sind nicht immer ohne weiteres verlängerbar.

Übliche Vertragslaufzeiten sind 12, 24 oder 36 Monate. Es gibt aber auch kürzere Laufzeiten, die beispielsweise Dienstreisende häufig in Anspruch nehmen. Je nach Vertragslaufzeit gestaltet sich die Höhe des Beitrages. Der Tarif richtet außerdem nach dem Zielland des Reisenden sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Vor allem für Senioren und Schwangere müssen höhere Beiträge einkalkuliert werden.

Da es große Tarif- und Leistungsunterschiede zwischen den Auslandsversicherungen gibt, ist es ratsam, einen genauen Vergleich vorzunehmen, um einen möglichst persönlich angepassten Tarif zu erhalten.

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Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Die Leistungen einer Auslandsreiseversicherung sind hauptsächlich auf Notfälle ausgerichtet. Psychologische Behandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen sind im Tarif der Auslandsreiseversicherung nicht enthalten.

 Folgende Leistungen werden durch eine Auslandskrankenversicherung erbracht:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen

  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz

  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt

  • den Transport zum nächste Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste

  • den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort

  • die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000 Euro

 Folgende Leistungen werden nicht erbracht:

  • der Zweck der Reise ist die Behandlung

  • Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen

  • bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen

  • vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle

  • Entzugsbehandlungen

  • Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie

  • Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, Entbindung oder Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)

  • Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie

  • Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate

  • Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte

  • Kur, Sanatorium und Rehabilitation

Vorteile einer Auslandskrankenversicherung

Vor allem für gesetzlich versicherte Personen wird es empfohlen, eine Zusatzversicherung für den Versicherungsschutz im Ausland abzuschließen. Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland in der Regel nur Kosten von Behandlungen, die in EU-Ländern oder in Ländern durchgeführt werden, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen ist. Der wichtigste Vorteil ist das Anrecht auf wesentlich höhere Leistungen im Ausland. Dies ist besonders wichtig, da die Leistungen sonst an den Standard des Urlaubslandes angeglichen werden und in der Regel wesentlich geringer ausfallen als in Deutschland. Zusätzlich werden bei einer Auslandskrankenversicherung die Kosten übernommen, die für einen Rücktransport nach Deutschland anfallen. Dies wäre ohne Auslandsversicherung nicht einmal innerhalb der EU der Fall.

Private Krankenversicherung umfasst Auslandskrankenversicherung

Bei privat Krankenversicherten ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung nicht so sehr von Nöten, wie es bei gesetzlich Versicherten der Fall ist. Die private Krankenversicherung übernimmt nämlich die Behandlungskosten ihrer Mitglieder bis zu einem Monat Auslandsaufenthalt. Es kann jedoch trotzdem eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Leistungen im Ausland erhöht.

Zusätzliche Versicherung für längere Reisen

Für gewöhnliche Urlaubsreisen ist eine jährlich abgeschlossene Auslandsreiseversicherung völlig ausreichend. Schwierig wird es bei einer Auslandsreise, die länger als 6 Wochen dauert. In diesem Fall muss eine spezielle Auslandsreiseversicherung abgeschlossen werden, die genau für diese Reise gilt. Die Kosten für eine derartige Versicherung können nicht pauschal angegeben werden. So sind die Kosten einer Krankenversicherung in Risikogebieten, wie Entwicklungsländern, häufig höher als in weniger krankheitsgefährdeten Staaten.

Richtige Auslandsreiseversicherung wählen

Achtung!

Lassen Sie sich nicht von geringen Beiträgen blenden und legen Sie Wert auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis!

Bei der Wahl der Auslandsreiseversicherung sollte man sich genug Zeit lassen und verschiedene Angebote der Versicherungen gegenüberstellen und vergleichen. Wichtig dabei ist, dass man die Reiseversicherung genau auf die Reise abstimmt. Aufenthaltsdauer und Zielland sind dabei besonders wichtige Punkte. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollte auch beachtet werden, ob eine zwischenzeitliche Rückkehr ins Heimatland geplant ist. Denn auch für diese Zeit muss ein Versicherungsschutz gewährt werden. Auf diese Weise kann die am besten geeignete Versicherung gefunden werden, die den Belangen der Reisenden am nächsten kommt.

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