Private Auslandskrankenversicherung für umfassende Leistungen

- Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, sollte jeder eine Auslandskrankenversicherung haben.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Funktion der heimatlichen Vollversicherung während sich der Versicherte im Ausland aufhält. Vor allem Menschen, die für einen längeren Zeitraum oder sogar für unbestimmte Zeit (jedoch maximal fünf Jahre) ins Ausland gehen, müssen eine solche Versicherung abschließen.
Die Beitragshöhe berechnet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsanwärters, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Aufenthaltsland.
Beiträge und Vertragslaufzeit
Als Grundregel gilt, dass Versicherungen für Reisen in die USA und Kanada mit den höchsten Beiträgen verbunden sind. Begründet wird dieses mit den hohen Behandlungskosten in diesen Ländern. Zum Vergleich: Die Behandlungskosten für einen Herzinfarkt betragen in Deutschland rund 3.700 Euro, in den USA dagegen rund 14.600 Euro.
Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man die Aufenthaltsdauer und damit die Vertragslaufzeit bereits im Vorfeld genau festlegen. So kann man zu hohe Beiträge und zu kurze Laufzeiten vermeiden. Besonders letztere sind nicht immer ohne weiteres verlängerbar.
Übliche Vertragslaufzeiten sind 12, 24 oder 36 Monate. Es gibt aber auch kürzere Laufzeiten, die beispielsweise Dienstreisende häufig in Anspruch nehmen. Je nach Vertragslaufzeit gestaltet sich die Höhe des Beitrages. Der Tarif richtet außerdem nach dem Zielland des Reisenden sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Vor allem für Senioren und Schwangere müssen höhere Beiträge einkalkuliert werden.
Da es große Tarif- und Leistungsunterschiede zwischen den Auslandsversicherungen gibt, ist es ratsam, einen genauen Vergleich vorzunehmen, um einen möglichst persönlich angepassten Tarif zu erhalten.
Der Krankenzusatzversicherungsvergleich findet für Sie die richtige Auslandskrankenversicherung. Sichern Sie sich gegen viele Risiken ab, inkl. Krankenrücktransport und ärztliche Versorgung.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Die Leistungen einer Auslandsreiseversicherung sind hauptsächlich auf Notfälle ausgerichtet. Psychologische Behandlungen sowie Vorsorgeuntersuchungen sind im Tarif der Auslandsreiseversicherung nicht enthalten.
Folgende Leistungen werden durch eine Auslandskrankenversicherung erbracht:
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ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
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schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
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ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
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den Transport zum nächste Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
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den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
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die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10.000 Euro
Folgende Leistungen werden nicht erbracht:
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der Zweck der Reise ist die Behandlung, Entzugsbehandlungen
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Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
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bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen
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vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle
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Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie
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Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, Entbindung oder Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
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Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
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Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, Zahnersatz, Kur, Sanatorium und Rehabilitation
Vorteile einer Auslandskrankenversicherung
Vor allem für gesetzlich versicherte Personen wird es empfohlen, eine Zusatzversicherung für den Versicherungsschutz im Ausland abzuschließen. Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland in der Regel nur Kosten von Behandlungen, die in EU-Ländern oder in Ländern durchgeführt werden, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen ist. Der wichtigste Vorteil ist das Anrecht auf wesentlich höhere Leistungen im Ausland. Dies ist besonders wichtig, da die Leistungen sonst an den Standard des Urlaubslandes angeglichen werden und in der Regel wesentlich geringer ausfallen als in Deutschland. Zusätzlich werden bei einer Auslandskrankenversicherung die Kosten übernommen, die für einen Rücktransport nach Deutschland anfallen. Dies wäre ohne Auslandsversicherung nicht einmal innerhalb der EU der Fall.
Private Krankenversicherung umfasst Auslandskrankenversicherung
Bei privat Krankenversicherten ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung nicht so sehr von Nöten, wie es bei gesetzlich Versicherten der Fall ist. Die private Krankenversicherung übernimmt nämlich die Behandlungskosten ihrer Mitglieder bis zu einem Monat Auslandsaufenthalt. Es kann jedoch trotzdem eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Leistungen im Ausland erhöht.
Zusätzliche Versicherung für längere Reisen - Die Reisekrankenversicherung
Für gewöhnliche Urlaubsreisen ist eine jährlich abgeschlossene Auslandsreiseversicherung völlig ausreichend. Schwierig wird es bei einer Auslandsreise, die länger als 6 Wochen dauert. In diesem Fall muss eine spezielle Auslandsreiseversicherung abgeschlossen werden, die genau für diese Reise gilt. Für Reisen oder Aufenthalte im Ausland bis zu einer Dauer von einem Jahr ist eine Reisekrankenversicherung ausreichend. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Reisedauer, dem Reiseziel, den gewählten Leistungen, dem Alter des Versicherten und dem Reisegrund. So sind die Kosten einer Krankenversicherung in Risikogebieten, wie Entwicklungsländern, häufig höher als in weniger krankheitsgefährdeten Staaten. Die Reisekrankenversicherung muss abgeschlossen werden, bevor die Reise angetreten wird.
Richtige Auslandsreiseversicherung wählen - Vergleiche und Testergebnisse
Machen Sie die Tarifwahl nicht nur von geringen Beiträgen abhängig, sondern legen Sie Wert auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis!
Bei der Wahl der Auslandsreiseversicherung sollte man sich genug Zeit lassen und verschiedene Angebote der Versicherungen gegenüberstellen und vergleichen. Wichtig dabei ist, dass man die Krankenversicherung sowie andere Reiseversicherungen genau auf die Reise abstimmt. Aufenthaltsdauer und Zielland sind dabei besonders wichtige Punkte. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollte auch beachtet werden, ob eine zwischenzeitliche Rückkehr ins Heimatland geplant ist. Denn auch für diese Zeit muss ein Versicherungsschutz gewährt werden. Auf diese Weise kann die am besten geeignete Versicherung gefunden werden, die den Belangen der Reisenden am nächsten kommt.
Vorsicht!
Wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das gewählte Urlaubsland gibt, so ist Vorsicht geboten und die Reise sollte vielleicht sogar umgebucht werden.
Wird die Reise dennoch angetreten, so kann es sein, dass die Reisekrankenversicherung im Notfall die Kosten nicht trägt. Einige Versicherer bieten aber auch dann Schutz an.
In manchen Verträgen gibt es die sogenannte "Kriegsklausel", die die Versicherungsbedingungen bei Reisen in Länder, in denen es zum Beispiel Demonstrationen oder politische Umbrüche gibt, klärt. Beginnen solche Unruhen erst nach Reiseantritt, so gibt es unterschiedliche Regelungen. Einige Versicherer verlangen dann zum Beispiel die sofortige Ausreise, bei anderen gibt es dafür eine Frist von sieben beziehungsweise 14 Tagen.






